Baesweiler, den 05.12.2022, 13.21 Uhr

Corona Regeln - kurz und knapp

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 18. März 2022 [19.38h]

Liebe Eltern!

Frau Sürig  -Schulleiterin der Friedensschule- war heute wieder sehr wachsam :-).

 

Heute hat uns erneut eine Mail des Ministeriums mit folgenden Neuerungen erreicht:

Auszug aus der Mail:

 

„1. Maskenpflicht in den Schulen

Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen....  

 

2. Fortsetzung schulischer Testungen

...Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

 

Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben auch die Kultusministerinnen und -minister der Länder schon am 10. März 2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird.

 

Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.“

 

 

Wir wünschen Ihnen ein wunderschönes Wochenende

 

Vielen Dank Frau Sürig!!

Und von mir  -aus der Quarantäne heraus- ebenfalls ganz

herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 23.02.2022 [8.33 Uhr]

Formular MSB: Erklärung ordnungsgemäße Testung zu Hause

 

Liebe Eltern,

 

das für die Umsetzung der neuen Teststrategie notwendige Formular des MSB habe ich soeben über den VBE (Verband Bildung Erziehung) vorab zugestellt bekommen.

 

Wir geben das Formular heute Ihrem Kind/ Ihren Kindern in der Postmappe mit.

Ich stelle Ihnen das Formular hier auf der Homepage zum download zur Verfügung.

Sie erhalten über den Element Messenger das Formular ebenfalls zum download.

 

Was jetzt zu tun ist:

Bitte füllen Sie dieses Formular aus und geben es

bis spätestens Freitag 25.02. wieder mit. 

 

Vielen Dank für Ihre Mühe! Erneut!

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

update:

um 22.14 Uhr haben die Schulen eine entsprechende Schulmail erhalten.

Axel Schiffer

 

Baesweiler, den 25.01.2022, 20.12h

 

Lolli.Pool PCR Teststrategie wird vorläufig beendet

 

Liebe Eltern,

es hat sich bereits im Laufe dieses Tages abgezeichnet, das Ministerium muss die als sinnvoll eingeschätzte Lolli.Pool PCR Teststrategie ab sofort im Wesentlichen beenden, da den Schulkindern zukünftig keine ausreichenden PCR-Test Labor Kapazitäten für die Einzeltests zur Verfügung stehen.

Auf der Homepage des MSB finden Sie dazu folgenden Eintrag

Kurzfristig werden folgende Anpassungen im „Lolli“-PCR-Testregime vorgenommen:

  • Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
  • Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
  • Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten.
    Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
    Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
  • Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
  • Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.

Die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Corona-Test/Quarantäneverordnung werden kurzfristig durch die Landesregierung vorgenommen.

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert-25-01-2022

Sollten den Grundschulen -außer der Pressemitteilung- weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden (bspw. Per Mail), informieren ich Sie wie immer schnellstmöglich.

 

Herzliche Grüße
Axel Schiffer

Baesweiler, den 25.01.2022, 14.53h
Lolli.Pool Teststrategie 2.0: Labore überlastet – was nun?

 

Liebe Eltern,

 

aktuell bestehen in den Grundschulen NRW erhebliche Unsicherheiten und Verwirrungen bzgl. der weiteren Vorgehensweise bei der Lolli.Pool Teststrategie 2.0.

 

Bei einem positiven Klassen-Pool muss durch herausgefunden werden, welches Kind positiv infiziert ist. Aktuell ist lediglich klar, dass die Labore nicht mehr in der Lage sind die dazu nötigen Einzeltestungen vollständig und zeitnah zu bearbeiten.

 

Der Klassen-Pool der 3b und 3c ist positiv. Die Kinder in Quarantäne. Die Einzeltests der Kinder liegen dem Labor vor. Eine Bearbeitung dieser Einzeltests wird jedoch nicht mehr passieren. Damit hängen an der Grengrachtschule alle betroffenen Familien der Klassen 3b und 3c „in der Luft“.

 

Seitens des MSB gibt es dazu noch keine Lösung, Anweisung, Anpassung.

 

Die Schulaufsicht der Städteregion Aachen hat bereits eine mögliche Vorgehensweise per Mail geschrieben, die ich als Schulleiter gerne aufgreife und etwas „verfeinern“ möchte.

 

An der Grengrachtschule gilt übergangsweise ab sofort (und mindestens bis einschließlich Mittwoch, 26.01.) bei einem positiven Klassen-Pool folgende Regelung:

 

(1)   Die Eltern der betroffenen Klassen mit positivem Pool können über ein anerkanntes Testzentrum für ihr Kind einen Bürgertest oder PCR-Test vornehmen lassen.
Negativ getestete Kinder können dann (sofort) in die Schule kommen.
Hinweis (wie Sie bereits wissen):
Ein positives Ergebnis einer Teststelle löst (wieder) eine Quarantäne aus!

(2)   Oder … Sie können ab Mittwoch, den 26.01.2022 einen in der Schule beaufsichtigten Selbsttest durchführen lassen.
Hinweis (darauf müssen Sie sich bitte einstellen):
Sollte dieser Test positiv sein, müssen Sie in der Lage sein ihr Kind kurzfristig abzuholen.

(3)   Oder … wenn Sie als Eltern wegen der unklaren Sachlage ihr Kind im Moment lieber zu Hause lassen möchten, ist das völlig in Ordnung.
Hinweis (darauf können Sie sich verlassen):
Das Fehlen gilt als entschuldigt und wir achten darauf, dass dadurch keine Lernlücken entstehen.

 

Sobald mir seitens des Ministeriums die angepasste Lolli.Pool Teststrategie mitgeteilt wird, informiere ich Sei umgehend über die dann geltenden Regelungen.

Für Ihr Verständnis möchte ich mich bedanken.

 

Herzliche Grüße

 

Axel Schiffer
-Schulleiter-

Update zu ... Lolli.Pool Teststrategie kurz vor dem aus?

Baesweiler, den 25.01.2022, 10.14h

 

Gerade erhalte ich folgende eMail des für uns zuständigen Labors:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihren anhaltenden Einsatz und Ihre Unterstützung bei der bislang erfolgreichen Durchführung der Lolli-PCR-Tests an Grund- und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen.

 

Die weiter steigende Inzidenz zeigt sich leider auch im Rahmen der PCR-Pooltestungen bei den Schülerinnen und Schülern an unseren Grund-und Förderschulen. Mittlerweile erreichen wir mit unseren hochsensitiven PCR-Testungen eine Positivrate von über 20 Prozent. Dadurch sowie durch die nachfolgenden Pool-Auflösungstestungen werden landesweit enorme PCR-Testkapazitäten gebunden, wovon auch unsere Labore betroffen sind. Zudem haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler gestern entschieden, dass die PCR-Kapazitäten vorrangig für Personen aus dem Bereich der kritischen Infrastruktur in Anspruch genommen werden müssen.

 

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Positivrate bei den PCR-Testungen an den Grund- und Förderschulen kann eine Auflösung der positiven Pools durch nachfolgende PCR-Einzel-Testungen am heutigen Tag nicht in allen Fällen sichergestellt werden. Sofern Ihnen mit Ablauf der Befundübermittlungsfrist kein Ergebnis vorliegt, wird keine weitere Poolauflösung und Übermittlung von Einzeltestergebnissen erfolgen können.

 

Wir bitte um Verständnis für die zuvor geschilderte und notwendige Vorgehensweise, die in der aktuellen Situation unausweichlich ist.

 

Über das weitere Vorgehen werden Sie noch heute durch eine Kommunikation des Ministeriums für Schule und Bildung informiert.

 

MVZ Labor Stein und Partner

 

Baesweiler, den 25.01.2022, 9.38h

Lolli.Pool Teststrategie kurz vor dem aus?

 

Liebe Eltern,

 

über die Schulaufsicht erfahren ich gerade, dass zwischen den Laboren UND dem Ministerium bereits gestern (Montag) Abend vereinbart wurde, dass in den Laboren KEINE Einzeltestungen analysiert werden.

Zumindest die Proben von Montag sind davon betroffen.

Es wird mit einer Veränderung/ Anpassung der Teststrategie gerechnet.

Sobald mir hierzu Informationen vorliegen - gebe ich diese unverzüglich weiter.

 

Herzliche Grüße und viel Energie, Ausdauer und Gelassenheit.

Wiedermal.

 

Axel Schiffer

 

Ich Zitiere aus der mir vorliegenden Mail des Schulrates:

 

Vorweg:

Wir haben die Bezirksregierung informiert. Die Hauptdezernentin ist im Kontakt mit dem MSB und wir hoffen auf baldige Klärung. Sobald uns Informationen vorliegen, werden wir diese an Sie weiterleiten.

 

Für Ihr heutiges Handeln:

Zunächst gilt, dass die Kinder des positiven Pools heute nicht zur Schule kommen können.

Für morgen empfehlen wir Ihnen, folgende Kinder zuzulassen:

  • asymptomatisch und
  • aktuelles negatives Schnelltestergebnis (entweder durch die Schule vor Ort sichergestellt und/oder Nachweis durch Bürgertest).
  • (ein negativer PCR-Test ist natürlich auch Zugangsberechtigung)

 

Bitte achten Sie alle auf eine besonders stringente und konsequente Einhaltung der bekannten Hygienemaßnahmen (vor allem Lüften und Maske).

Baesweiler, den 17.01.2022

So läuft Grengrachtschule gerade ... als Kurz-Info/ Zusammenfassung

  • reguläre Unterrichtszeiten
  • Standort Grengracht: OGS Notbetreuung ab 15h (wegen Personal-Not)
  • 2x wöchentlich PCR Lolli.Pool Testung in den Klassen
  • 3x wöchentlich Schnelltest des Schulpersonals
  • Maskenpflicht im Gebäude (auch am Sitzplatz)

Der Anteil der Kinder die aufgrund der QuarantäneVO nicht zur Schule kommen können wächst gerade rapide an. Es ist auch zu erwarten, dass früher oder später Personal von der QuarantäneVO betroffen sein wird. 

Drücken Sie bitte mit uns die Daumen, dass dies keine Beeinträchtigung auf die Unterrichts-/Betreuungszeiten haben wird.

Ich bin da (noch) zuversichtlich.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

... und zack: 14.48h

Ich erhalte die Schulmail des Ministeriums zur Änderung der Maskenpflicht. 

Hier der Inhalt in Auszügen ... herzliche Grüße - Axel Schiffer

 

>>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

der Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, unserer Lehrkräfte und des sonstigen an den Schulen tätigen Personals hat für die Landesregierung höchste Priorität. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens daher sehr genau und überprüfen kontinuierlich, ob die geltenden Vorgaben zur Einhaltung des Hygiene- und Infektionsschutzes an den Schulen angemessen und wirksam sind.

Neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund. Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.

 

Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass nach den uns vorliegenden Rückmeldungen und Zahlen das Infektionsgeschehen auch den Schulbetrieb nicht unberührt lässt. Insgesamt gesehen sind die Schulen in Nordrhein-Westfalen aber keine Infektionstreiber. Bezogen auf alle Schulen im Lande können wir aufgrund der getroffenen Vorsichtsmaßnahmen von einer sehr kontrollierten Lage sprechen.

Im Übrigen möchte ich, da uns derzeit wieder unterschiedliche Nachfragen von Schulen, Lehrer- und Elternverbänden erreichen, einige Hinweise zum aktuellen Schulbetrieb in der Pandemie hier noch einmal aufgreifen:

 

Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern

Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine Bescheinigung über ihre Schultestung nach. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 CoronaSchVO für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.

(...)

Zum Abschluss möchte ich einmal mehr meinen Dank und Respekt für Ihre Arbeit in dieser Corona-Pandemie ausdrücken. Schulen offen zu halten und dadurch Kindern und Jugendlichen nicht nur Bildung, sondern auch einen sicheren Ort des Miteinanders zu bieten, ist in diesen Zeiten eine große Herausforderung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 

Baesweiler, den 01.12.2021, 12.48 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

der WDR scheint erneut das offizielle Sprachrohr des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) zu sein. Ab morgen (Donnerstag, den 02.12.2021) kehrt die umfängliche Maskenpflicht - auch am Sitzplatz - zurück.

 

Sobald ich formal und offiziell informiert werde ... melde ich mich.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 18.11.2021, 21.53 Uhr

 

"Inzidenz" (z.B. 35, 50, 100, 150, 165) war gestern
... ab jetzt gilt "Hospitalisierungsrate" (z.B. 3, 6, 9)

 

Liebe Eltern,

 

die Bund-Länder Konferenz hat heute den Maßstab für schärfere Corona Maßnahmen konkreter festgelegt. Grundlage ist die Hospitalisierungsrate.

 

Was ist die Hospitalisierungsrate?

Die Hospitalisierungsrate gibt Auskunft über die Belastung in den Krankenhäusern. Der Wert gibt an, wie viele an Covid-19 erkrankte Patientinnen und Patienten pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen stationär (mit Krankenzimmer) in einem Krankenhaus behandelt werden.

 

Was hat die Bund-Länder Konferenz festgelegt?

Liegt die Hospitalisierungsrate über 3
… dann soll in dem Bundesland für Freizeiteinrichtungen, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie und bestimmte Dienstleistungen flächendeckend 2G (Geimpft/Genesen) gelten.

 

Liegt die Hospitalisierungsrate über 6
– dann gilt sogar 2G+ (Geimpft/Genesen plus Getestet).

 

Bei einem Wert über 9
– sollen die Bundesländer von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Welche das sind, ist noch unklar bzw. nicht geregelt.

 

Wer die Corona-Warn-App auf seinem Handy nutzt, kann die tagesaktuellen Werte jederzeit sehen.
Stand heute 18.11.2021: Städteregion Aachen 4,0; Land NRW 4,0; Bundesweit 5,2.

Damit gilt in NRW die 2G Regel.

Genaue Regelungen werden sicherlich noch durch die Landesregierung folgen.

Anmerkung: Der bisherige Höchstwert lag Weihnachten 2020 bei rund 15,5.

 

Ändert sich jetzt etwas für die Grengrachtschule?

Nein. Für den allgemeinen Schulbetrieb der Grengrachtschule ändert sich aktuell (noch) nichts. Es gilt immer noch

 

·       Regelmäßige PCR-Pool.Lolli-Testungen

·       Maskenpflicht nur im Gebäude

·       Masken können am Sitzplatz und bei Essen in der Mensa ausgezogen werden

·       Schulkinder, Schulpersonal, Mitwirkungsgremien dürfen das Schulgelände betreten

·       UND auch die Unterrichtszeiten ändern sich nicht ;-)

 

Liebe Eltern,

was ist denn in der letzten Zeit los?
Die Grengrachtschule befindet sich *seufz* leider ganz im Trend … positive Pools und Quarantäne.

Wenn am Standort Grengracht morgens in der Aula das Licht brennt, dann ist das kein gutes Zeichen. Eltern bringen Einzeltest-Röhrchen in die Schule, um einen positiven Pool „aufzulösen“. Dies ist in den letzten Wochen sehr oft vorgekommen. Leider!

 

Wir Schulleitungen der Baesweiler Grundschulen befinden uns in einem mindestens wöchentlichen Austausch. Die positiven Pools werden flächendeckend immer mehr, teils drastisch. Die Anzahl der Kinder in Quarantäne, teilweise ganze Familien, steigt ebenfalls. Wie alle Schulen, teile ich wöchentlich als reine Zahlen die schulische Corona-Situation dem Ministerium mit. Ob dies dem Trend in NRW entspricht, kann ich nicht einschätzen. Auch nicht, ob in naher Zeit veränderte Maßnahmen auf die Schulen zukommen.

 

Aber auch die aktuellen Beschlüsse der Bund-Länder Konferenz haben meine grundsätzliche Einschätzung nicht umgeworfen. Ich gehe weiterhin davon aus, dass in diesem Schuljahr die Schulen offen bleiben. Da bin ich ganz hoffnungsvoll.

 

Was ich jetzt schon weiß … ab Januar 2022 wird sich der organisatorische Ablauf zu den Pool.Lolli Testungen für Sie als Eltern vereinfachen. Die Einzeltestungen zuhause entfallen und werden von den Lehrkräften ab Januar 2022 immer gleichzeitig mit den Klassen Pool.Lolli Testungen IN DER Schule vorgenommen.

 

Damit steht zumindest fest, das Land NRW hält auch zum Start 2022 an den genauen PCR-Pool.Lolli Testungen fest. Ich halte an der Zuversicht fest, dass wir als Grengracht weiterhin diese belastende Corona-Zeit GEMEINSAM erfolgreich und kraftvoll bestehen werden.

 

 

Vielen Dank für Ihre Stärke, Geduld und Gelassenheit.

Dies überträgt sich wunderbar auf Ihre Kinder. Weiter so!

 

Herzliche Grüße
Axel Schiffer

Baesweiler, den 02.11.2021, 17.07 Uhr

 

Neues zu Corona & Schule: Weniger Maske – mehr Quarantäne

 

Liebe Eltern,

die aktuellen CoronaVerordnungen sehen ab heute vor, dass am Sitzplatz keine Masken mehr getragen werden müssen. Das ist Ihnen ja bekannt.

 

Mit dieser Änderung gibt es nun auch eine Änderung in den Quarantänebestimmungen. Diese können Sie immer und aktuell in den FAQ des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen nachlesen.

 

https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/oeffentlichkeitsarbeit-s-13/aktuelles/pressemitteilungen/aktuelle-pressemitteilungen/coronavirus

 

Mit Stand heute 02.11.2021 fasse ich für Sie, liebe Eltern, die nun geltenden Quarantäneregelungen in der (Grund-) Schule zusammen:

 

Vorab:
In dringenden Fällen können Schulen, Eltern und Schüler/innen mit dem Gesundheitsamt per Mail Kontakt aufnehmen: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de

 

Positiver Pool-Test in Grundschulen

·        Dann führen die Eltern den Einzeltest (Briefumschlag liegt bei Ihnen zuhause) durch und bringen das Röhrchen bis morgens 9 Uhr zur Schule.
Hinweis: So soll das infizierte Kind herausgefunden werden.

·        Jedes Kind mit einem negativen (PCR) Ergebnis hat, darf sofort wieder zur Schule kommen.

·        Ein infiziertes Kind muss in Quarantäne (14 Tage, ohne Möglichkeit zu verkürzen).

·        DAS IST NEU:
Ab sofort gilt (wieder), auch die Sitznachbarn (weniger als 1,5m entfernt, beide keine Maske) müssen in Quarantäne.
(10 Tage, mit der Möglichkeit nach 5 Tagen mit negativem Test zu beenden).

 

Mit dem Wegfall der Maskenpflicht am Sitzplatz gelten diese neuen Quarantäneregeln

·        Sitznachbarn im Umkreis von 1,5m werden (wieder) als enge Kontaktpersonen (= K1) auch in Quarantäne geschickt.
Links, recht, vorne, hinten, schräg ODER die TISCHGRUPPE.

·        Wurden von dem positiv getesteten Kind UND der engen Kontaktperson(en) eine Maske getragen, so entfällt die Quarantäne für die Kontaktperson (= K1).

·        Vollständig geimpfte und genesene Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne. Treten bei einer Kontaktperson aber Symptome auf, dann auch Quarantäne.

 

Das gilt (wieder) im Schulalltag

·        Die Kinder brauchen am Sitzplatz keine Maske mehr zu tragen.

Verlassen die Kinder ihren Sitzplatz, tragen die Kinder im Schulgebäude immer eine Maske. Z.B. auch im Flur, in einem anderen Klassenraum …

·        Die Schulen führen (wieder) einen Sitzplan.

·        Es gilt (wieder) eine feste Sitzordnung. Auch während der OGS.

·        Gruppenarbeit/Sitzkreise erfolgen immer mit Maske.

·        Keine zusätzliche Durchmischung beim Mensa Essen der OGS.

·        In der Umkleide (Turnhalle) muss eine Maske getragen werden.

 

Liebe Eltern,

 

diesen neuen Regelungen lassen einen Anstieg der Quarantäne-Fälle erwarten.

Ob und in welchem Umfang diese tatsächlich eintreten werden, wird sich in der kommenden Zeit zeigen.

Bleiben wir weiterhin hoffnungsfroh und drücken uns weiterhin feste die Daumen, dass möglichst wenige Kinder sich an unserer Grengrachtschule mit dem Corona-Virus infizieren.

 

 

Herzliche Grüße
Axel Schiffer 

Baesweiler, den 28.10.2021, 10.21 Uhr

 

Ab 02.11.2021 keine Masken mehr am Sitzplatz in der Schule

 

Liebe Eltern,

 

die Druckertinte der Schulmail ist noch nicht ganz trocken ...

Ich habe die wichtigsten Informationen für Sie "herauskopiert" !

 

Schulmail des Ministeriums (28.10.2021, 10.06 Uhr)

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. (...)
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Ich freue mich auch darüber, dass wir als Schule nahezu zeitgleich mit dem WDR informiert worden sind. :-)

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 23.10.2021, 16.02 Uhr

Herbstferien 2021 ... vorbei – und jetzt?

 

Liebe Eltern,

 

die vergangenen Herbstferien haben Ihnen und Ihren Kindern hoffentlich Kraft, Erholung und eine schöne Zeit ermöglicht. Dass es neben Corona auch noch die altbewährten fiesen Erkältungen gibt, habe ich -fast schon traditionell in den Herbstferien- am „eigenen Leibe“ erfahren. Darum melde ich mich erst jetzt bei Ihnen. Ich wünsche mir sehr, Sie und Ihre Familien sind von Schnupfen & Co. verschont geblieben.

 

Schon am kommenden Montag, den 25.10.2021 geht es wieder mit der Schule weiter.

 

Achtung: Am Montag, den 25.10. werden in allen Klassen die PCR Lolli.Pool-Tests durchgeführt! Drücken Sie mit uns gemeinsam die Daumen, dass wir weiterhin von solch „positiven“ Ergebnissen verschont bleiben. Bislang hatten wir enorm großes Glück, das darf gerne so bleiben!

 

 

 

Wie ich Ihnen bereits im September angekündigt habe, bleiben die Unterrichtszeiten gleich. Damit gibt es für Ihre Kinder KEINE ÄNDERUNGEN in den Start-/Endzeiten.

Auch die Regelungen zu der bekannten Maskenpflicht m Gebäude, im Unterricht bleiben zumindest anfangs unverändert. Möglicherweise wird das Land NRW das Tragen der Masken in den Schulen im November etwas lockern (können). Bleiben wir gespannt, denn aktuell steigen alle Infektionszahlen wieder deutlich an. UND alle Ankündigungen des Landes NRW/ der Ministerien sind immer mit dem Zusatz versehen „sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt“.

 

Dies gilt auch für „St. Martin“.

In Baesweiler werden die Umzüge über/durch die Straßen und Wohnviertel durch die jeweiligen Interessensgemeinschaften (IG´s) ins Leben gerufen. Die Stadtverwaltung (= Rathaus) hilft immer bei der Umsetzung und der Erfüllung der formalen Auflagen. Auch stellt die Stadt Baesweiler immer die vielgeliebten „St. Martins Hefe-Brezeln“ zur Verfügung. In den kleinen Stadtteilen Loverich/ Floverich werden evtl. wohl kleinere Umzüge stattfinden. In allen anderen Stadteilen finden keine St. Martinszüge statt, damit auch nicht in Baesweiler & Beggendorf. Solche Veranstaltungen sind nicht verlässlich für eine größere Menschenmenge  -gerade der Umzug in Baesweiler zieht tausende Zuschauer an- planbar.

Grund ist die unsichere Entwicklung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVo) - die Aktuelle ist nur noch bis zum 29.10. gültig. Was im November und damit über St. Martin gelten wird … ist noch nicht bekannt.

 

Die Grengrachtschule wird auf jeden Fall mit allen Kindern ein (kleinwenig) mit den schönen Laternen zu St. Martin feiern. Wir ziehen morgens mit den Laternen durch die Straßen. Teils zu Seniorenheimen, teils zu Kitas – um im Anschluss die leckeren Brezeln in der Schule/ in der Klasse zu schmausen. Genaueres erfahren Sie, Anfang November über die Klassenleitungen.

 

Es ist Herbstzeit. Die Tage werden kürzer – damit  bleibt es immer länger dunkel. Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder dabei, auf den Schulwegen helle, reflektierende Kleidung zu tragen. Warnwesten, Sicherheitskragen, Reflektoren an Schultaschen und Jacken helfen sehr, dass Autofahrende Ihre Kinder auch bei Dunkelheit gut erkennen können. Die Stadt Baesweiler stellt zur Sicherheit auf allen Haupt-Schulwegen Schülerlotsen/ Schülerlotsinnen zur Verfügung, die bei Querung von Straßen einen wichtigen Dienst leisten. Der Schulweg Ihrer Kinder ist sehr sicher. Ermöglichen Sie so weit wie möglich Ihren Kindern diese Schritte der Selbständigkeit. Vielen Dank!

 

Ich wünsche Ihnen, Ihren Kindern und dem gesamten Schulpersonal einen guten (Wieder-)Start in die Schulzeit. Bleiben Sie weiterhin gesund. Und munter.

 

Herzliche Grüße
Axel Schiffer

Schülerausweis/ Schulbescheinigung  --> als Testnachweis

 

Kinder der Grundschule unterliegen sichtbar und erkennbar der Schulpflicht.

Ein Schülerausweis ist erst ab einem Alter notwendig, wenn die Möglichkeit besteht, dass das Kind nicht mehr der Schulpflicht (z.B. nach Absolvierung der Pflichtjahre) unterliegt. 

In der BASS (17-59 Nr. 2 Schülerausweise RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.05.1997) ist die Ausstellung eines Schülerausweises frühestens ab der 5. Klasse vorgesehen.

 

Wir können Ihnen auf Wunsch gerne eine Schulbescheinigung ausstellen, dann hätten Sie als Eltern bei Bedarf etwas zum Vorzeigen in der "Hand".

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 24.09.2021, 11.53 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

einfach mal zwischendurch ... es gibt aktuell tatsächlich keine Corona Neuerungen!

Es ist ganz schön ruhig geworden. So darf es gerne weitergehen.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 09.09.2021, 21.42 Uhr

 

Liebe Eltern, 

ich lese gerade die neue Schulmail aus dem Ministerium

... und fasse die Inhalte kurz zusammen:

 

Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testung

  • Ab sofort (!) gilt für Schulen: nur noch infizierte Personen (Kinder, Personal) müssen in Quarantäne (für 14 Tage, ohne Freitestung!)
  • es müssen weiterhin die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden (Abstand, Händewaschen, Maske, Lüften)
  • Kontaktpersonen werden nicht mehr herausgefunden und müssen damit grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne
  • Die Quarantäne von engen Kontaktpersonen oder ganzen Gruppen wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen 
    (Anm. Schiffer: Wann diese Ausnahmefälle eintreten ist mir noch nicht bekannt!)
  • diese neuen Regeln gelten für Unterricht UND Betreuung UND OGS ... also für den ganzen Schultag
  • an den Grundschulen gilt weiter: 2x in der Woche Testen (Pool.Lolli.Test)
  • Hinweis für betroffene Eltern: an den weiterführenden Schulen (Realschule, Gymnasium und Co.) kommt ab dem 20.09.21 jede Woche ein weiterer Test hinzu - dann gilt insgesamt 3x in der Woche testen. An den weiterführenden Schulen erfolgt weiterhin der etwas ungenauere Schnelltest - darum und weil die Organisation leichter ist ab dem 20.09. auch 3x in der Woche.

Zur Erinnerung: Die o.g. Regelungen gelten ab sofort!

 

Was ändert sich bei einem positiven "Pool.Lolli.Test"?

Ist ein Pool.Lolli.Test positiv, bleibt es dabei, dass alle Pool-Kinder mit einem PCR Test nachgetestet werden, um das infizierte Kind herauszufinden. 

Neue Regelung: Es dürfen ab sofort dann Kinder mit einem negativen PCR Test sofort wieder in die Schule zurückkommen. Es muss nicht mehr auf auf die anderen Testergebnisse gewartet werden.

 

Ändert sich jetzt doch wieder der Stundenplan?

Bis zu den Herbstferien sicher nicht! Wie prüfen, ob sich mit diesen neuen Regelungen unser ursprüngliche Regelstundenplan nun doch vielleicht nach den Herbstferien umsetzen lässt. An den Start und Endzeiten ändert sich aber auch nach den Herbstferien erstmal nichts.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 27.08.2021, 16.38 Uhr

 

Anpassung der Unterrichtszeiten

ab Montag, den 06.09.2021

 

Liebe Eltern,

 

wir sind vorsichtig mit Klassenleitungsunterricht in das Schuljahr gestartet. Keine Mischung der Klassen --> Reduzierung der möglichen Kontakte der Kinder untereinander und zu den Lehrkräften/ zum Personal war das Ziel. So wollten wir die Corona-Entwicklung im Blick behalten.

 

Nun möchten wir zu dem "regulären" Stundenplan kommen ... und stellen fest, wir müssen weiterhin die Corona-Entwicklung gut im Blick halten. 

 

Die Inzidenzwerte steigen weiter rasend schnell an (Heute: Städteregion 119,5, NRW 125,9). Corona bestimmt weiterhin weiter Teile des öffentlichen und damit auch des Schul-Lebens. Wir bleiben vorsichtig:

  • Weiterhin möglichst wenig Mischung der Klassen mit dem Ziel im Gebäude die möglichen Kontakte untereinander zu reduzieren.
  • Wir nehmen den Fachunterricht wieder verstärkt auf, indem Fachlehrkräfte IN DIE Klassen kommen.
  • Eine Aufteilung der Klassen erfolgt dann, wenn eine zusätzliche Lehrkraft die Teil-Klasse unterrichtet.
  • Klassenübergreifende Gruppen werden wir weiterhin vermeiden (!), solange eine Kontaktreduzierung nötig ist.
  • Auch in der OGS/Betreuung werden wir -sofern ausreichend Personal vorhanden- die Kinder einer Klasse zusammenhalten.
  • Wir staffeln die Endzeiten, um einen entzerrten Übergang von Unterrichtsende zur Abholung, zum Nachhauseweg, zur OGS/ Betreuung möglich zu machen. (Morgens trudeln die Kinder vermehrt versetzt in der Schule ein - leider außer bei der Busanreise aus Beggendorf.)

Wir vereinfachen die Endzeiten auch damit Kinder, Eltern, Personal, Lehrkräfte sich möglichst nicht den Wochentag zusammen mit Unterrichtszeit merken müssen.

Mit den neuen Zeiten verbinden wir die Hoffnung, dass diese bis zum Ende des Schuljahres gelten. (Ich persönlich möchte keinen Wechselunterricht, kein Schichtmodell mehr erleben müssen - drücken wir bitte dazu alle die Daumen!).

 

Herzlich Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 25.08.2021, 18.34 Uhr

Kontaktverfolgung, Quarantäne und Co.
Schule, ist offen – aber mein Kind darf trotzdem nicht zur Schule.

Kann das sein?

 

Liebe Eltern,

 

Große Freude: Schule geht wieder los!

Ach du Schreck: Geht DAS (= Kontaktverfolgung, Sitzplan, Quarantäne und Co.) wieder los?

 

Das Schuljahr ist kaum gestartet, da beschäftigen wir uns wieder intensiv mit den aktuellen Corona-Quarantäne-Maßnahme-Regelungen.

In einigen Baesweiler Nachbarschulen, in allen Nachbargemeinden und in ganz NRW haben mit Schulstart viele Grundschulen positive Lolli-Pool PCR Tests gemeldet. Teils immerhin 1 Klasse von 10 aber auch unfassbare 3 Klassen von 5 möglichen.

 

Dies ist für die damit verbundenen Infektionen eine schlechte Nachricht. Sinkende Ansteckungszahlen und weniger kranke Menschen wünschen wir uns sicherlich alle.

 

Im Hinblick auf die Wirksamkeit der Lolli-Pool PCR Tests jedoch eine gute Nachricht. Die Lolli-Pool Tests funktionieren als Sicherungsmaßnahme sehr gut. Damit gibt es in der Grundschule ein dienliches Warnsystem, welches uns alle schützen kann.

 

Unsere Grengrachtschule ist (bezogen auf die Lolli-Pool Tests) NEGATIV gestartet. DA haben wir gerade ordentlich Glück. So kann das gerne bis einschließlich 24. Juni 2022 bleiben. Vernünftig ist es jedoch, sich auch auf positive Pool-Testungen einzustellen.

 

Was sind Lolli-Pool-Tests eigentlich?

Die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen (und Förderschulen) werden mit einem „Lolli-Test“ zweimal pro Woche in ihrer Klasse auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach. Die Schülerinnen und Schüler lutschen unter Aufsicht der Lehrerin/ des Lehrers mindestens 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer – dem „Lolli“ (zum Leidwesen der Kinder leider völlig ohne Geschmack).

Alle „Lollis“ einer Klasse sind ein „Pool“ und kommen danach in ein gemeinsames „Röhrchen“.

Damit ist nicht mehr erkennbar von welchem Kind welches Stäbchen („Lolli“) ist. Noch am selben Tag wird das „Röhrchen“ (Achtung: also NICHT jeder einzelne „Lolli“) in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Noch am selben Tag (!) à so zumindest die Vorgabe des Ministeriums.

 

 

Was passiert, wenn ein Pool positiv ist?

Zur Erinnerung: Ein „Pool“ sind alle Kinder die ihren „Lolli“ in ein gemeinsames „Röhrchen“ (=Sammelgefäß) gegeben haben. Ist ein „Pool“ positiv, dann kann es sein, dass ein Kind mit dem Corona Virus infiziert ist. Das Labor hat zumindest einen „Corona“ Wert festgestellt. Aber: Welches einzelne Kind infiziert ist, kann man jetzt noch nicht wissen à da ja alle „Lollis“ gemeinsam in einem Röhrchen waren.

Gehört Ihr Kind zu einem positiven Pool? Dann muss mit einem PCR Test herausgefunden werden, ob Ihr Kind vielleicht mit dem Corona-Virus infiziert ist. JETZT wird es nötig jedem einzelnen „Lolli“ ein eigenes „Röhrchen“ zu geben. Den Pool also in die einzelnen Kinder „aufzulösen“.

Damit sind Sie als Eltern -durch Vorgabe des Ministeriums- nun an der Reihe. Sie haben von uns einen verschlossenen Briefumschlag bekommen. Zu öffnen erst nach unserer Mitteilung. Gehört Ihr Kind einem positiven Pool an, werden wir Sie Auffordern den Umschlag zu öffnen. Sie finden darin

einen „Lolli“ (= Teststäbchen)
UND
ein dünnes „Röhrchen“ (= Testgefäß)

Eine Anleitung ist auch dabei und sagt Ihnen was zu tun ist.

Falls Sie Hilfe brauchen – rufen Sie uns an oder schreiben uns über den Element Messenger. Wir sind zwar weder Ministerium, Bezirksregierung, Labor oder Gesundheitsamt … aber mittlerweile doch recht erfahren.

 

Werden Schulen wegen Corona wieder geschlossen?

Das ist seitens des Ministeriums nicht mehr gewollt. Die Schulen bleiben grundsätzlich offen. ABER ACHTUNG ...

(Viele?) Kinder werden im laufenden Schuljahr 2021/2022 die Schule immer wieder nicht besuchen DÜRFEN also vom Präsenzunterricht ausgeschlossen à Quarantäne Anordnungen durch das Gesundheitsamt! Hoffen wir, dass Ihre Kinder von einer Corona-Infektion verschont bleiben.

Das bedeutet für Sie als Eltern und für uns als Grengrachtschule à es bleibt bei außergewöhnlichen  Belastungen und Einschränkungen. Mit Distanzunterricht in Quarantänezeiten, zudem erhöhten Betreuungsbedarf zu Hause, stetiges Abwägen der „Kontakt“ Risiken und Nutzen (Durchmischung von Lern-/OGS Gruppen zulassen? Oder verhindern?).

 

Wieso können so viele Kinder vom Unterricht ausgeschlossen werden?

Seit Beginn des neuen Schuljahres muss bei einem positiven Corona-Fall nicht mehr zwangsläufig die gesamte Schulklasse in Quarantäne. Betroffen sind nur die Schülerinnen und Schüler, die in unmittelbarer Nähe sitzen, „also rechts und links, davor und dahinter“. Zusätzlich müsse wegen des engen Kontakts auch das Lehrpersonal in Quarantäne, erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer zum Schulstart. Vollständig geimpfte Sitznachbarn seien grundsätzlich von der 14-tägigen Quarantäne ausgenommen, wenn sie ohne Symptome sind à dies kann in der Grundschule außer acht gelassen werden, da unter 12 Jahren keine generellen Impfungen erfolgen. Darüber hinaus gehende Quarantänen könnten, so das Ministerium, vom Gesundheitsamt festgelegt werden. Wenn es weiteren engeren Kontakt mit anderen Schülerinnen und Schülern gegeben habe.

 

Und richtig. In der Praxis wird diese vereinfachte Form der Sitznachbar-Regelung nicht umgesetzt. Das Gesundheitsamt der Städteregion hält im Wesentlichen an der bisher gängigen Praxis fest und betrachtet nach zahlreichen Kriterien jeden Einzelfall.

Wer über zehn Minuten weniger als 1,50 Meter Abstand zu einem Infizierten hatte, muss in Quarantäne à aktuell ist es sogar egal ob mit oder ohne Maske.

Auch Kontakte im Sportunterricht, beim Essen in der Mensa oder oder oder werden vom Gesundheitsamt nachverfolgt und sind für die Quarantäne wichtig. Ebenso, wenn man beim Frühstücken oder Trinken die Maske abgenommen hat und der Sitznachbar dann positiv ist. Vor allem an den Grundschulen mit offenem Ganztag –wie bei uns an der Grengrachtschule-, wo die Kinder in der OGS ohne Maske essen oder spielen, können dadurch häufig mehr Kinder in Quarantäne geschickt werden.

 

Wieso weicht das Gesundheitsamt von der einfachen Sitznachbar-Regel ab?

Letztlich verantwortlich für das Festlegen der Quarantäne sind weiterhin die Gesundheitsämter und nicht das Schulministerium. Das Gesundheitsamt ist an die deutlich genaueren Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts gebunden, die -anders als vielleicht die Aussagen des Ministeriums erscheinen lassen- sich nicht geändert haben. Es bleibt bei der Einzelfallverfolgung!

 

Wann bleibt mein Kind denn jetzt zuhause (obwohl die Schule auf hat)?

A: Ihr Kind gehört zu einem positiven Pool.

Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist für Kinder nur möglich, die einen PCR-Einzeltest mit negativem Ergebnis erhalten haben UND nicht nach einer Einzelfallprüfung vom Gesundheitsamt als Kontaktperson identifiziert worden sind. Dies kann einige Tage dauern, da aktuell die Labore und auch das Gesundheitsamt sehr belastet sind.

 

B: Ihr Kind ist infiziert.

Ihr Kind MUSS für mind. 10 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Ein „Frei“-Testen ist NICHT möglich. Achtung! In der Regel müssen dann auch alle Personen im gleichen Haushalt (Eltern, Geschwister etc.) in häuslicher Quarantäne bleiben. Alle dürfen die Wohnung / das Haus nicht verlassen.

 

C: Ihr Kind ist nicht infiziert ABER direkte Kontaktperson zu einer infizierten Person.

Ihr Kind MUSS für 14 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Ein „Frei“-Testen ist NICHT möglich. Alle anderen Personen im gleichen Haushalt (Eltern, Geschwister etc.) dürfen die Wohnung/ das Haus weiter verlassen.

 

D: Ihr Kind ist (einfach) krank

Ihr Kind wird hoffentlich bald wieder gesund J - kommt dann gesund und munter wieder zur Schule.

 

Liebe Eltern,

es ist wieder ein sehr umfangreicher Brief.

Aber die Situation ist auch unübersichtlich. Weiterhin.

Wir als Grengrachtschule versuchen auch in diesem Schuljahr eine gute Balance zu halten zwischen gutem Grundschulangebot, Einschränkung des Schulbetriebs, Öffnung von Unterricht, Angeboten in der OGS, Einhalten der Hygienevorschriften, Reduzierung möglicher Kontaktketten, Sicherstellung der Betreuung. Es bleibt eine tägliche Herausforderung und soll im Mai in einer möglichst unbeschwerten Zirkuswoche einen Höhepunkt finden. Wir bleiben dran!

 

Für Ihre Hilfe und Unterstützung möchte ich mich bereits jetzt bedanken!

 

Statt: Ach du Schreck: Geht DAS (= Kontaktverfolgung, Sitzplan, Quarantäne und Co.) wieder los?
Hoffe ich viel mehr auf: Große Freude: Schule geht wieder los!

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 25.08.2021, 18.34 Uhr

 

 

Baesweiler, 17.08.2021, 14.47 Uhr

Informationen zum Schuljahresbeginn 2021/22 des Ministeriums

 

Liebe Eltern,

 

soeben (13.21 Uhr) habe ich ergänzende Informationen des Ministeriums zum Schuljahresbeginn erhalten. Ich fasse alle mir vorliegenden Regelungen und Maßnahmen hier einmal zusammen.

  • Maskenpflicht für alle Personen im Gebäude (auch im Unterricht). 
  • Die Schule darf nur von immunisierten (geimpft-genesen-getestet) Personen besucht/betreten werden.
  • Für die Kinder finden die Pool-Lolli PCR Tests 2x wöchentlich statt.
    Alternativ Vorlage eines negativen Nachweises gem. § 2 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (max. 48 Stunden alt).
  • Sitzungen/ Treffen der Mitwirkungsgremien sind möglich.
    Voraussetzung: Alle Personen sind immunisiert (geimpft-genesen-getestet).
  • Präsenzunterricht ist nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden - da die "Schutzmaßnahmen wie Testungen, Maskenpflicht, Lüften" und die "erweiterten Impfangebote" dies möglich machen.
  • KEINE Quarantäne von engen Kontakten einer infizierten Person, wenn
    ... insgesamt weniger als 15 Min in unmittelbarer Nähe
    ... immer eine Maske korrekt getragen wurde
    ... immer Abstand von 1,5m
    ACHTUNG
    --> dies ist in der Grundschule nur sehr schwer einzuhalten.
    --> Quarantäne lässt sich weiterhin nur schwer umfassend verhindern
    --> nur vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen sind von den Quarantänereglungen ausgenommen

Schule 2021/2022 bleibt weiterhin ein spannendes Projekt ;-)

und kurzfristige Informationen unser täglich Brot.

 

Freuen wir uns trotzdem gemeinsam auf einen gelingenden Schulstart.

ICH freue mich auf jeden Fall

- morgen wieder in Mitten von Jubel und Trubel arbeiten zu dürfen. 

Ob Sie es glauben oder nicht: Es ist Wohlklang für die Schul-Seele.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

Info:

Mittwoch, 18.08.21:

Unterricht für Klassen 2, 3,  4 von 8.00 bis 11.30 Uhr

UND ALLE Kinder der Klassen 2, 3, 4 werden mit Pool-Lolli PCR Test getestet.

 

Donnerstag, 19.08.21: Einschulung der Neulinge

Kein Pool-Lolli PCR Test

2021 08 12 ElternBrief Schulstart alle G
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Baesweiler, den 18.08.2021, 8.37 Uhr

 

Infos zu "Schülerausweise" als 3G Nachweis

 

Eine Schulleitungskollegin hat eine Anfrage bei der land.nrw-redaktion vorgenommen:

Baesweiler, den 17.06.2021, 12.02 Uhr

 

Jetzt ist es amtlich- ich habe eine Schulmail des Ministeriums erhalten:

 

Aufhebung der Pflicht zum Tragen von Masken

im Außenbereich von Schulen zum 21. Juni 2021

 

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

 

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 16.06.2021, 19.54 Uhr

 

Ich lese gerade folgende Eilmeldung des WDR

Es ist und bleibt der bekannte Kommunikationsweg.

Bin gespannt, wann mit den Schulen gesprochen wird.

Die Aussicht - keinen Masken mehr auf den Schulhöfen - lässt hoffen.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 16.06.2021, 8.39 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

mittlerweile ist so etwas wie Verlässlichkeit in den Schulbetrieb zurückgekehrt.

Von Normalität sind wir jedoch immer noch deutlich entfernt.

Die Infektionsschutz-/Hygienemaßnahmen bestimmen weiter maßgeblich den Schulbetrieb (Pool-Lolli-PCR-Testung, Maskenpflicht, Desinfektion, Lüften, Abstand, Betretungsverbote ...). Alle Beteiligten -Kinder, Personal, Eltern- gehen mit den damit verbundenen Einschränkungen unglaublich toll und gewissenhaft um. Vielen Dank!!!

 

Die Verordnungen/ Bestimmungen/ Regelungen werden -auch aufgrund der rasant sinkenden Inzidenzzahlen- alle 2 Tage angepasst. Diese detaillierten und tlws sehr genauen Änderungen lassen sich nicht immer zuverlässig für eine vorausschauende "Schul"-Planung vorwegnehmen. Da bitte ich weiter um Ihr Verständnis, dass wir als Schule weiterhin vorsichtig bleiben - gerade auch bei Veranstaltungen mit mehreren Personen (z.B. Abschied, Einschulung, Infoabende).

 

Für die kommenden Tage ist gutes Wetter mit sommerlichen Temperaturen angekündigt. Wir werden die Gelegenheit nutzen - es gibt vermehrt "Sportunterricht im Freien". 

 

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 28.05.2021, 11.24 Uhr

Ich bearbeite gerade die neuesten Verordnungen und stelle Ihnen hier die ab dem 31.05.2021 gültigen Regelungen vor.

Hoffentlich kann ich so die aufkommenden Fragen für Sie beantworten.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

Ändern sich ab dem 31.05. die Unterrichtszeiten?

Ja!

Ab Montag, den 31.05.2021 findet für jedes Kind jeden Tag Unterricht statt.

 

Am Standort Beggendorf
gilt für alle Klassen: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

 

Am Standort Grengracht
Klassen 1 und 2: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Klassen 3 und 4: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

 

Für beide Standorte gilt, es kommen wieder alle Kinder einer Klasse im Klassenraum zum Unterricht zusammen. Wir versuchen eine Durchmischung der Kinder möglichst zu verhindern, damit im Fall eines positiven Tests oder einer Corona-Infizierung nur wenige Kinder/ Familien in Quarantäne müssen. Auch ein Wechsel der unterrichtenden Lehrkräfte reduzieren wir. Die Klassenleitungen übernehmen weiterhin den Unterricht in den „eigenen“ Klassen.

 

Achtung: Erst wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder ÜBER 100 sein sollte, ändert sich das wieder. Doch davon sind wir aktuell noch weit entfernt.

 

Sind ab dem 31.05.21 die Lolli-Tests weiterhin nötig?

Ja!

Wöchentlich zwei Tests bleiben Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule Für die Kinder finden weiterhin die PCR Pool-Lolli-Test in der Schule statt.

Das Labor gibt uns gerade folgende Vorgehensweise vor:

Mo. 31.05. – Klassen 1 und 2
Di. 01.06. – Klassen 3 und 4
Mi. 02.06. – Alle Klassen !

Ab 07.06. gilt
Klassen 1 und 2 = Montag & Mittwoch
Klassen 3 und 4 = Dienstag & Donnerstag

 

Muss ab dem 31.05.21 immer noch eine Maske getragen werden?

Ja!

Es gilt immer noch eine umfassende Maskenpflicht in der Schule. Für alle. Auch für die Kinder. Die Maskenpflicht besteht auf dem Schulgelände, im Schulgebäude, im Klassenraum und weiterhin auch am Sitzplatz. Die Maske kann zum Essen & Trinken ausgezogen werden.

 

Die Kinder sollen eine medizinische Maske tragen. Das sind diese (meist blau-weißen) OP-Maske. Sollte diese Masken nicht passen (und nur dann), können die Kinder auch eine "Alltagsmaske" tragen. Bitte denken Sie daran, eine Ersatzmaske mitzugeben.

 

 

Es gilt weiterhin: Eine Befreiung aus medizinischen Gründen (ärztliches Attest) ist möglich - jedoch nur dann. Bitte setzen Sie sich bitte VORHER mit mir in Verbindung, da das ärztliche Attest ganz bestimmte Inhalte haben muss.

 

Findet ab dem 31.05. wieder OGS und Mittagsbetreuung statt?

Ja!

OGS und Mittagsbetreuung steht wieder ohne Einschränkung allen Kinder mit Vertrag zur Verfügung. Fast so wie früher!

Sogar das Essen in der Mensa ist wieder erlaubt. 
Achtung: Das Mittagessen startet ab Mo. 07.06.2021, da für die Bestellung ein Vorlauf nötig ist. Den Bestellzettel erhalten Sie am 31.05.21

Hinweis: Menue B ist immer ohne Schweinefleisch!

 

Auch wenn in der OGS eine völlige Durchmischung aller Gruppen und Jahrgänge wieder vollständig erlaubt ist … versuchen wir auch hier eine Durchmischung der Kinder möglichst zu verhindern, damit im Fall eines positiven Tests oder einer Corona-Infizierung nur wenige Kinder/ Familien in Quarantäne müssen. Auch ein Wechsel des Personals reduzieren wir.

 

 

Unter´m Strich, für die OGS gilt damit ab dem 31.05.2021 wieder:

Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Angebote!

Alle OGS Kinder sind wieder herzlich Willkommen!

 

 Baesweiler, den 28.05.2021, 7.53 Uhr

 

"Schule/ Unterricht jeden Tag" - WANN geht es los?

Es geht los ab Montag, den 31.05.2021

 

Inzidenzwerte der Städteregion Aachen:

Do. 20.05. [Inzidenz 113]

Fr. 21.05.  [Inzidenz 103]

Sa. 22.05. [Inzidenz 97] = 1. Werktag unter 100

Di. 25.05. [Inzidenz 81] = 2. Werktag unter 100

Mi. 26.05. [Inzidenz 59] = 3. Werktag unter 100

Do. 27.05. [Inzidenz 55] = 4. Werktag unter 100

Fr. 28.05. [Inzidenz 50] = 5. Werktag unter 100

 

 

 

Damit wechseln wir

ab Montag, den 31.05.21

vom Wechselunterricht in den Präsenzunterricht

 

Was passiert bei Rückkehr in den "normalen" Präsenzunterricht für alle Kinder?

 

 

Liebe Eltern,

 

bei der Rückkehr in einen "corona-normalen" Schulalltag kommen wieder alle Kinder jeden Tag in den Unterricht. Da weiterhin die Gefahr eines Wechsels

 

Standort Grengracht

Unterrichtsbeginn ist für alle 8.00 Uhr.

Klassen 1 und 2: Unterrichtsende 12.00 Uhr.

Klassen 3 und 4: Unterrichtsende 12.30 Uhr.

 

Standort Beggendorf

Unterrichtsbeginn ist für alle 8.00 Uhr.

Alle Kinder haben Unterrichtsende 12.30 Uhr.

 

Im Mittag und Nachmittag findet bei der Rückkehr in einen "corona-normalen" Schulalltag auch wieder die Mittagsbetreuung und die OGS statt. 

Achtung: Mittagessen ist erst ab Mo. 07.06.2021 möglich.

Damit kein Kind verloren geht und das Personal bereit gestellt werden kann, benötigen wir die grundsätzlichen Uhrzeiten und Tage der Betreuungs-/OGS-Kinder.

 

Wichtig. diese Abfrage ist 

a) hoffentlich die letzte für dieses Schuljahr

b) nur für Kinder mit gültigem Betreuungs-/ OGS VERTRAG

c) wie immer aufgrund der schnellen Entwicklung, sehr kurzfristig

 

Bitte Abfrage bis Freitag, 28.05.21, 15 Uhr ausfüllen

Link zur Abfrage

 OGS/ Mittagsbetreuung bei Rückkehr Präsenzunterricht

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

Ob dies der Beginn einer neuen (oder eher alten) Normalität sein wird? 

Ich drücke Ihnen, Ihren Kindern und uns allen dazu kräftig die Daumen.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Zur Erinnerung ...

 

Gruppe A = Apfelgrün und Gruppe B = Bananengelb

 

ACHTUNG - Bitte nicht vergessen:

An den roten Sams-/Sonn-/Feier-/Ferientage findet kein Unterricht statt. 

Für OGS Kinder wird die bekannte Notbetreuung am Freitag 04.06.2021 angeboten.

Über die OGS Leitung können Sie Ihr Kind dazu anmelden.

Baesweiler, den 07.05.2021

Baesweiler, den 07.05.2021, 7.47 Uhr

 

Schule ist wieder ab Montag, den 10.05.2021 geöffnet!!!

Zumindest im täglichen Wechsel ... 

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Wann schließt oder öffnet eine Schule ...

 

Für die Schließung gilt:

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales macht dann via Allgemeinverfügung bekannt, ab welchem Tag in welchen Kreisen und kreisfreien Städten die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt ist.

 

Für die Öffnung gilt:

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen an fünf aufeinander folgenden Werktagen (Mo-Sa --> Sonntag wird nicht mitgezählt) die Sieben-Tage-Inzidenz (RKI) den Schwellenwert von 165, so endet die Untersagung der schulischen Nutzungen mit Beginn des ersten Montags nach dem Tag, an dem das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und bekannt gemacht hat, dass die Beschränkung des Schulbetriebs für den jeweiligen Kreis oder die kreisfreie außer Kraft tritt. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung.

 

RKI-Inzidenzen (Homepage der Städteregion)

Mittwoch, 28.04.21: 143, korrigiert: 168

Donnerstag, 29.04.21: 160, korrigiert: 171

Freitag, 30.04.21: 161, korrigiert: 168 dieser Wert zählt bereits

Samstag, 01.05.21: 150, korrigiert: 160 - zählt nicht da Feiertag

Sonntag, 02.05.21: 149, korrigiert: 157 - zählt nicht da Sonntag

Montag, 03.05.21: 156, korrigiert: 162,6

Dienstag, 04.05.21: 155, korrigiert: 161,0

Mittwoch, 05.05.21: 145,0

Donnerstag, 06.05.21: 132,7

 

Da hat das Ministerium für Arbeit Soziales Gesundheit bereits entschieden ... Schulöffnung ab Montag, den 10.05.2021

Baesweiler, den 07.05.2021

Schiffer

 

Freitag, 07.05.21: ____ wenn unter 165, dann Schulöffnung am 10.05.2021!

 

Wie sich die Inzidenz entwickelt ... sehen Sie hier: Städteregion Aachen

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 27.04.2021, 15.56 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

es ist offiziell. Soeben habe ich die formale Benachrichtigung der Schulaufsicht erhalten:

 

Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,

 

der vorerst letzte Schultag in Präsenz ist der morgige Mittwoch, 28.04.2021.

Wie Sie der angehangenen Allgemeinverfügung (Seite 5, Punkt 3f) entnehmen können, wechseln alle Grundschulen aus bekannten Gründen ab
Do, 29.04.2021 in den Distanzunterricht
.

 

Sie können nun Ihre Schulgemeinde offiziell informieren.

 

Was ich hiermit tue :-).

 

Hinweis: ab Donnerstag werden alle Kinder der Notbetreuung natürlich betreut.

 

Distanzunterricht ab Donnerstag, 29.04.2021

Damit rücken die erprobten "Distanzunterrichts"-Werkzeuge wieder nach vorne.

Padlet, Wochenplan, Element-Messenger, Telefon, Video ...

 

Eine Rückkehr in den Wechselunterricht ist wieder möglich, wenn der Inzidenzwert in der Städteregion Aachen an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 rutscht. Erst dann entscheidet das MAGS Ministerium Arbeit Gesundheit Soziales und teilt uns (wahrscheinlich wieder über die Schulaufsicht) den genauen Tag mit. 

Sie werden dann, wie immer, schnellstmöglich von mir informiert.

 

Herzliche Grüße

 

Axel Schiffer

Baesweiler, den 05.05.2021, 8.39 Uhr

 

Wahrscheinlich: MONTAG, 10.05.2021 --> Start Wechselunterricht.

 

Die Klassenleitungen nehmen seit gestern (UND in Abstimmung mit Ihnen als Eltern) die Einteilung der Kinder in die Gruppen vor.

A = Apfelgrün   UND    B = Bananengelb

Es ist uns gelungen, diesen verpflichtenden Systemwechsel durch den flexiblen Einsatz der Betreuungskräften, der Lehrkräften und dem schulischen Personal zu organisieren, so dass:

  • in allen Gruppen sind max. 15 Kindern
  • für ca. 90% aller Kinder gilt:
    Kontakt an allen Tagen "nur" zu diesen max. 15 Kindern - d.h. es konnten FESTE GRUPPEN gebildet werden
  • Not-Betreuung: Für Familien mit wirklich großen Betreuungsbedarf ist dies bereits ab 8.00 Uhr  möglich
  • Die Klassenleitungen unterrichten "Ihre" Kinder - andere Lehrkräfte kommen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz
  • Geschwisterkinder werden vorrangig auf die gleichen Präsenztage verteilt
  • Die Gruppeneinteilung erfolgt auch in Abstimmung mit evtl. Geschwisterkindern auf der Realschule, damit die Präsenztage gleich sind

Die Umstellung war (und ist) eine große Herausforderung. Um soviel Planungssicherheit wie möglich zu gewinnen - vor allem für Ihren Familienkalender - werden wir die Tage bis zu den Sommerferien FESTLEGEN - d.h. wir zählen ohne Unterbrechung immer weiter.

So müssen Sie für Ihr Kind/ Ihre Kinder sich "nur" noch die Gruppen-Farbe merken.

Feiertage, Ferientage, Schulschließungen, Schulöffnungen,  Quarantäne
oder warum auch immer die Schule nicht besucht werden kann

... ÄNDERN die Zählung NICHT.

 

Natürlich kann (aber bitte nur in absoluten Einzelfällen) in Abstimmung mit den Klassenleitungen ein begründeter Gruppenwechsel im laufenden Betrieb vereinbart werden. Bitte denken Sie daran, jeder Wechsel erhöht das Infektionsrisiko und verdoppelt -zumindest kurzfristig- die Anzahl der Kontakte.

 

Ob am Montag, den 10.05. wieder Schule startet ODER ab wann die Pool-Lolli-Testungen starten ... weiß ich heute noch nicht.

Ich informiere Sei aber -wie immer- so schnell wie möglich.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Nachtrag zur OGS/ Betreuung ...

 

Baesweiler, den 26.04.2021, 15.34 Uhr

 

Anfrage/Abfrage Bedarf Notbetreuung ab Montag, den 03.05.2021

 

Liebe Eltern, 

 

wie angekündigt, haben wir Ihren Kindern heute ein Erklärung zur Notbetreuung mitgegeben.

Bitte beachten Sie die kurze Rückgabefrist: Dienstag, 27.04.2021 !!

Die Angaben gelten dann ab Montag, den 03.05.2021.

 

Mit Ihren Angaben müssen wir herausfinden, wie viele Kinder in der Schule betreut werden müssen, obwohl eigentlich keine "Schule" stattfindet (z.B. aufgrund täglichem Wechsel von Präsenz/ Distanz oder vollständigem Distanz/ HomeSchooling oder vollständiger Schulschließung).

Sie bestätigen und versichern mit Ihrer Unterschrift, dass es wirklich keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt.

 

Ich bedaure den erneuten Aufwand, der uns allen dadurch entsteht.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 25.04.2021, 20.17 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

der Krisenstab der Städteregion Aachen hat heute (Sonntag, den 25.04.2021) darüber informiert, dass mindestens in den nächsten drei Tagen (bis Mittwoch, den 28.04.2021) schulisch alles weiterhin so läuft wie bisher.

 

Die neue Regel der Bundesnotbremse besagt, dass unsere Schule in den Distanzunterricht gehen muss, wenn der Inzidenzwert der Städteregion Aachen (nicht von Baesweiler) an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschreitet.

 

Heute am Sonntag, den 25.04.2021 lag der Wert bei 175,2. 

 

Sollten in den kommenden Tagen die Inzidenz-Zahlen über 165 bleiben, dann gilt vielleicht ab Donnerstag wieder Distanzunterricht.

Dies ist sehr wahrscheinlichaber noch nicht sicher. Bitte rechnen Sie vorsichtshalber damit. Sie erhalten dann von uns unverzüglich eine Benachrichtigung.

 

Ich empfehle Ihnen zudem, verfolgen Sie bitte auch die örtliche Presse.

Diese ist im Zweifel früher informiert.

 

Hinweis: Die Notbetreuung wird auch im Distanzunterricht angeboten. Völlig klar!

 

Wir würden uns alle sehr freuen, wenn die Inzidenz-Zahlen wieder sinken und wir weiterhin beim Wechselmodell (trotz zwingender Änderung ab 03.05.2021) im Präsenzunterricht bleiben können. Bleiben wir hoffnungsvoll.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

Wenn Sie die Inzidenz-Zahlen direkt sehen möchten …

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

Nachtrag, 23.04.2021, 16.36 Uhr

 

Der Schock, Ihnen wieder ein neues System zuzumuten, sitzt immer noch tief.

Unsere Planungsgruppe hat bereits mehrere Stunden getagt.

 

Problemlage: 

Von unseren 384 Kindern sind aktuell 213 Kinder in der Notbetreuung.

Die Umstellung erfordert auf jeden Fall eine zeitgleiche Abdeckung von Präsenz UND Notbetreuung. Dies konnten wir durch unser bisheriges "Schichtmodell" morgens in der Zeit von 8.00-10.00 Uhr verhindern. Dies wird künftig nicht mehr möglich sein.

 

Achtung:

Für eine praktische Umsetzung des für Grundschulen zwingenden Unterrichtsmodells „Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag“ brauchen wir die genauen Anzahl der Kinder in der NOT-Betreuung, gültig ab dem 03.05.2021.

Am Montag, den 26.04.2021 bekommen Sie eine schriftliche Abfrage.

Auf dieser versichern Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Ihnen ab Montag, den 03.05.2021 wirklich keine andere Betreuung zur Verfügung steht.

 

Wir müssen durch Lehrkräfte, OGS Personal und dem sonstigen Schulpersonal zuerst die Notbetreuung abdecken/ erfüllen. Erst DANACH können wir freie Lehrkräfte für den Unterricht einplanen. 

Die reguläre Dienstzeit des OGS Personals beginnt um 11.30 Uhr. Gottseidank, war  einem Teil des OGS Personals in den vergangenen Wochen schon ein früherer Beginn möglich. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken.

Mindestens von 8.00 bis 10.00 Uhr sind alle Lern-/Betreuungsgruppen durch die Lehrkräfte abzudecken. Dies machen wir alle gerne!

 

Halbe Klassen in einem Wechsel aus Präsenz-/Distanzunterricht bedeutet immer:

1. eine Aufteilung der Klassen in 2 Lerngruppen und

2. damit eine Verdoppelung der Anzahl der Lerngruppen  und

3. Notbetreuungskinder sind immer in der Schule zu betreuen, auch wenn Sie eigentlich im Distanz zuhause wären.

 

Wenn von 384 Kindern mehr als die Hälfte (aktuell sogar 213) in der Notbetreuung sind, benötigen wir allein für diese 213 Kinder dauerhaft 14 Gruppen á max. 15 Kinder.

Es bleiben (384 - 213 =) 171 zu unterrichtende Kinder ohne Notbetreuung, also nochmal ca. 12 Gruppen á max. 15 Kinder ... insgesamt also mind. 26 Gruppen.

... und das im „Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag“ Modell mindestens jeden 2. Tag.

 

Unter´m Strich:

In der Zeit von 8.00-10.00 Uhr können wir nicht 26 Gruppen bedienen/ abdecken. 

Wir müssten Gruppen zusammenlegen, die Gruppen werden sehr groß.

 

Daher meine dringende Bitte:

Prüfen Sie über das Wochenende eingehend, ob Sie ab Montag, den 03.05.2021 für Ihr Kind tatsächlich vor 10 Uhr eine NOT-Betreuung brauchen. Die Abfrage dazu kommt am Montag, den 26.04.2021.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

 

Mit eher verzweifelten aber trotzdem herzlichen Grüßen

Axel Schiffer

 

 

 

 

Baesweiler, den 23.04.2021, 7.56 Uhr

 

1. Pooltests ("Lolli-Tests")  (ab wann ist nicht bekannt) an Grundschulen

2. Unterrichtsmodell (zwingend ab 03.05.2021) „Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag“ 

 

Liebe Eltern,

 

gestern (22.04.2021, 21.14 Uhr) erreichte mich eine Schulmail des Staatssekretärs Richter, mit folgender Ankündigung:

 

Pooltests an Grundschulen und Förderschulen

Im Zusammenhang mit der Einführung einer Testpflicht hat das Land Selbsttests für Schülerinnen und Schüler angeschafft. Ich hatte Sie in diesem Zusammenhang bereits darüber informiert, das Ministerium werde bei den weiteren Beschaffungsvorgängen darauf achten, dass die Testverfahren möglichst alters- und kindgerecht durchgeführt werden können und dabei alternative Testverfahren für Grundschulen, Förderschulen und Schulen mit Primarstufe geprüft werden. Wir sind weiterhin darum bemüht, Pooltests („Lolli-Tests“) an diesen Schulen zeitnah einzuführen.

 

Ich möchte Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass diese deutliche Verbesserung für die Anwendbarkeit und Handhabung bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen allerdings zwingend mit einem Unterrichtsmodell verknüpft werden muss, das einen täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht nach dem Prinzip

 

„Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag“

 

für jeweils die Hälfte der Klasse vorsieht. Ich bitte Sie daher schon jetzt darum, sofern erforderlich eine Umstellung auf dieses Prinzip vorzubereiten und bis zum Beginn der 18. Kalenderwoche vorzunehmen. Im Übrigen sind für die betroffenen Schulen in der kommenden Woche erste Informationsveranstaltungen vorgesehen, zu denen eine gesonderte Einladung erfolgt.

 

 

Liebe Eltern,

die Ankündigung, selbst ohne konkretes Datum, von Pooltests ("Lolli-Tests") ist eine gute Nachricht. 

 

Kleine Info zu Lolli-Tests: 

 

„Man kriegt das Stäbchen, macht es auf und lutscht dran.“

Alle Stäbchen kommen zusammen in dasselbe "Pool-Röhrchen".

Dabei werden die Proben also bewusst vermischt.

Es ist ein Gruppen-Test.

Das "Pool-Röhrchen" geht ins Labor, für einen genauen PCR-Test.

So muss für die ganze Gruppe nur ein einziger Test gemacht werden.

Ist das Ergebnis positiv, müssen alle Kinder einzeln getestet werden (z.B. bei einem Arzt), um das infizierte Kind herauszufinden.

 

Dies wird seit mindestens März 2021 an Kitas aber u.a. auch an Grundschulen in NRW  im Rahmen von Uni-Studien erprobt.

 

Gleichzeitig mit diesen Pool-Tests zwingt das Ministerium alle Pool-Test-Schulen zu einem einheitlichen Wechselmodell-System, nach dem Prinzip

 

„Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag“.

 

Warum dies notwendig, wird nicht erklärt oder begründet.

Ich bin jedoch angewiesen zu Montag, den 03.05.2021 (= 18. Kalenderwoche) eine Umstellung vorzunehmen.

Hierzu werde ich Sie, liebe Eltern, sicherlich wieder mit einer Abfrage kontaktieren. 

Ich versuche unser Modell an die (ggfs. bestehenden) Regelungen des Gymnasiums Baesweiler und der Realschule Baesweiler anzupassen.

 

Ich melde mich schnellstmöglich wieder.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 16.04.2021, 15.52 Uhr

 

Testpflicht - Konsequenzen bei Ablehnung - Stand der Dinge

 

Liebe Eltern,

 

das Ministerium (nicht ich !) hat in der bekannte Schulmail klar festgelegt:

 

Die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests ist Voraussetzung für den Aufenthalt in der SchuleKinder die nicht wöchentlich an zwei Tests teilnehmen, sind von mir als Schulleiter offiziell (= formal als Bescheid) auszuschließen. Diese Bescheide werde ich mit der kommenden Woche versenden (müssen).

In diesen Bescheiden weist die Schule (= also ich) Sie als Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin.

 

Konsequenz bei Ausschluss (wg. Ablehnung bzw. Nichtteilnahme an Tests):

Ausgeschlossene Kinder dürfen zu den Schulzeiten das Schulgelände nicht betreten. Zudem haben sie keinen Anspruch auf einen individuellen Distanzunterricht.

 

Aktuell formaler Stand:

Es wird kein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der Ausschluss führt dazu, dass kein rechtlicher Anspruch gegenüber der Schule auf "Unterricht" besteht.

Testungen der Kinder können in Testzentren durch medizinisches Fachpersonal oder selber in der Schule unter "Aufsicht" der Lehrkräfte erfolgen.

Hinweis am Rande: Das gesamte schulische Personal muss ebenfalls an wöchentlich zwei Tests teilnehmen. Hierzu hat mir die Bezirksregierung sehr schnell einen genauen Handlungsleitfaden zu den arbeitsrechtlichen bzw. disziplinarischen Konsequenzen (Betretungsverbot, Verlust der Dienstbezüge etc.) vor. 

 

aktueller praktischer Stand:

Das Kollegium der Grengracht plant und organisiert im Rahmen der personellen, räumlichen und zeitlichen Möglichkeiten --> Distanzangebote.

Bei allen aufkommenden Wünschen, denken Sie bitte daran, dass ab Montag die Lehrkräfte wieder zu 100% im Präsenzunterricht (bzw. das was nach den Testungen übrig bleibt) zeitlich und räumlich fest eingebunden sind. Telefonate, Video, eMails, Messenger Nachrichten sind bis zur Mittagszeit schlicht nicht umsetzbar.

Trotzdem werden wir uns sehr bemühen, Angebote - die über eine reine Materialsammlung hinausgehen - zur Verfügung zu stellen. Dies braucht jedoch weitere Planungszeit.

Die Ausschlussbescheide werde ich (arbeits-)zeitlich frühestens und erst im Laufe der kommenden Woche ausstellen können.

 

Ich weiß, dass diese "Testpflicht" Situation aktuell verwirrend sein kann bzw. ist.

Eine zeitnahe Klarheit ist mein Ziel und ich werde mich weiter dafür einsetzen.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

P.S.:

 

Wie immer bei der Einschätzung und Diskussion zu Corona-Maßnahmen gibt es Pro und Contra Positionen. Dies ist richtig und in einer Demokratie auch wichtig. Bitte vergessen Sie nicht - ICH bin (neutral) zur Umsetzung der Regelungen verpflichtet. Es steht Ihnen (wie auch mir) immer frei, sich an die politisch Verantwortlichen zu wenden und Ihre unterstützende oder gegenteilige Auffassung mitzuteilen.

 

Baesweiler, den 15.04.2021 

 

Liebe Eltern,

die aktuelle Schulmail ist recht übersichtlich und verständlich. Daher stelle ich sie der Einfachheit halber weiter unten für Sie hier zur Verfügung. Sie finden Hinweise und auch Antworten zu folgenden Themen:

  • Testpflicht
  • Ausschluss von Schulbetrieb
  • Schulbetrieb 
  • Testmaterial Coronaselbsttests an den Grund- und Förderschulen

Alle Schulmails können Sie jederzeit hier 

https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv

nachlesen.

Zudem erhalte ich aktuell vielfältig ergänzende Informationen u.a. seitens des MSB, der Bezirksregierung Köln, Schulamt für die Städteregion Aachen zu den konkreten Ausgestaltungen und Handhabungen u.a. bei Ablehnung der verpflichtenden Testungen, formal-rechtliche Benachrichtigungen.

Sobald dies von mir verlässlich eingeschätzt werden kann, informiere ich Sie weiter.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

Schulmail des Ministeriums für Bildung und Schule,

vom 14.04.2021, 20.25 Uhr

 

Schulbetrieb im Wechselunterricht ab Montag, 19. April 2021

Coronaselbsttests an Schulen - Testpflicht

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens und mit Blick auf die unklare Datenlage zum Infektionsgeschehen als unmittelbare Folge der Ostertage hatte die Landesregierung Mitte der vergangenen Woche die Entscheidung getroffen, nach den Osterferien den Schulbetrieb zunächst ganz überwiegend im Distanzunterricht zu führen. Aufgrund einer Gesamtbewertung der aktuellen Lage hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können. Damit leben die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder auf.

Diese für das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Regelungen zum Schulbetrieb orientieren sich an der in der parlamentarischen Beratung befindlichen Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene. Die Bundesregierung hat sich mit Beschluss vom 13. April 2021 für eine unmittelbare gesetzliche Untersagung des Schulbetriebs in allen Ländern ausgesprochen, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird. Ausgenommen werden können Abschlussklassen, falls die einzelnen Länder dieses regeln. Auch eine Notbetreuung ist in jedem Fall zulässig. Gleichwohl sind wir der Ansicht, dass die Dynamik des Infektionsgeschehens uns weiter zur Vorsicht zwingt. Wir kehren daher zum Wechselunterricht, wie ihn die Schulen vor den Osterferien konzipiert und praktiziert haben, zurück. Für die Fortsetzung der pädagogischen Betreuung gelten die Regelungen aus der SchulMail vom 14. Februar 2021.

Der Gesetzentwurf auf Bundesebene sieht vor, dass auch jenseits einer Inzidenz von 100 bis hin zu einer 200’er Inzidenz ein uneingeschränkter Schulbetrieb zulässig sein soll, allerdings flankiert durch eine Testpflicht an den Schulen. Eine solche Testpflicht gilt in Nordrhein-Westfalen bereits seit dem 12. April 2021 an allen Schulen.

 

Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Wie oben erwähnt gilt seit dem 12. April nun eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf .

 

Ergänzend zu meinen Hinweisen für die Durchführung von Selbsttests möchte ich Ihnen mit Blick auf die Testpflicht mit dieser SchulMail zusätzliche Informationen geben.

An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.

1.     Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben (siehe aber auch Nr. 7 und Nr. 12)

2.     Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest (vgl. auch SchulMail vom 15. März 2021).

3.     Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.

4.     Die Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal sind auf Grund des Beamten- oder Arbeitsrechts zur Teilnahme an den Selbsttests verpflichtet.

5.     Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal können die Tests in der Schule oder zu Hause durchführen. Über die Teilnahme sowie im Falle eines positiven Testergebnisses unterrichten sie unverzüglich die Schulleiterin oder den Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person.

6.     Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.

7.     Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.

8.     Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

9.     Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.

10.  Es ist davon auszugehen, dass es auch bei Berufsabschlussprüfungen der zuständigen Stellen, die in den Berufskollegs stattfinden, nicht getestete Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer geben kann. Da diese entsprechend der Vorgaben ihre Prüfung in getrennten Räumen der Berufskollegs ablegen müssen, sind die Schulleitungen gehalten, in Abstimmung mit ihrem Schulträger an den Prüfungstagen der Berufsabschlussprüfungen die räumlichen Kapazitäten durch verstärkte Nutzung von Distanzunterricht bereitzustellen.

11.  Soweit für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs Teilzeitunterricht oder in anderen Schulen Unterricht nur an einem Tag oder nur an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in einer Woche erteilt wird, nehmen sie an nur einem Coronaselbsttest teil.

12.  Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass anstatt von Coronaselbsttests für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die sich nicht selbst testen können, ein solcher Test am Tag des Schulbesuchs oder am Vortag unter elterlicher Aufsicht stattfindet. In diesem Fall müssen die Eltern als Voraussetzung für die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht schriftlich versichern, dass das Testergebnis negativ war.

13.  Das Datum der Selbtstests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Coronabetreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.

14.  Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt (siehe dazu Nr. 16). Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.

15.  Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich - die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.

16.  Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist. Im Übrigen sollte in der besonders belastenden Anlaufzeit die Testung der Lehrerinnen und Lehrer nicht durch die Ausstellung von sog. Arbeitgeberbescheinigungen über negative Selbsttestungen belastet werden. Da es sich dabei aber um ein attraktives Angebot für alle an Schulen Beschäftigten handelt, sollen hierfür zeitnah die Voraussetzungen geschaffen werden.

 

Ich weiß, dass die Durchführung von Tests die Schulen vor große Aufgaben stellt. Das gilt vor allem für die Grundschulen und die Förderschulen der Primarstufe, die mit dem Testen noch keine Erfahrungen sammeln konnten und sich dennoch bereits im Rahmen der pädagogischen Betreuungsangebote damit vertraut machen mussten.

Bereits in der SchulMail vom 15. März habe ich Sie ausführlich über den Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen informiert. Diese Hinweise gelten nunmehr auch für die Grundschule und die Förderschulen.

Vor dem Hintergrund mehrfacher Nachfragen ist mir der Hinweis wichtig, dass der nun zur Verfügung stehende Test (Siemens-Healthcare) in der gesamten Landesverwaltung zum Einsatz kommt. Mit Rücksicht auf die Beschaffungsmenge, die Marktsituation sowie den großen Zeitdruck, mit dem das notwendige Vergabeverfahren durchgeführt werden musste, konnte nur für dieses Testverfahren der Zuschlag erteilt werden, ohne dass eine Auswahlmöglichkeit bestand. Das Ministerium wird aber bei den weiteren Beschaffungsvorgängen im Rahmen des Möglichen darauf achten, dass Testverfahren zum Zuge kommen, die in besonderer Weise alters- und kindgerecht durchgeführt werden können. Dabei wird auch an alternativen Testverfahren insbesondere für die Grund- und Förderschulen gearbeitet.

In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig, Sie schon jetzt darauf hinzuweisen, dass für Grund- und Förderschulen im Zusammenhang mit diesen alternativen Testverfahren voraussichtlich ein Wechselmodell mit geteilten Klassen und einen täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht erforderlich ist. Dieses Modell ist bereits jetzt das am häufigsten praktizierte.

Die Lehrerkollegien und das sonstige an der Schule tätige Personal leisten mit ihrer Beteiligung an den Testungen einen wesentlichen Beitrag dazu, auch in der Dritten Welle der Pandemie Zeiten eines schulischen Präsenzbetriebs zu ermöglichen. Dafür gilt Ihnen allen mein ausdrücklicher Dank.

Soweit sich neue Entwicklungen ergeben, werde ich Sie so schnell wie möglich informieren. Dies gilt insbesondere, wie oben erwähnt, für die Weiterentwicklung bzw. Vereinfachung der Testungen insbesondere an Grund- und Förderschulen, an der wir mit Nachdruck arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter


<<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Wechselunterricht (ab Montag, den 19.04.2021)
– wenn Inzidenzwert der Städteregion Aachen unter 200

 

Baesweiler, den 14.04.2021, 15.16 Uhr

 

Liebe Eltern,

gerade sehe ich mir LIVE die Pressekonferenz von Schulministerin Yvonne Gebauer an.

Demnach starten wir kommende Woche wieder im Wechselmodell/ Wechselunterricht, den Sie und Ihre Kinder schon aus der Zeit vor den Osterferien kennen.

Es bleibt bei den bekannten Gruppen und Zeiten.

Falls Sie Änderungen gerade in den Betreuungszeiten brauchen, setzen Sie sich bitte mit den Klassenleitungen auf den bekannten Wegen (Messenger, eMail) in Verbindung.

 

Schulministerin Gebauer bestätigt, dass das eingesetzte Testmaterial der Fa. SIEMENS Healthcare GmbH nicht alters- bzw. kindgerecht ist, aber anders wäre die umfassende Testpflicht nicht umsetzbar gewesen. Das Ministerium bemüht sich, dies in Zukunft zu ändern.

 

Sobald ich bzw. die Schulen ebenfalls über die Beschlüsse und Regelungsinhalte informiert werden, teile ich Ihnen ggfs. Änderungen mit.

 

Herzliche Grüße
Axel Schiffer

 

P.S.:

Wie immer bei der Einschätzung und Diskussion zu Corona-Maßnahmen gibt es Pro und Contra Positionen. Dies ist richtig und in einer Demokratie auch wichtig. Bitte vergessen Sie nicht - ICH bin (neutral) zur Umsetzung der Regelungen verpflichtet. Es steht Ihnen (wie auch mir) immer frei, sich an die politisch Verantwortlichen zu wenden und Ihre unterstützende oder gegenteilige Auffassung mitzuteilen.

Baesweiler, den 13.04.2021, 15.33 Uhr

Elterninformation zu Corona Selbsttests in Schulen

Liebe Eltern,                    

wie Sie bereits wissen, ist für die Teilnahme am Schulbesuch (Notbetreuung oder Wechselunterricht) 2x pro Woche ein negatives (Schnell-/Selbst-)Test-Ergebnis Pflicht geworden.
Am Montag, den 12.04.2021 sind wir mit dem Testmaterial beliefert worden.

Ab Mittwoch, den 14.04.2021 können die Kinder in vorbereiteter Umgebung die Testungen unter Aufsicht selber durchführen. Alternativ stehen Ihnen bekanntlich die Testzentren/Apotheken etc. außerhalb der Schule zudem zur Verfügung.

Das Ministerium hat uns wie auch den weiterführenden Schulen die SIEMENS Healthcare GmbH „CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Test Corona-Selbsttests zur Verfügung gestellt.

Das Selbsttesten inkl. Test-Material sind vom Schulministerium vorgegeben, d.h. dies ist keine schulische Maßnahme, die Schulen sind jedoch zu einer Durchführung verpflichtet.

Die Durchführung der Selbsttests ist trotz oder gerade wegen der kurzfristigen Verpflichtung durch die Landesregierung mit großen Erwartungen und Gefühlen verbunden. Dessen sind sich alle an der Schule Beteiligten bewusst und empfinden genauso.

In der Vorbereitung und Umsetzung verfolgen wir das Ziel, den bereits vorhandenen Druck soweit wie es geht zu reduzieren und die Belastung für die Kinder so gering wie möglich zu halten. Trotzdem bleibt es eine Situation, die gerade für eine Grundschule mehr als befremdlich ist.
Sehr befremdlich. Für alle.

 

Ich möchte Ihnen nachfolgend eine Übersicht zur
Durchführung der Selbsttests an der Grengrachtschule geben

 

Wann finden die Corona-Selbsttests statt?

In dieser Woche erfolgen die Selbsttestungen der Kinder (in der Notbetreuung) am
Mittwoch, den 14.04. und Freitag, den 16.04.2021.

Für die folgenden Wochen planen wir diese für jeweils Dienstag und Freitag ein.

 

Wer nimmt an den schulischen Selbsttests teil?

Schulpersonal und Kinder die nicht in einem Testzentrum getestet werden/worden sind, nehmen an den schulischen Selbsttests teil.

 

Wie werden die Selbsttests durchgeführt?

Der Test wird bei Unterrichtsbeginn durchgeführt. Die Kinder erhalten eine Einführung durch die Klassenleitung. Dabei wird behutsam auf den Umgang mit einem positiven Teststreifen eingegangen.

  • Die Kinder waschen sich unmittelbar vor der Testung die Hände.

§  Während der Testung wird der Raum durchgehend gelüftet.

§  Der Abstand von mindestens 1,5 Metern wird dabei stets eingehalten.

§  Die Maske darf nur während Einsatz des Wattetupfers in der Nase abgenommen werden.

§  Die Kinder erhalten vorausgehende Informationen und Erklärungen zum Testvorgang und dem Test selber. Dazu gehört zum Beispiel ein Leporello mit den Testschritten.
Link zum Leporello:
https://materialwiese.de/2021/03/corona-selbsttests-in-der-grundschule.html

§  Die Lehrkraft leitet mündlich die Kinder Schritt für Schritt durch den Test.

§  Die Teststreifen werden durch die Lehrkraft eingesammelt und getrennt von den Kindern gesichert. Das Ablesen der Ergebnisse erfolgt durch die Lehrkraft.

§  Die Lehrkraft ermittelt das Ergebnis und dokumentiert dies nach Vorgabe.

§  Das Test-Material wird in entsprechende Sammelbehälter entsorgt.

§  Es erfolgt abschließend für alle eine Handdesinfektion.

 

Was passiert, wenn ein Kind spontan nicht den Selbst-Test durchführen möchte?

Wir gehen davon aus, dass das vorkommt und für uns ist das völlig in Ordnung.

Wir werden auf keinen Fall einen Test am Kind durchführen. Auch werden wir nicht das Kind zum Selbsttest überreden oder darauf drängen oder sonstige weisende Bemerkungen machen. Wir verstehen uns als „anleitende Beobachter“ und werden vertrauensvoll nur Sie als Eltern informieren. Sie können dann mit Ihrem Kind ggfs. ein Testzentrum aufsuchen oder wir nehmen in Absprache mit Ihnen und im Einverständnis mit dem Kind am nächsten Tag einen neuen Anlauf.

 

 

Was passiert, wenn ein Selbsttest positiv ist?

Im Fall eines positiven Ergebnisses begleitet die Lehrkraft das Kind in unser Lehrerzimmer, informiert die Schulleitung. Das betroffene Kind wird durch eine Lehrkraft oder die Schulleitung bis zur Abholung betreut. Die anderen Kinder bleiben in der Schule, werden durch die Lehrkraft mit der Situation vertraut gemacht und gefühlvoll aufgefangen.

Ein positives Testergebnis soll auf keinen Fall zu einer Ausgrenzung führen!

Ein positiver Teststreifen bedeutet noch nicht, dass tatsächlich eine Infizierung oder Erkrankung vorliegt. Ein positiver Teststreifen kann auch durch einen anderen Erreger verursacht sein
(s. Beipackzettel SIEMENS Testkit). Erst ein weiterer, genauer PCR-Test ergibt, ob es sich um eine Infizierung handelt.
Bis das Ergebnis vorliegt, sollten Kontakte zu anderen Personen vermieden werden Ihr Kind darf bis dahin die Schule/ (Not-)Betreuung/ OGS nicht besuchen.  

 

Was passiert, wenn ein Selbsttest negativ ist?

Dann liegt wahrscheinlich keine Corona-Infektion vor. Eine 100%ige Sicherheit ist das leider nicht. Alle sollen sich weiterhin an die bekannten Hygieneregeln (Abstand, Hände waschen, Maske und Lüften) halten.

 

Stellt die Schule eine Testbescheinigung aus?

Eine Testbescheinigung (nach erfolgtem Selbsttest) kann leider nicht ausgestellt werden. Dies kann nur durch fachkundiges/ geschultes Personal oder einer entsprechend unterwiesenen  Person erfolgen. Dazu gehört das Schulpersonal nicht. Testbescheinigungen erhalten Sie, wenn  sie Schnelltests in den Testzentren durchführen lassen. Sofern nicht älter als 48 Std., werden diese in der Schule anerkannt.

 

Was passiert, wenn ein Kind mit einem 2. (PCR) Test bestätigt positiv infiziert ist?

Es gelten die gleichen Bedingungen wie bereits vor den Osterferien. Alle Kinder die mit dem positiv getesteten Kind in Kontakt waren (im Unterricht, in der Betreuung, in der OGS) gehen in „Clusterquarantäne“ für 10 Tage. [Hinweis: das ist der Grund, warum wir bereits in der Vergangenheit mit viel Personaleinsatz eine Durchmischung der Gruppen möglichst vermeiden.]

Die Landesregierung NRW hat für die Schulen den Begriff der „Clusterquarantäne“ eingeführt.
Sie gilt für Schüler_innen, die ausschließlich im schulischen Kontext Kontakt zueinander hatten. Dabei gilt die gesamte Gruppe des Schülers/der Schülerin als Cluster, d. h. alle Klassen/ sonstigen schulischen Gruppen (z.B. Betreuung), die im Ansteckungszeitraum besucht wurden.

Die Clusterquarantäne ist eine pauschale Maßnahme. Sie gilt unabhängig von Masken, Abstand usw. und wird zusätzlich zu der Ermittlung von engen Kontakten (K1-Personen) durchgeführt.

 

Wie sollen sich die Kinder verhalten, wenn ein anderes Kind positiv getestet wurde?

Die Kinder sollen sich so verhalten, wie sie am selbst behandelt werden möchten, wenn ihr Test positiv ausfallen würde. Ein anderes Kind kann nichts dafür und darf nicht ausgegrenzt oder geärgert werden, wenn es zurück in der Schule ist. Die Lehrerinnen und Lehrer werden die Kinder gut auf solch eine mögliche Situation vorbereiten.

Vielleicht können die Kinder, die von Kindern z.B. in Quarantäne wissen, ja auch dem Kind eine nette Nachricht schreiben oder es anrufen und fragen, wie es ihm geht. Es freut sich bestimmt!

 

Liebe Eltern,

wir haben die Test-Umsetzung für unsere Schulkinder trotz der Kürze der Zeit ausführlich geplant und organisiert. Es kann unsererseits morgen starten.

Bei der grundsätzlichen Bewältigung dieser außergewöhnlichen und außergewöhnlich befremdlichen Situation, benötigen die Kinder und auch wir weiterhin Ihre Hilfe.
Ich bedanken mich für Ihre bisherigen Rückmeldungen, Fragen und Informationen
die uns bei der Planung eine große Hilfe waren.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer
    [Rektor]

 

Baesweiler, den 13.04.2021

Selbsttests in der Schule - Stand der Umsetzung

 

Baesweiler, den 11.04.2021, 14.06 Uhr

 

Liebe Eltern,

bevor am Montag die Osterferien enden, die Notbetreuung und der Distanzunterricht starten, möchte ich Ihnen ein paar ergänzende Informationen zu Selbsttests, die in der Schule stattfinden sollen, geben:

 

·       Stand Sonntag, 11.04., ist die Grengrachtschule noch nicht mit Testmaterial beliefert worden.

·       Sollte nicht genügend Testmaterial in der Schule vorhanden sein (z.B. aufgrund der aktuellen Lieferprobleme/ -verzögerungen), wird sich das nicht zum Nachteil auf den Schulbesuch (Notbetreuung, OGS/Mittagsbetreuung, Präsenzunterricht etc.) auswirken. Kinder werden also nicht ausgeschlossen.

·       Eine Testbescheinigung (nach erfolgtem Selbsttest) kann ich nicht ausstellen. Dies kann nur durch fachkundiges oder geschultes Personal oder einer unterwiesenen Person erfolgen. Dazu gehört das Schulpersonal nicht.

      Testbescheinigungen erhalten Sie, wenn sie Schnelltests in den Testzentren durchführen lassen. Diese werden in der Schule anerkannt, wenn diese nicht älter als 48 Std. sind.

·       Wir haben noch keine festen Tage festgelegt, an denen eine Durchführung in der Schule erfolgen kann/soll. Dies möchten wir erst dann machen, wenn wir die Test-Umsetzung gut geplant und organisiert haben. Das ist uns derzeit nicht möglich, da wir als Schulpersonal in der Durchführung nicht unterwiesen werden und uns darüber hinaus auch kein Testmaterial vorab zur Anschauung zur Verfügung gestellt wird.

·       Sollten wir im Laufe des Montags (12.04.21) die Lieferung des Testmaterials erhalten, werden wir unverzüglich Planung, Organisation der praktischen Durchführung mit dem dann konkreten Testmaterial erarbeiten. Eine Umsetzung, d.h. die Kinder führen in vorbereiteter Umgebung die Testungen unter Aufsicht selber durch, erfolgt dann erstmals am Mittwoch (14.04.21). Erhalten wir die Lieferung z.B. erst am Dienstag, verschiebt sich alles entsprechend um einen Tag … usw.

·       Nur wenn Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte generell einer Testung widersprechen - egal ob in der Schule oder in den Testzentren – sind Ihre Kinder zum Schulbesuch (Notbetreuung, OGS/Mittagsbetreuung, Präsenzunterricht etc.) nicht zugelassen. Der Unterricht erfolgt dann ausschließlich in Distanz. Fehlzeiten entstehen dadurch nicht.

 

Es sind wieder mal in sehr kurzer Zeit und über das Wochenende eine Vielzahl an neuen Vorgaben, Regelungen mit Auswirkung ab Montag, den 12.04.2021 zu beachten. Die Grundlagen bilden da erneut abendliche Schulmails (Do. 08.04., 19.58 Uhr) nicht nur eines sondern mittlerweile mehrerer Staatssekretäre, eine CoronaBetreuungsVerordnung die uns seit Samstag -damit 36 Stunde vor Gültigkeit- aktualisiert vorliegt, Testmaterial deren Zustellung aussteht etc..

Ich danke Ihnen, dass Sie mit uns wieder ein hohes Maß an Flexibilität und Geduld aufbringen. Gemeinsam werden wir auch jetzt von Tag zu Tag erfolgreiche und gute Lösungen erarbeiten und umsetzen.

Bleiben wir weiterhin hoffnungsvoll, dass im kommenden Schuljahr wieder mehr Normalität in den Schulbetrieb einkehren wird.

 

Ihnen allen einen schönen Restsonntag und einen guten Wochenbeginn.

 

Herzliche Grüße
Axel Schiffer

Baesweiler, den 09.04.2021, 16.34 Uhr

 

Liebe Eltern,

die Online-Abfrage zur Notbetreuung ist beendet. Ab jetzt bitte wieder Wünsche öder Änderungen über die Klassenleitungen entweder über den schnelle Messenger [Element] oder per eMail. Vielen Dank!

 

Aktuell stellen wir die Notbetreuungsgruppen zusammen und den zugehörigen Dienstplan.

Vielen Dank!

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Düsseldorf, 8.4.21,

Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW

Quelle: 

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-eine-woche-distanzunterricht-fuer-groesstmoegliche-sicherheit

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Ab dem kommenden Montag werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten. „Das bis dato immer noch unsicher einzuschätzende und schwer zu bewertende Infektionsgeschehen nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest mit diffusen Infektionsausbrüchen erfordert eine Anpassung des Schulbetriebes in der kommenden Woche. Deswegen hat die Landesregierung für alle Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für die eine Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
 
Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts ab diesem Zeitpunkt erfordert weiterhin unsere strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sowie ein Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.
 
Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
 
Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern. Insbesondere die Grundschulen sowie die Primarstufen der Förderschulen können sich in der kommenden Woche vor allem organisatorisch auf die Testungen vorbereiten.
 
Die Landesregierung geht von einem wöchentlichen Bedarf von 5,5 Millionen Selbsttests für die Schulen aus, deren Versand an die Schulen heute begonnen hat und auch für die kommenden Wochen so vorgesehen ist. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll nach den bereits Belieferungsproblemen des Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen.
 
Die Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23. April 2021 beginnen. Der Unterricht für die Abiturientinnen und Abiturienten der allgemeinbildenden Schulen wird sich in den kommenden neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren.
Auch an den Beruflichen Gymnasien gelten die bereits festgelegten Regelungen fort und es kann dort auf die zentralen Abiturprüfungen in Präsenz unter Berücksichtigung besonders prüfungsrelevanter Themenbereiche zielgerichtet vorbereitet werden. Auch die Studierenden der Weiterbildungskollegs können sich so unverändert auf die zentralen und dezentralen Prüfungen einstellen.
„Der Schulstart nach den Osterferien beginnt im Distanzunterricht. Dabei ist eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 sichergestellt. Mit der Testpflicht werden wir künftig beste Voraussetzungen für das danach wieder einsetzende Wechselmodell schaffen. Für die Familien in Nordrhein-Westfalen ist es ein wichtiges Signal, dass während der Pandemie für die Landesregierung die Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten Priorität hat und sie gleichzeitig alles daransetzt, Bildungs- und Betreuungsangebote sicherzustellen. Als Schul- und Bildungsministerin bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass unsere Schulen im Interesse unserer Kinder als erstes geöffnet und als letztes geschlossen werden sollen. Eine Woche der Vorsicht ist angesichts der aktuellen Lage angemessen und in den Augen der Landesregierung notwendig“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
 
Über diese Regelungen wird das Ministerium für Schule und Bildung die Schulen im Rahmen einer Schulmail zeitnah informieren.

Eilmeldung des WDR

Distanzunterricht wahrscheinlich bis Fr. 16.04.2021

 

Baesweiler, den 08.04.2021, 18.32 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

gewohnt aus Presse und Radio erfahre ich, dass (bis auf die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen) nach den Osterferien nun doch Distanzunterricht stattfinden soll.

Gerne möchte ich Ihre Fragen zur Abwicklung, Dauer, Notbetreuung, Testung etc. beantworten, kann es aber leider nicht, da ich seitens des Landes NRW nicht informiert bin.

Sobald mich meine Dienstherrin unterrichtet, gebe ich die Informationen unverzüglich weiter.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Liebe Erziehungsberechtigte, 

 

ab dem kommenden Montag werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten. Es ist eine Notbetreuung sicherzustellen. 

Die Notbetreuung steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann die Betreuung im Rahmen der normalen Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden.

 

Brauchen Sie eine Notbetreuung?

Dann müssen Sie den (Online) Fragebogen ausfüllen

Bis Freitag den 09.04.2021, 14 Uhr!!

 

https://forms.gle/YjkLc15iwNGFiLvB9

 

Sonst können wir keine Betreuung für Ihr Kind bereitstellen!! 

Auch ist -wie Sie vll. noch wissen- von der Anzahl der Betreuungskinder die Umsetzung des Distanzunterrichtes abhängig.

 

Vielen Dank für Ihre Mühe.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer & Sevda Aksu

Baesweiler, den 06.04.2021, 14.18h - Osterdienstag ;-)

 

Liebe Eltern,

die derzeitigen Meldungen in Presse, TV, Radio können verwirren – zumindest hat es mich in den letzten Tagen immer wieder. Daher möchte ich Ihnen den aktuell sicheren Stand zu

… Schulbetrieb nach den Ferien (Stichwort: Brücken-Lockdown)
… Testungen in der Schule (Stichwort: Testpflicht)

kurz mitteilen. Dies kann sich -wie Sie leidvoll wissen- stündlich ändern. Ich bleibe aktiv dran.

 

Schulbetrieb nach den Ferien (Stichwort: Brücken-Lockdown)

Ministerpräsident Armin Laschet hat sich wie angekündigt über die Ostertage weitere Gedanken zur Bewältigung der Corona-Krise gemacht und einen sog. „Brücken-Lockdown“ ins Gespräch gebracht. Für die Schule oder den Schulbetrieb haben sich daraus aktuell KEINE Änderungen oder Anpassungen der bestehenden Regelungen ergeben.

 

Stand heute 06.04.2021, findet ab Montag, den 12.04.2021 immer noch der bekannte Wechselunterricht statt. Es gelten für die Grengrachtschule die gleichen (Unterrichts-)Zeiten, Gruppeneinteilungen, Betreuungen wie vor den Osterferien.

 

Testungen in der Schule (Stichwort: Testpflicht)

Karsamstag - 19.28 Uhr (!), habe ich eine aufgrund des Zeitpunkts der Versendung als wichtig einzustufenden Schulmail erhalten, die mich als Schulleiter dringend auffordert gemeinsam mit dem Schulträger den EMPFANG der LIEFERUNG von Corona-Schnell-Tests ab Mittwoch, den 07.04. zu gewährleisten (msb2104_0301-Informationen zur Belieferung der Schulen mit Selbsttests).

Für alle Schülerinnen/ Schülern in NRW soll nach den Osterferien 2x in der Woche eine Schnelltestung MÖGLICH sein. In der Schulmail erfolgt ein ergänzender Hinweis für die Grund- und Förderschulen.

 

Auszug aus Schulmail Karsamstag, 19.28 Uhr:

 

II. Einbindung der Grundschulen und Förderschulen (Primarstufe)

Im Gegensatz zu den weiterführenden Schulen ist das Testverfahren für die Grundschulen und die Förderschulen der Primarstufe neu und auch deshalb eine neue und weitere Herausforderung gerade mit Blick auf die Kinder dieser Altersgruppe. Der Start der Testungen in den Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich beginnt mit den derzeit beschaffbaren Testmaterialien. Das MSB wird bei den weiteren Beschaffungsvorgängen darauf achten, dass die Testverfahren möglichst alters- und kindgerecht durchgeführt werden können. Dabei werden alternative Testverfahren fortlaufend geprüft.

 

Was ist mit „derzeit beschaffbaren Testmaterialien“ gemeint?

Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem Unternehmen Siemens Healthcare GmbH vertraglich eine Belieferung aller Landesbehörden sowie aller Schulen (…) von CLINITEST ® Rapid COVID-19 Antigen Self Test (…) vereinbart.

 

Video zum Produkt – Anwendung der Schnelltests:
https://www.youtube.com/watch?v=b11L1odMNbk

 

Eine Gebrauchsanweisung des Tests finden Sie hier:

https://t1p.de/sa9z

 

Auszug aus Schulmail Karsamstag, 19.28 Uhr:

III. Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Einsatz der Tests und zu deren Anwendung sowie zum Testgeschehen in den Schulen in den kommenden Wochen werde ich Ihnen zeitnah nach den Osterfeiertagen zukommen lassen.

 

Hier wurde den Schulen konkret eine Information bis spätestens Donnerstag, den 08.04.2021 zugesichert.

Stand heute (Di. 06.04.) liegen mir KEINE Regelungen/ Erlasse o.ä. vor, die zu (Selbst-)Testung verpflichten. Es sind hierzu mindestens noch Fragen zur Einhaltung des Datenschutzes wie auch Infektionsschutzes zu klären.

Oder anders: Aktuell sind die geplanten Selbst-Testungen freiwillig.
Ich erwarte hierzu jedoch eine Anpassung/ Änderung noch vor dem 12.04.2021.

Sobald ich gesichert und verlässlich Informationen vorliegen habe,  werde ich Sie als Eltern schnellstmöglich informieren.

Ich fasse die aktuelle Situation zusammen:

  1. Ab Montag, den 12.04.2021 findet immer noch der bekannte Wechselunterricht statt. Es gelten für die Grengrachtschule die gleichen (Unterrichts-)Zeiten, Gruppeneinteilungen, Betreuungen wie vor den Osterferien.
  2. Aktuell sind die geplanten Selbst-Testungen freiwillig.

 

Bei all der Informationsflut behalten wir weiterhin gemeinsam einen kühlen Kopf und blicken hoffnungsvoll auf einen positiven Schulbetrieb ab Montag, den 12.04.2021.

Bis dahin wünsche ich Ihnen viele Gelegenheiten Ihre Energie-Akkus weiter / wieder aufzuladen - und bleiben Sie bitte weiter gesund!

Herzliche Grüße
Axel Schiffer

 

P.S.:

Wie immer bei der Einschätzung und Diskussion zu Corona-Maßnahmen gibt es Pro und Contra Positionen. Dies ist richtig und in einer Demokratie auch wichtig. Bitte vergessen Sie nicht - ICH bin (neutral) zur Umsetzung der Regelungen verpflichtet. Es steht Ihnen (wie auch mir) immer frei, sich an die politisch Verantwortlichen zu wenden und Ihre unterstützende oder gegenteilige Auffassung mitzuteilen.

Baesweiler, 29.03.2021

 

Liebe Eltern,

vor lauter Corona, Wechselunterricht, Impfungen, Testungen, Quarantäne, K1 Kontakt, Cluster, Distanz/Präsenz, Schulmail Ministerium, Video, Padlet, Wochenplan, Gesundheitsamt ... hat sich bei mir erst gerade geklärt:

 

Es sind Osterferien!

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern eine gute und ruhige Zeit - mit Gelegenheiten die Energie-Akkus aufladen zu können.

Zudem bleibe ich hoffnungsfroh, dass (Grund-)Schule am Montag, den 12.04. zumindest wieder mit Wechselunterricht startet. ;-)

Baesweiler, den 26.03.2021, 9.19 Uhr

 

Was ist QUARANTÄNE?

Liebe Eltern,

 

immer häufiger werden Personen/Kinder/Familien durch das Gesundheitsamt in/unter Quarantäne gesetzt. Sei es bei Verdacht nach einem positiven Schnelltest und/oder bei bestätigter Infektion nach einem PCR Test - dann ist meist die ganze Familie von der Quarantäne betroffen.

Was bedeutet Quarantäne eigentlich?

Ich stelle Ihnen hier ein Merkblatt der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) mit hoffentlich hilfreichen Antworten zur Verfügung.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 25.03.2021, 17.27 Uhr

 

Schule nach den Osterferien 

- es bleibt beim Wechselmodell -

- für Sie & Ihre Kinder ändert sich erstmal nichts -

(mindestens bis Freitag, den 23.04.)

 

Liebe Eltern,

 

soeben erhalte ich eine Schulmail des Ministeriums zum Schulbetrieb nach den Osterferien.

 

Schulmail des Ministeriums:

Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden.

Hinweis: Dies gilt für alle Schulformen (also auch Gymnasium, Realschule etc.)

 

Testungen in der Grundschule

Offen sind derzeit noch konkrete Regelungen, Planungen zu den angekündigten Testungen von Schülerinnen und Schülern in der Grundschule.

 

Schulmail des Ministeriums:

Zudem ist die Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Hierbei ist die Verfügbarkeit passgenauer Testmöglichkeiten zu berücksichtigen.

 

Sobald ich mehr Informationen erhalte, gebe ich diese gerne und wie gewohnt an Sie weiter.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

P.S.:

Wie immer bei der Einschätzung und Diskussion zu Corona-Maßnahmen gibt es Pro und Contra Positionen. Dies ist richtig und in einer Demokratie auch wichtig. Bitte vergessen Sie nicht - ICH bin (neutral) zur Umsetzung der Regelungen verpflichtet. Es steht Ihnen (wie auch mir) immer frei, sich an die politisch Verantwortlichen zu wenden und Ihre unterstützende oder gegenteilige Auffassung mitzuteilen.

Baesweiler, den 05.03.2021, 9.55 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

soeben wurde ich per Mail durch das Ministerium informiert, wie Schule bis zu den Osterferien organisiert wird.

 

Regelungen für die Grundschulen

  • Die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht werden unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt. 

Damit bleibt es bis zu den Osterferien bei unserem Wechselmodell "täglich 120 Minuten".

Für Ihre Kinder gibt es also keine Änderungen!

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 04.03.2021, 8.49 Uhr

 

In der momentanen Berichterstattung kommen Regelungen zu "Schulen" noch nicht vor.

Sobald ich mehr weiß ... wie immer, stelle ich es hier ein.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 03.03.2021

 

Liebe Eltern,

 

waaaaaass ist denn da passiert? Seit dem 19.02.2021 KEINEN neuen Eintrag.

Macht der Herr Schiffer Urlaub? Oder gibt´s nichts Neues zu berichten?

 

Liebe Eltern,

nein. Kein Urlaub, aber tatsächlich krank niedergeworfen hat es mich letzte Woche.
Ich habe sogar zu den trotzdem nötigen Videokonferenzen ein altes Standbild von mir einblenden müssen, aus reinem Selbstschutz.

Gottseidank haben die zuvor abgeschlossenen Planungen und Organisationen "unser" Wechselmodell wunderbar anlaufen lassen. 

Jedes Kind kommt nun (wieder) jeden Tag in die Schule.

Es trudeln immer weitere Rückmeldungen dazu ein ... 

... die ich ihnen gerne einmal als "Wortwolke" präsentieren möchte.

Diese "Wortwolke" werde ich auch weiterhin aktualisieren.

 

Unser Modell "täglich 120 Minuten" - hat Ihnen (weitestgehend) zuhause die erhoffte Entlastung geschaffen. Die Kinder sind glücklich (s.o.) die Lehrkräfte auch. 

1000Dank geht an Sevda Aksu (OGS Leitung - Personaleinsatz/ Koordinierung Betreuungsgruppen), die gerade in der letzten Woche unfassbar viele Änderungen in den Betreuungszeiten möglich gemacht hat. Alles damit ihren Wünschen als Eltern entsprechend Ihre Kinder möglichst passgenau betreut werden können (wenn ich nicht schon krank gewesen wäre, hätte MICH das sicherlich niedergestreckt).

 

Auch wenn heute wieder Bund-Länder zusammenkommen und die weiteren Maßnahmen bestimmen, gehe ich mindestens für die kommende Woche davon aus, dass wir unser Modell  "täglich 120 Minuten" beibehalten werden. Alle Zeiten, Gruppen, Einteilungen etc. bleiben dann natürlich gleich!

 

Zudem bleibe ich wie gewohnt "dran" und informiere Sie, sobald ich mehr weiß.

Bin ja jetzt wieder dienstfähig.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

P.S.: Offiziell erwarte ich frühestens Donnerstag (traditionell ja eher Freitag) eine entsprechende Mail des Ministeriums. 

Baesweiler, den  19.02.2021, 17.09h

 

Liebe Eltern,

noch bin ich nicht offiziell benachrichtigt worden, aber es gilt ab Montag, 22.02.2021 eine  neue Corona-Betreuungsverordnung. Diese liegt mir schon vor.

 

Wichtigste Änderung der Verordnung:

  • Es gilt ab Montag eine umfassende Maskenpflicht in der Schule.
    Für alle. Auch für die Schülerinnen und Schüler.
    Lehrkräfte/ Personal mussten bereits seit einer Woche immer eine medizinische Maske tragen. 
  • Die allgemeine Maskenpflicht für alle besteht auf dem Schulgelände, im Schulgebäude, im Klassenraum und jetzt auch am Sitzplatz.
  • Die Kinder sollen eine medizinische Maske tragen. Das sind diese (meist blau-weißen) OP-Maske. Sollte diese Masken nicht passen (und nur dann), können die Kinder auch eine "Alltagsmaske" tragen. 
    Bitte denken Sie daran, eine Ersatzmaske mitzugeben.
  • Die Maske kann zum Essen & Trinken ausgezogen werden.
  • Es gilt auch weiterhin: Eine Befreiung aus medizinischen Gründen (ärztliches Attest) ist möglich - jedoch nur dann.

Ab Montag gilt auch für die Grundschule:

medizinische Maske für alle und überall (außer beim Essen und Trinken)

 

Trotz der Kurzfristigkeit ... Am Montag startet wieder (eine Form von) Schule

Und ich freue mich darauf, Ihre Kinder wieder begrüßen zu dürfen.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

P.S.:

Wie immer bei der Einschätzung und Diskussion zu Corona-Maßnahmen gibt es Pro und Contra Positionen. Dies ist richtig und in einer Demokratie auch wichtig. 

Bitte vergessen Sie nicht - ICH bin (neutral) zur Umsetzung der Regelungen verpflichtet.

Es steht Ihnen (wie auch mir) immer frei, sich an die politisch Verantwortlichen zu wenden und Ihre unterstützende oder gegenteilige Auffassung mitzuteilen.

Baesweiler, den 18.02.2021, 15.12 Uhr

 

Montag, den 22.02.2021 startet der Wechselunterricht/ das Wechsel-Modell

 

Liebe Eltern,

 

die Organisation des Unterrichts im Wechsel-Modell ist erfolgreich abgeschlossen. Bereits seit gestern werden/ sind alle Eltern über die Klassenleitungen informiert worden, ob die Zuteilung in Block A oder B erfolgt ist. 

Weil Sie als Eltern weiterhin viel Betreuung zuhause übernehmen - mit all der dafür notwendigen Energie - können wir den Präsenzunterricht ohne "weitere Einschränkung" umsetzen.

Es ist uns möglich, dass jedes Kind, von Montag bis Freitag immer zur gleichen Zeit in die Schule kommen kann. Darüber hinaus konnten wir alle Betreuungsanfragen erfüllen.

Das alles freut mich sehr. Denn mir diesem gemeinsamen Kraftakt, möchten wir Ihnen zuhause, in ihren Familien wieder mehr Verlässlichkeit und beständige Planungssicherheit geben. UND weil wieder alle Kinder JEDEN Tag in der Schule sind, können wie wieder mehr schulische Last und Verantwortung abnehmen. 

Denn: Auch weiterhin ist Distanzunterricht über Wochenplan und Padlet nötig.

ABER jetzt können Sie zuhause Ihre Kinder gerne hinweisen auf  ... "Morgen siehst du ja deine Lehrer/in wieder, kläre das in der Schule."

Wir hoffen, dies entlastet Sie zuhause.

 

So funktioniert unser Wechsel-Modell.

  • Jedes Kind kommt jeden Schultag in die Schule zum Präsenzunterricht
  • An jedem Schultag gibt es zwei Präsenz-Blöcke à 2 Zeitstunden:
    Block A: von 8.00 bis 10.00 Uhr
    Block B: von 10.30 bis 12.30 Uhr
    BITTE! Die Kinder sollen nicht viel früher kommen, damit es sich auf der Straße/ auf dem Schulhof nicht zu Ansammlungen kommt.
  • Zwischen den Blöcken wird desinfiziert.
  • Im Präsenz findet vorrangig Unterricht in Deutsch, Mathe und Sachunterricht statt - andere Fächer sind aber auch möglich
  • Ihr Kind wird für die gesamte Zeit einem Block zugeteilt
    (Geschwisterkinder sind im gleiche Zeitblock eingeteilt)
  • Betreuung ist gesichert ab 8 Uhr möglich - falls nötig.
    Kinder mit OGS Vertrag können sogar bis 15 Uhr betreut werden
  • Wir halbieren die Klassen - Die Betreuungsgruppen sind sogar noch "kleiner".
  • Die Klassenleitungen unterrichten die eigenen Klassenkinder
    (nur bei Teilzeitkräften kommt noch eine andere Lehrkraft hinzu)

Bus Beggendorf - täglich:

  • Abfahrt in Beggendorf:
    7.45 Uhr und 10.15 Uhr
  • Abfahrt Goetheschule:
    12.30 Uhr, 13.15 Uhr, neue zusätzliche Zeit 14.10 Uhr (!) und 15.00 Uhr
  • Achtung: Bei der Fahrt 10.15 Uhr ist derzeit keine Busbegleitung im Bus möglich. Die Kinder werden jedoch immer an der Goetheschule empfangen. 
    Aktuell fahren um 10.15 Uhr 22 Kinder mit dem Bus.
    Die Fahrt dauert keine 10 Minuten.

Maskenpflicht

  • Für die Kinder gelten fast die gleichen Regeln wir vor den Weihnachtsferien.
    (medizinische) Maske auf dem Schulgelände, auf den Fluren und im Klassenraum (ACHTUNG: ab 22.02. auch am Sitzplatz).
  • Personal/ Lehrkräfte müssen eine medizinische oder FFP2 Maske tragen.

Hinweis zu Schnelltests/ Impfungen (oder ähnliches)

  • Hierzu gibt es keine Regelungen, Vorgaben oder Verpflichtungen.

 

Ich freue mich auf einen guten Start in dieses sehr verzwickte Wechsel-Modell. 

Vor allem freue ich mich darauf alle Kinder wieder begrüßen zu dürfen.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

Vielleicht interessiert Sie, warum das Wechsel-Modell so eine große Herausforderung ist.

Dann ... s. nachfolgendes Bild:

Nachtrag: 15.02.2021, 14.37 Uhr

 

Liebe Eltern,

der Online-Fragebogen ist geschlossen.

Bitte wenden Sie sich ab jetzt wieder an die Klassenleitung Ihres Kindes/ Ihrer Kinder. Änderungen/ Anmeldungen/ Hinweise zur Betreuung sind so weiterhin möglich :-).

 

 

Nachtrag: 12.02.2021, 20.09 Uhr

 

Nur zur Sicherheit.

Sollte Ihr Kind im Block B (=10.30h) sein, ist sowohl davor wie auch danach selbstverständlich eine Betreuung möglich und gesichert!

Auch wenn das Ministerium KEINE (!) Vorgaben zu den Größen der Lerngruppen macht, damit für unsere Organisation auch normale Klassenstärke möglich wäre, HALBIEREN wir die Lerngruppe. Reduzieren damit sowohl im Präsenz-Block wie auch in der Betreuung die Gruppengröße auf dann max.15 Kinder. Dies führt auch zu dem (hohen) Personal und Raumbedarf.

Ein Mensabetrieb ist aktuell leider nicht möglich. Möglicherweise ändert sich das, wenn die Anmeldezahlen und Abläufe es wieder zulassen UND der OGS Betrieb offiziell wieder seitens des Ministeriums gestartet wird - letztendlich entscheidet darüber auch immer der Träger der OGS.

UIuiui - Wechselmodell ist seeehr komplex und schwierig.

Krempeln wir also weiter energisch die Ärmel hoch.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

 

Baesweiler, den 12.02.2021, 15.16 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

gestern Nachmittag erreichte uns die seitens des MSB angekündigte Schulmail zum Wechsel-Unterricht ab Montag, den 22.02.2021.

 

Das Ministerium gibt Rahmenbedingungen vor:

  • Es soll möglichst gleich viel Präsenz- und Distanzunterricht stattfinden.
  • Konstante Lerngruppen im Präsenzunterricht.
  • In den Präsenzphasen sollen vor allem die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht erteilt werden.
  • Zwischen den Präsenztagen darf für die Kinder maximal eine Woche liegen.

Betreuung in den Nicht-Präsenzphasen:

  • Kinder mit OGS Vertrag können bis max. 15 Uhr und
    Kinder der Mittagsbetreuung bis 13.15 Uhr betreut werden.
  • Auch Kinder ohne Betreuungs-/OGS-Vertrag können an einer Betreuung zumindest im Vormittag teilnehmen, sofern die Betreuung zuhause nicht gegeben ist.

 

Wechsel-Modell der Friedensschule und Grengrachtschule

  • Jedes Kind kommt jeden Schultag in die Schule zum Präsenzunterricht in seinen vertrauten Klassenraum, zu seiner vertrauten Klassenleitung.
  • An jedem Schultag gibt es zwei gleiche Zeitblöcke:
    • Block A: von 8.00 bis 10.00 Uhr
    • Block B: von 10.30 bis 12.30 Uhr
  • Ihr Kind wird für die gesamte Zeit einem Block zugeteilt
    (Wir bemühen uns, Geschwisterkinder in gleiche Zeitblöcke einzuteilen)

 

ACHTUNG:

Die Organisation eines Wechselmodells gestaltet sich sehr komplex.

Ein und dieselbe Lehrkraft kann z.B.  nicht in der Betreuung und zeitgleich im Präsenz- UND Distanzunterricht tätig sein. Es muss gemäß der Rahmenvorgaben dann erst die Betreuung erfüllt werden.

 

Benötigen (zu) viele Kinder eine Betreuung, muss dies evtl. vom Präsenzunterricht abgezogen bzw. "umgeschichtet" werden. Daher brauchen wir schnellstmöglich verlässliche Angaben darüber, wie viele Kinder an der Betreuung teilnehmen werden.

 

Deshalb möchten wir Sie bitten, den online Fragebogen/ Antrag der Grengrachtschule bis Montag, den 15.02.2021, 13 Uhr auszufüllen. Nur so können wir möglichst zeitnah die Kinder auf die Zeitblöcke verteilen.

Liebe Eltern, der online-Fragebogen ist geschlossen. Bitte wenden Sie sich ab jetzt wieder an die Klassenleitung Ihres Kindes/ Ihrer Kinder. Änderungen/ Anmeldungen/ Hinweise zur Betreuung sind so weiterhin möglich :-).

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

 

 

Anja Sürig (Schulleiterin, Friedensschule)

Axel Schiffer (Schulleiter, Grengrachtschule)

 

P.S.: Nicht wundern. Ihr Kind geht jetzt nicht auch noch zu einer anderen Schule. Weil die Herausforderungen des Wechselmodells so komplex sind, haben wir gemeinsam mit unserer Nachbarschule das "Block-Modell" entwickelt und vereinbart.

Baesweiler, den 11.02.2021, 23.26 Uhr

 

Vorab:

 

Bis einschließlich Freitag, den 19.02. bleibt es beim Distanzunterricht inkl. der bisherigen Betreuung - in der sich aktuell bereits über 90 Kinder (Tendenz steigend) befinden.

Informationen zum Wechselmodell ab Montag, den 22.02.2021 erhalten Sie im Lauf des morgigen freitags (12.02.2021). Es ist ganz schön verzwickt ... wir sind dran, brauchen jetzt aber eine Verschnaufpause. Morgen geht´s erfrischt weiter.

Herzliche Grüße
Axel Schiffer

Baesweiler, den 09.01.2021 - 19.32 Uhr

 

Organisation Not-Betreuung

 

Liebe Eltern der Not-Betreuungskinder,

 

es werden ca. 50 Kinder (Stand 03.02.21: 73 Kinder// Stand 11.02.2021: 92 Kinder) in der Not-Betreuung zu unterschiedlichen Zeiten und Tagen beaufsichtigt. In Absprache mit der OGS Leitung wird die Not-Betreuung wie folgt organisiert.

  • Beggendorfer Kinder werden am Standort Goetheschule und
    Grengracht Kinder am Standort Grengracht betreut.
    D.h. alle Kinder bleiben in vertrauter Umgebung.
  • Not-Betreuung ist täglich von Mo - Fr in der Zeit von 8.  -16.30 Uhr möglich.
  • Es werden feste Gruppen gebildet - diese können jedoch aus unterschiedlichen Jahrgängen zusammen gesetzt werden (z.B. könnten sich in einer Gruppe Kinder mit gleicher Endzeit befinden).
  • Maskenpflicht zu jeder Zeit, auch am Sitzplatz (außer beim Essen & Trinken).
  • Abstand von mind. 1,50 m zu jeder Zeit & zu allen Personen.
  • Keine Mensa - Bitte ausreichend Essen & Trinken mitgeben.
  • Die Aufsicht erfolgt vollständig durch das OGS Personal und der sozialpädagogischen Fachkraft.
  • Distanzunterricht ist während der Not-Betreuung möglich.
    D.h. die Kinder können an & mit dem Lernmaterial arbeiten. Die Aufsichten sorgen für ausreichenden Arbeitsplatz und Arbeitsgelegenheit. 
    Bitte geben Sie Ihren Kindern das Arbeitsmaterial mit - oder klären Sie mit den Lehrkräften, dass das Material zur Verfügung gestellt wird.
    Achtung: Es findet kein Unterricht statt!!

Bring- & Abholort:

  • Standort Grengracht: Glasflur zwischen Haus 2 und 3
  • Standort Beggendorf: Windfang/Eingang "Mensa" (= der normale Eingang)

Erreichbarkeit der Notbetreuung:

  • Standort Grengracht: Sevda Aksu & Gundi Stauch-Schlomach
    Tel.: 619 000 5 oder 01577 – 986 4567
  • Standort Beggendorf (in Goetheschule)Sevda Aksu
    Tel.: 51 600 oder 0177 – 598 2046

Bei Fragen ... gerne auch per Mail an grengrachtschule@mail.de

 

Machen wir alle -wie immer- das Beste aus dieser belastenden Situation!

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer & Sevda Aksu

08.02.2021

 

(Bundesbildungsministerium) PRESSEMITTEILUNG: 022/2021

Karliczek: Wichtiger Beitrag der Wissenschaft für Schule in Pandemiezeiten

Expertengruppe legt S3-Leitlinie zu Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen vor.

Mit Blick auf das Infektionsgeschehen in Schulen in der Corona-Pandemie hat sich eine repräsentative Gruppe von Expertinnen und Experten aus den relevanten Fachgesellschaften zusammengeschlossen und gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Lehrer-, Eltern- und Schülerschaften sowie maßgeblichen Entscheidungsträgern eine AWMF S3-Leitlinie zu „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ erarbeitet.

Quelle, 08.02.2021, 20.39 Uhr
https://www.bmbf.de/de/karliczek-wichtiger-beitrag-der-wissenschaft-fuer-schule-in-pandemiezeiten-13725.html

 

Liebe Eltern,

nur 2 Tage vor der anstehenden Bund-Länder-Konferenz in der über die Maßnahmen nach dem 14.02.2021 beraten wird, stellt die Bildungsministerin Anja Karliczek einen gemeinsamen Leitfaden zur Kontrolle von Corona-Übertragungen in Schulen vor. Dies weckt nicht nur bei mir Hoffnungen:

tagesschau.de:
Unterricht trotz Pandemie: Leitfaden soll sichere Schulöffnungen ermöglichen

zeit.de: Mit strengen Schutzmaßnahmen soll Präsenzunterricht bald wieder möglich sein.

zdf.de: Unterricht in Corona-Zeiten - Karliczek: Wie Schulen wieder öffnen könnten

rtl.de: Bundesbildungsministerin Anja Karliczek stellt den Leitfaden vor. Mit Corona: Unter diesen Bedingungen sollen Schulen öffnen können

 

Also habe ich flugs den Leitfaden heruntergeladen und auf hoffentlich gute, neue Ideen/ Lösungen die den Schulbetrieb sicher machen genau untersucht.

Als wirkungsvoll (und damit empfohlen) gilt entsprechend des Leitfadens – immer abhängig vom Infektionsgeschehen:

  •  „Kohortierungen“ von Klassen/Jahrgängen, also die Einteilung von Schülern in feste große Gruppen.
  • Halbierung der Klassen mit Wechselunterricht.
  • AHA-L Regeln: Abstand-Händewaschen-Alltagsmaske + Lüften
  • Grundschüler zuerst - bei der Rückkehr in den Präsenzunterricht.
  • Sachgerechtes Tragen von Masken für alle (Kinder, Lehrkräfte, Schulpersonal …): immer Alltagsmasken; bei erhöhtem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs sogar FFP2; bei hohem Infektionsgeschehen bessere medizinische Masken/ FFP2;
  • Weniger Personen unterwegs: Entzerrung des Schülerverkehrs; Versetzter Schulstart.
  • Infektionsschutz im Schulverkehr: Tragen von Masken in Bussen (ÖPNV)
  • Musikunterricht:
    a)      Im Klassenraum: ohne Singen, Blasinstrumente
    b)      Draußen mit 2m Abstand in alle Richtung: mit Singen, Blasinstrumente
  • Sportunterricht
    a)      Vorrangig im Freien
    b)      In der Turnhalle möglichst in kleinen, festen Gruppen
  • Umgang bei Kindern mit Symptomen (= Corona Verdachtsfälle)
    Symptome: Fieber, trockener Husten, Bauchschmerzen/Durchfall/Erbrechen, Störung des Geruchs-/Geschmacksinns
    Empfehlung: Bis 48h nach Abklingen der Symptome kein Schulbesuch.
    • Kontaktperson I = direkten Kontakt Corona Person
      --> 14 Tage häusliche Quarantäne
    • Kontaktperson II = indirekten Kontakt über mindestens eine „Ecke“
      --> ganz normal Schulbesuch
  • Corona Fall in der Klasse (egal ob Kind oder Lehrkraft oder Personal)
    • Wenn keine Maske getragen wurde = Kontaktperson I
      --> 14 Tage Quarantäne
    • Wenn Maske UND AHA+L = Kontaktperson II
      --> weiter ganz normal Schule
  • Stoß-/Querlüften alle 20 Minuten (im Sommer alle 10 Min.) für drei bis fünf Minuten (Grundlage: die inzwischen bekannte Lüftungsempfehlung des Umweltbundesamtes). Als gleichwertig wird eine „geeignete Lüftungs- oder raumlufttechnische Anlage“ bezeichnet. Damit sind aber keine mobilen Luftreiniger gemeint.

 

 

 

 

 

Hinweis: Konkrete Inzidenzzahlen/ Schwellenwerte ab wann welche Maßnahme greifen soll, werden in dem Leitfaden nicht genannt.

 

Hhhhhmmmmm.

Unter´m Strich kann ich für unsere Grengrachtschule keine neuen Erkenntnisse oder Ideen erkennen, die unseren zukünftigen Schulbetrieb sicherer machen.

Zuerst war ich enttäuscht. Dann dachte ich mir, wenn unserer bisherigen Maßnahmen sich so treffend mit den Empfehlungen des Leitfadens decken … auch gut.

Erhofft hätte ich mir vielleicht noch: Stellungnahme bzgl. Einsatz von Schnelltests, Impfreihenfolge, Mensabetrieb.

Nun denn. Warten wir die Bund-Länder-Konferenz kommenden Mittwoch ab.
Bleiben wir .wie immer- hoffnungsfroh.

 

 

Herzliche Grüße
Axel Schiffer

Nachtrag: 07.02.21, 19.54 Uhr

Liebe Eltern,

nur zur Sicherheit als Info an alle:

bis einschließlich Freitag, 12.02.2021 findet Distanzunterricht und Notbetreuung statt.

Rosenmontag ruht die Schule/ Baesweiler.

Ab Dienstag liegt es in den Händen unserer Schulministerin. 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

Baesweiler, den 03.02.2021, 23.14 Uhr

Liebe Eltern,

am kommenden Mittwoch, den 10.02.2021 gibt es wieder eine Bund-Länder Konferenz, auf der die zum Sonntag, den 14.02.2021 geltenden Maßnahmen verlängert? verschärft? vermindert? erweitert? und der Grad der Öffnung/ Schließung von Schule/Kita; Einreisebestimmungen etc.pp abgestimmt werden sollen.

 

 

Wenn der Präsenzunterricht weiter ausgesetzt wird?

Nun, das ist für mich (s.o.) unklar. Ich erwarte eine Rückkehr zu (zumindest mehr) Präsenzunterricht. Muss aber nicht. Sollte die als gefährliche eingestufte „Mutante“ die Inzidenzwerte wieder deutlich steigen lassen – wäre damit eine fortgesetzte Aussetzung des Präsenzunterrichtes wahrscheinlich.

Hinweis: Der Präsenzunterricht ist seit dem 14.12.2020 ausgesetzt – anfangs freiwillig, ab 18.12. zwingend. Das sind auf den 14.02.2021 gerechnet maximal: 9 Wochen, 63 Wochentage, 34 Schultage.

Mich beunruhigt:

§  die Situation der Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern

§  Alleinerziehende berufstätige „bestenfalls“ mit einem zusätzlichen Kita Kind

§  „unsere“ Grengracht-Kinder die seit 9 Wochen ohne weitere (Spiel-)Kontakte „leben“

§  (zurecht) sinkende/ aufgebrauchte Home-Schooling-Motivation

§  aufgezehrte Kraftreserven der Eltern, auch weil sie ihre Kinder im Home-Schooling intensiv unterstützen,

Daher hoffe ich sehr, dass das Infektionsgeschehen eine „Öffnung“ unserer Grengracht möglich macht … „Wenn die Mutante, dem nicht ein Strich durch die Rechnung macht“. Fallende 14-Tage Inzidenzen lassen mich hoffen, steigende Todeszahlen erschrecken mich, die verlängerten Maßnahmen von Nachbarländern verunsichern.

 

Was ist mit Karneval?

Die beweglichen Ferientage sind weiterhin durch die Schulkonferenz zu bestimmen/ festzulegen.

Kleine Info am Rande: Dieser Rosenmontag (= 15.02.2021) ist erstmalig (und hoffentlich einmalig) seit 1970 kein landesweiter Brauchtumstag, an dem normalerweise der öffentliche Dienst zum Erliegen kommt. Das hat nicht mal ein starker Sturm vor ein paar Jahren geschafft.

In Abstimmung mit den Baesweiler Grundschulen St. Andreas, St. Barbara, Loverich, Friedensschule sowie dem Lehrerrat, Vorsitz Schulpflegschaft, dem Eilausschuss der Schulkonferenz möchten wir den Kindern aus den oben genannten Notwendigkeiten eine schnelle Rückkehr in die Schulen ermöglichen (immer sofern das Infektionsgeschehens es zulässt).

Dies ist sinnvoll zum Veilchendienstag möglich. Die Stadt Baesweiler hat allen städtischen Beschäftigten (darunter fallen auch alle OGS Kräfte!) am Rosenmontag „frei“ gegeben. Eltern haben sich evtl. trotz aller Beschränkungen auf Karneval eingestellt. Ebenso evtl. auch Kolleginnen/Kolleginnen.

 

Damit bleibt der Rosenmontag schulfrei.

Kein Unterricht. Keine Betreuung.

 

Per Eilbeschluss hat die Schulkonferenz vorsorglich den beweglichen Ferientag von Veilchendienstag auf den Brückentag nach Christi Himmelfahrt verlegt (in der Hoffnung, dass dieser gut/besser genutzt werden kann). Da wahrscheinlich ein Tag der offenen Türen (wieder) nicht stattfinden wird, entfällt auch der geplante Ausgleichstag.

Sofern das Ministerium es zulässt, starten wir am „Veilchen“-Dienstag, den 16.02. mit einem „Willkommen zurück“ Tag. Hoffentlich.

Wer am Veilchendienstag für sich einen Urlaubstag geplant hat, meldet sich bitte kurz bei mir, damit wir uns keine Sorgen über den Verbleib Ihres Kindes machen.

 

Der Blick in die Wahrsage-Glaskugel

 

Welche Modelle sind nach dem 14.02.2021 möglich?

 

A) Corona genormter Präsenzunterricht (bekannt/bewährt)

§  Klassenunterricht

§  Lüften, Abstand, Maske

§  Jetzt mit wieder vermehrt Fachunterricht

§  Start 8 Uhr und Endzeiten wie nach den Herbstferien

§  Schwerpunkt Klassenleitungsunterricht

§  HSU findet klassenweise statt

§  OGS und Betreuung finden statt

 

B) Wechselunterricht (organisatorisch schlimm)

§  Klassen geteilt! Präsenz- und Distanzunterricht im Wechsel.

§  Mindestens doppelter Raumbedarf – halbiert mindestens die Unterrichtszeit je Kind

§  Lüften, Abstand, Maske

§  Möglichst mit Fachunterricht

§  Schwerpunkt Klassenleitungsunterricht nur noch maximal zur Hälfte möglich

§  OGS und Betreuung finden normal statt UND

Notbetreuung (auch ohne OGS Vertrag) an den „Distanztagen“ abgedeckt durch Lehrkräfte (die dann im Präsenz/Distanz fehlen)

 

C) Weiterhin Aussetzen des Präsenzunterrichts/ Fortführung Distanzunterrichts

§  Notbetreuung

§  Distanzunterricht über Padlet, Video, Telefon …

§  Elternkontakt über Messenger, Telefon, Video …

§  Wachsender Zulauf in den Betreuungsgruppen (Aktuell fast 80 Kinder)

§  Neu: Einrichten von „Lernbüros“ (1-2x die Woche) als Angebot  an alle Kinder/ Eltern
mit festen, „kurzen“ Lehrzeiten der Lehrkräfte in den Klassenräumen

§  … und weitere unbekannte Überraschungen

 

Ob Modell A), B) oder C) durch das Land NRW bestimmt wird ... erfahren wir hoffentlich frühzeitig. 

 

Was steht unter´m Strich?

Es bleibt ungewiss, unbeständig und überraschend.

Für Ihren Einsatz, Ihr hohes Engagement zuhause (am neuen Arbeitsplatz Küchentisch)

– vielen Dank!!

 

Wenn wir Ihnen eine Hilfe sein können, Sie mehr Anpassungen im Lernangebot und/oder den Regelungen brauchen – melden Sie sich bitte weiter wie bisher bei uns. Ihre Rückmeldungen haben bereits sehr geholfen unser „Schulangebot“ auf Ihre Bedürfnisse anzupassen. Bis hin zu einzelne Haushalte.

 

Achten Sie in den kommenden Tagen und Wochen gut auf sich. Es ist und bleibt ein Marathon. Schaffen wir Verpflegungsstationen an der Laufstrecke, damit uns die Kräfte nicht ausgehen.

 

Herzliche Grüße

 

Axel Schiffer

Baesweiler, den 29.01.2021, 10.42 Uhr

Liebe Eltern, 

 

wir verlängern (einfach) alles bis Freitag, den 12.02.2021.

  • Betreuungskinder bleiben in der Betreuung (aktuell ca. 65 Kinder)
  • Zuhause-Kinder bleiben zuhause
    (wenn jedoch eine Betreuung nötig ist, einfach melden)
  • Achten Sie auf Homepage, Padlets, Logineo Messenger

Uff. Ich wünsche allen viel Energie und Durchhaltevermögen.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

Baesweiler, den 26.01.2021, 16.12 Uhr

 

Das Schulministerium teilt eben in einer Pressekonferenz mit: 

 

Der Präsenzunterricht wird bis zum 12. Februar 2021 ausgesetzt.

 

Es bleibt damit wohl bei den derzeit gültigen Regelungen:

  • Distanzunterricht & Notbetreuung bis Freitag, den 12.02.2021

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 06.01.2021, 14.53 Uhr

 

Pressekonferenz Schulministerin Gebauer

KEIN PRÄSENZUNTERRICHT BIS 31.01.2021

 

Liebe Eltern,

 

das ist ja der Hammer!!!

Damit habe ich -selbst bei pessimistischer Einschätzung- nicht gerechnet.

  • Ab Montag, 11.01.2021 Unterricht nur noch in Distanz
    (Achtung. auf die versprochenen Schüler/Schülerinnen Laptops warten wir noch)
  • Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 findet statt
    (Achtung: Wie und Wer Anspruch hat, erfahre ich frühestens am 07.01.21)

Mehr und genaue Infos folgen ...

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 05.01.2021, 22.44 Uhr

 

Herzlich Willkommen 2021
Start des Abschieds von Corona

 

Liebe Eltern,

 

die rückliegenden Feiertage waren für uns alle ruhiger, stiller als in den vergangenen Jahren. Eine Auszeit, im wahrsten Sinne. Sicherlich auch nötig, nach all den Überraschungen, Veränderungen, Anpassungen, Einschränkungen der letzten Monate. Ich hoffe sehr, diese Tage haben Ihnen und Ihren Kindern ausreichend das geben können, was wir alle für die Corona-Endspurt-Monate noch brauchen werden: Energie, Ausdauer und Gelassenheit.

 

Das vor uns liegende, neue Jahr 2021 startet mit den ersten Corona-Impfungen. Diese werden noch bis mindestens Oktober/ November andauern.

Ebenso startet das Jahr 2021 mit unangenehmen Entscheidungen der Bund-Länder Konferenz. Der „Lock-down“ wird bis mindestens 31.01.2021 verlängert

 

Was bedeutet das für die Grengrachtschule? Nun …

the same procedure as last year - die gleiche Vorgehensweise wie letztes Jahr

Vorab werden wahrscheinlich weiterhin Presse, TV & Radio informiert. Eine erklärende Schulmail erwarte ich ungefähr für Donnerstag (07.01.). Ich bitte Sie bis dahin um Geduld. Sobald ich mehr weiß, schreibe ich das schnell auf … achten Sie auf unsere Homepage und auf unsere Meldungen über den Logineo Messenger.

 

Startet die Schule am Montag, den 11.01.2021?

Mit großer Sicherheit wird die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben. Es gilt die dringende Empfehlung und der dringende Apell: Schicken Sie Ihre Kinder nicht zur Kita, nicht zur Schule.

Wie wichtig diese Empfehlung ist, habe ich noch am 23./24. Dezember festgestellt. Erstmals wurden Kinder unserer Grengrachtschule positiv auf Corona getestet. Gemeinsam mit Klassenleitung, OGS Leitung und im mehrfachen Austausch mit dem Gesundheitsamt wurden unverzüglich mögliche Infektionsketten aufgezeigt. Das Gesundheitsamt hat daraufhin mehrere Kinder und Erwachsene bis zum 01.01.2021 unter Quarantäne gestellt. Aufgrund der insgesamt hohen Fallzahlen in der Städteregion war das Gesundheitsamt überlastet, wir als Schule haben im Rahmen der Amtshilfe die Betroffenen über die Quarantäne informiert. Mittags am 24.12.2020. Frohe Weihnachten? Sicherlich nicht. Corona macht keinen Bogen um Schulen. Auch nicht um Grundschulen.

 

Was ist mit den Unterrichtsinhalten?

Da zitiere ich die Worte unseres Ministerpräsidenten aus der Pressekonferenz zum Lock-down aus dem Dezember: "Werten Sie diese Regelung als gesichertes Betreuungsangebot. Der Unterricht wird sicherlich ein anderer sein." Dies werden wir auf den kommenden Schulleiterkonferenzen auch mit den umliegenden, weiterführenden Schule eingehend besprechen.

 

Liebe Eltern,

es geht mal gleich wieder aufregend los.

Behalten wir also weiter die Nerven, gehen wir es gemeinsam an und bleiben wir trotz allem hoffnungsfroh – auch wenn es zwischen den Zähnen knirscht (sieht man unter der Maske eh nicht).

 

 

Herzliche Grüße
Axel Schiffer

Hilfe und Unterstützung bei Quarantäne

 

Jetzt ist es passiert: Quarantäne!

Einige von Ihnen kennen die Situation schon. Sie waren oder sind in häuslicher Quarantäne und müssen zuhause bleiben.  

Was aber mit dem dringenden Brief, der unbedingt zur Post muss?

Dem fast leeren Kühlschrank? Oder den wichtigen Medikamenten, die in der Apotheke abgeholt werden müssen?

 

Liebe Eltern,

oft können Freunde, Nachbarn oder Familienangehörige einspringen und zum Beispiel den Einkauf erledigen. Aber wenn nicht?!

 

Sie brauchen Hilfe? Melden Sie sich!

 

Ich überlege mit Ihnen zusammen, wie solche Dinge organisiert werden können.

 

Quarantäne kann auch ganz schön anstrengend und belastend sein. Auch dann können Sie sich gerne bei mir melden. Ich habe ein offenes Ohr für Sie.

 

Johanna van Eys (Schulsozialarbeiterin)

 

So können Sie mich erreichen:

 

 

Mobil: 0151 - 61 36 62 14  
Festnetz: 02401 - 619 000 8 
(neu) WhatsApp: 01573 - 49 83 493
E-Mail: johanna.van-eys@staedteregion-aachen.de

Aus der ARD Themenwoche ...

 

Celia und das Corona-Weihnachten

Ein besonderes Jahr neigt sich dem Ende entgegen, mit ungewöhnlichen Herausforderungen für Erwachsene und Kinder. In der Adventszeit stellt sich nun die große Frage, wie fröhlich wird das Weihnachtsfest 2020? Kann eine frohe Weihnacht überhaupt gelingen und wenn ja wie? In den Familien und Schulklassen wird dieses Thema sicher gerade intensiv diskutiert. Die Aktion Schulstunde des Rundfunk Berlin-Brandenburg bietet nun dafür eine vorweihnachtliche Sondersendung, in der genau diese Fragen kindgerecht beantwortet werden.

https://www.rbb-online.de/schulstunde/corona_spezial/index1.html

Baesweiler, den 13.12.2020 (3. Advent), 12.17 Uhr
Bund und Länder beschließen „harten“ lockdown

Liebe Eltern,
jetzt geht es zack zack und Schlag auf Schlag.
Welche Auswirkungen diese Entscheidungen auf den Schulbetrieb - vor allem für die Grengracht - haben werden, wird vielleicht mit der Pressekonferenz des Ministerpräsidenten deutlich(er).
Ich bleibe dran ...
Herzliche Grüße
Axel Schiffer 

Liebe Eltern,

bitte die Abmeldungen vom Präsenzunterricht als Brief mit Unterschrift an mich bzw. Klassenleitung senden. Gerne auch fotografiert und per Mail bzw. Messenger/Element. Mit dem Messenger/ Element geht das ruckzuck ;-).

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

Ergänzung: Baesweiler, den 13.12.2020, 13.17 Uhr

PK des Ministerpräsidenten Armin Laschet (13.12.2020; 12.30 Uhr)

  • Für Kitas bleibt es bei den Regelungen vom 11.12.2020
  • Für die Schulen bleibt es auch bei den Regelungen vom 11.12.2020

Schulpflicht bleibt bestehen. Aber Präsenzpflicht (d.h. Kinder müssen im Schulgebäude unterrichtet werden) wird aufgehoben. Es gilt weiterhin die Empfehlung und der dringende Apell Kinder nicht zur Kita, nicht zur Schule zu schicken. Dies um Kontakte zu vermeiden, zu reduzieren. MP Armin Laschet: "Werten Sie diese Regelung als gesichertes Betreuungsangebot. Der Unterricht wird sicherlich ein anderer sein." Also ...

Regelungen für Mo. 14.12. bis Fr. 18.12.2020

  • Schule ("Unterricht") findet im Schulgebäude statt.
  • Sie als Eltern entscheiden, ab wann ihr Kind nicht mehr zum Präsenzunterricht kommt. Dann gibt es aber kein zurück mehr ;-)
    Ein Hin+Her-Wechseln ist nicht möglich
  • Die Entscheidung Ihr Kind vom Präsenzunterricht im Schulgebäude heraus zu nehmen,  brauche ich schriftlich (gerne können Sie Ihren Brief fotografieren und per eMail oder per Messenger zusenden)
  • Der Bus Beggendorf fährt weiter zu den normalen Zeiten
  • Die Abmeldung ("nur") von der OGS ist grundsätzlich möglich

Regelungen für Mo. 21.12. und Di. 22.12.2020

  • Es findet keine Schule/kein Unterricht statt. Nur Notbetreuung.
    Die Kinder stehen bereits fest. Ein Antrag ist nicht mehr möglich.

Regelungen für Mi. 23.12.2020 bis Mi. 06.01.2021

  • Weihnachtsferien: Keine Schule. Keine Notbetreuung.

Regelungen für Do. 07.01. und Fr. 08.01.2021

  • Es findet keine Schule/kein Unterricht statt. Nur Notbetreuung. 
    Ein Antrag ist noch bis Do. 17.12.2020 möglich.

Uff.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Erläuterungen etwas Licht in den Corona-harter-Lockdown-Regelungs-Dschungel geben zu können.

 

Ich wünsche Ihnen allen ausreichend Energie, Möglichkeiten und die notwendige Portion Gelassenheit die anstehenden Tage/ Wochen erfolgreich gestalten zu können.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Am Do. 07. und Fr. 08.01.2021

findet kein Unterricht (aber Notbetreuung) statt!

 

An beiden Tagen wird an den Schulen eine Notbetreuung gem. CoronaBetrVO für die Kinder angeboten. Wichtig: Falls Bedarf dafür bestehen sollte.

Am Vormittag ist die Notbetreuung für alle Schüler möglich. Über das eigentliche Unterrichtsende/ den Stundenplan hinaus nur für OGS/Betreuungskinder.

Achtung! Es gilt für die ganze Zeit:

  • Die Kinder müssen in der Notbetreuung die ganze Zeit Alltagsmasken tragen.
  • Die Kinder müssen immer 1,5m Abstand zueinander halten
  • Es findet kein Unterricht statt.
  • Die Mensa bleibt geschlossen.

Wenn Sie eine Betreuung für Ihr Kind brauchen, so müssen Sie dazu einen Antrag stellen. Das offizielle Formular finden Sie auf der folgenden Seite:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

oder auf der Homepage der Schule.

 

Geben Sie bitte den Antrag auf Notbetreuung bitte bis Donnerstag, den 17.12.20 über Ihr Kind an den/die Klassenlehrer/in zurück.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Ergänzung: 14.17 Uhr

Befreiung vom Präsenzunterricht in der Schule ab 14.12.2020 möglich.

UND kein Unterricht am Do., 07.01. und Fr., 08.01.2021

 

Und ZACK ... da ist die Schulmail auch schon angekommen:

Das Ministerium schreibt: 

 

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

 

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

 

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020.

Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

 

Achtung: Außerdem Verlängerung der Weihnachtsferien.

 

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien
(Donnerstag, 07. und Freitag, 08. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

 

Wichtig!!!!

Wir nutzen ab sofort den LOGINEO Messenger für den Kontakt zu Ihnen als Eltern!! Bitte unbedingt anmelden!

 

 

Baesweiler, den 11.12.2020, 13.32 Uhr

 

Pressekonferenz: Ministerpräsident Armin Laschet

 

Liebe Eltern,

 

wie zu erwarten, liegt mir aktuell keine offizielle Schulmail oder Mitteilung seitens des Ministeriums zum Schulbetrieb ab Mo. 14.12.2020 vor.

Die mir vorliegenden Presse-Inhalte zur heutigen Pressekonferenz (11.30 Uhr) von Ministerpräsident Armin Laschet werte ich derzeit (vorscihtig) wie folgt aus.

 

Ab Montag, den 14.12.2020 und bis zu den Weihnachtsferien

 

... besteht keine Präsenzpflicht in den Schulen für Schüler/innen der Klassen 1 bis 7. 

... besteht Distanzunterricht für Schüler/innen ab Klasse 8 (und höher)

 

D.h. die Grundschulen (also auch für unserer Grengrachtschule) gilt:

Sie als Eltern entscheiden, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken ... oder nicht.

 

Wir als Grengrachtschule achten darauf, dass für Ihr Kind keine Lern-Nachteile entstehen.

Egal ob Ihr Kind in der Schule oder Zuhause lernt/ist.

 

Bitte teilen Sie der Klassenleitung Ihres Kindes über den LOGINEO Messenger mit,

wenn Ihr Kind ab Montag, 14.12.2020 nicht zur Schule kommen wird.

Sonst machen wir uns Sorgen.

 

Sobald mich das Ministerium mit mehr Informationen versorgt, gebe ich diese gerne und schnell an Sie weiter!

 

Wiedermal ist es spannend

und es ist Freitag

und es gibt wesentliche Änderungen ab Montag

und die Presse ist früher informiert 

und der Schiffer schreibt am Wochenende Homepage Texte ;-)

 

Herzliche Grüße

... und bleiben Sie hoffnungsfroh.

Axel Schiffer

Baesweiler, den 30.10.2020, 20.37 Uhr

 

Grundschule im Corona Herbst/Winter 2020/21

 

Liebe Eltern,

 

die Corona-Infektionen in Deutschland (+18.681 Infizierte gegenüber Vortag-neuer Höchstwert), in der Städteregion (+296; Inzidenzwert: 238) und in Baesweiler (+19; Inzidenzwert: 535) steigen weiter rasant und steil.

Die Verantwortlichen Landesminister*innen bis hin zur Bundeskanzlerin befürchten, dass durch diese aktuelle Infektionswelle eine „akute nationale Gesundheitsnotlage“ entstehen kann. Folge wäre u.a. eine schlimme Überlastung von Arztpraxen, Krankenhäusern. Dann stehen für andere Krankheiten, Untersuchungen, Behandlungen nach Unfällen etc. nicht mehr genug Ärzte, Pfleger zur Verfügung.

In einer Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch, 28.10.2020 wurden deshalb teils drastische Maßnahmen beschlossen. Ab Montag 02.11.2020 gelten bundesweit mindestens folgende Regelungen:

 

·       nur noch Personen von maximal zwei Haushalten dürfen sich treffen

·       max. 10 Personen dürfen privat zusammenkommen

·       Gaststätten/ Kneipen/Restaurants müssen bis 30.11. schließen

·       Verbot von Veranstaltungen im Unterhaltungs-/Freizeitbereich – inkl. Theater, Kino

·       Verzicht von Reisen, Tagesausflügen, Verwandtenbesuche

·       und noch viele mehr …

Für die Städteregion Aachen -damit auch für Baesweiler- wurde bereits die Gefährdungsstufe 2 festgestellt (7-Tageinzidenzwert über 50). Dadurch gelten noch schärfere Regelungen:

·       z.B. maximal Gruppen von fünf Personen im öffentlichen Raum.

Die Stadt Baesweiler (als Hotspot mittlerweile bundesweit bekannt) hat in Reaktion auf die konkret steigenden Infektionszahlen

·       alle St. Martinszüge abgesagt

·       alle städtischen Sportplätze, Turnhallen, Schwimmbäder geschlossen

·       alle städtischen Veranstaltungen bis 31.12.2020 abgesagt

Ziel aller Entscheidungen, Regelungen, Maßnahmen ist es,
die Anzahl der Infektionen wieder zu verringern!

à Kontakte vermeiden und Kontakte einschränken!

 

Und Grundschule?

 

Im Bund-Länder-Beschluss heißt es recht übersichtlich:

Schulen und Kindergärten bleiben offen.

 

Das bedeutet bei einer Klasse mit 28 Kindern & 1 Lehrkraft:

 

·        29 Haushalte treffen aufeinander

·        29 Personen begegnen sich im öffentlichen Raum

·        29 Personen kommen im Klassenraum ohne Masken in Kontakt

Im Bund-Länder-Beschluss heißt es weiter:  

Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen

 

èDies erfolgt in NRW u.a. durch die CoronaSchutzV (Stand: 30.10.2020) und CoronaBetrV (Stand: 30.09.2020) des Ministeriums für Schule und Bildung (www.msb.de) zusammen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales  (www.mags.de).

§  Maskenpflicht auf dem Schulgelände/ im Schulgebäude
(Achtung: in der Grundschule keine Pflicht im Klassenraum-Unterricht, keine Pflicht in den OGS Gruppen, keine Pflicht in der Mensa am Essplatz)

§  Lehrkräfte: Maskenpflicht oder 1,5m Abstand

§  Lüften nach Maßgabe des Umweltbundesamtes (z.B. Stoß-/Querlüften ca. alle 20 Min)

§  Allgemeines Betretungsverbot des Schulgeländes

§  Regelungen zu Präsenz-/Distanzunterricht

§  Abstandhalten, Händewaschen, Husten-Nies-Etikette, Nachverfolgbarkeit, Ausstattung mit Hygieneartikel (Seife etc.) durch Schulträger etc.

§  Quarantänebestimmungen bei Kontakt ohne Maske mit infizierten Personen

 

Zwischen den allgemeinen Regelungen/ Maßnahmen und den für die Grundschule gültigen besteht eine deutliche Spanne, die … zumindest irritiert.

Bund-Länder-Beschluss

Grundschule

Personen aus zwei Haushalten
dürfen sich treffen

29 Haushalte
treffen aufeinander

max. 10 Personen dürfen

privat zusammenkommen

bis zu 29 Personen

begegnen sich

Einhalten der AHA Regeln:
Alltagsmasken Hygiene Abstand

Grundschule keine Masken-Pflicht
im Klassenraum-Unterricht

 

Die oben genannten Bund-Länder Regelungen/Maßnahmen erfolgen in der begründeten Hoffnung zum Schutze aller Personen in Deutschland beizutragen. Die teils erheblichen Einschränkungen haben für uns „Grengracht´ler“ ganz konkrete Auswirkungen:

 

§  Kontakt nur mit einem anderen Haushalt/ einer anderen Familie erlaubt.
à Das heißt Kindergeburtstage, Halloween-Party, Verabredungen, gemeinsames Spielen nur mit einem anderen Haushalt/ Familie.
à Keine Übernachtungen mit mehreren Freunden aus verschiedenen Haushalten/Familien.

§  Geschlossene Sportplätze, Turnhallen, Schwimmbäder – damit kein Vereinssport.
à Das heißt kein Treffen, Spielen, Messen, Bewegen, Reden, Auspowern mit Kindern der eigenen Mannschaft/ des eigenen Vereins.

§  Verzicht auf private Reisen/ Besuche.
à Das heißt viel Rückzug/ Verbleiben in den eigenen 4 Wänden. Kinder-Wohn-Schlafzimmer.

Damit sind Kita und Schule die letzten verbleibenden, offenen und erlaubten „Begegnungsstätten“ für Ihre Kinder mit vielen anderen Kindern … und das für viele Stunden am Tag!

 

Erfreulich? (Trotz aller Corona-Besorgnis?)
Ja! Erfreulich! (Trotz aller Corona-Besorgnis!)

 

Es ist unser großes Ziel, Ihren Kindern weiterhin eine lebendige „Begegnungsstätte“ zu sein – indem sogar gelernt/ gelehrt werden kann. Schule, dies ist unser Wunsch, soll solange wie möglich offen sein. Um Schließungen oder Teil-Schließungen von Jahrgängen/ Klassen zu vermeiden, setzen wir mit großem Aufwand Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen um.

 

§  Händewaschen, alle Kinder, vor Schulstart, vor dem Essen, vor Schulende

§  Masken auf dem Schulgelände und im Schulgebäude (und freiwillig in den Klassenräumen)
- inkl. Masken richten, reparieren, Ersatz austeilen ...

§  Erinnern an Hust-Nies-Etikette

§  Tische-Gegenstände-Arbeitsmaterial im laufenden Betrieb und nach Unterrichtsende  abwaschen/ desinfizieren

§  Kinder mit Symptomen beachten und ggfs. abholen lassen

§  Elternberatungen bei Corona-Fragen zur Teilnahme/ nicht Teilnahme am Unterricht

§  Tägliche Dokumentationen: Anwesenheit, Lüftungszeiten, Teilnahme/Abholung, Sitzpläne, Besonderheiten

§  Mittels eigens angeschaffter CO² Messgeräte haben wir den positiven Effekt der Stoß-/Querlüftung überprüft.

§  Jede Klasse ist mit einem Thermometer ausgestattet, um die Temperatur-Auswirkungen des Lüftens objektiv zu messen (und ggfs. darauf zu reagieren – so hat z.B. unsere Hausmeister die Heizleistung erhöht, die Heizkörper auf Funktion geprüft).

§  Plexiglasscheiben am „Lehrerpult“ zum Schutz von Lehrkräfte mit erhöhtem Risiko eines schwerwiegenden Krankheitsverlaufes – um Ihnen das Arbeiten zu ermöglichen.

§  Viel Bewegung und frische Luft - nicht zu verwechseln mit dem „Lüften“ ;-).

§  Weiterhin personalintensive, versetzte Pausen und Endzeiten – um unkontrollierte Vermischungen der Kinder untereinander  zu vermeiden

§  Die gleichen, festen Klassen-Gruppen auch in den OGS Zeiten – ebenfalls sehr personalintensiv

§  usw.

Achtung:

Aktuell und bis auf Weiteres fehlen an der Grengrachtschule aus unerfreulichen, traurigen Gründen 6 Vollzeit-Lehrkräfte mit einem Stundenumfang von insgesamt 168 Unterrichtsstunden (zum Vergleich der Teilstandort Beggendorf hat einen Unterrichtsbedarf von insgesamt 94 Stunden oder die Jahrgänge 3 UND 4 am Standort Grengracht 153 Stunden) die wir derzeit ohne Ersatz oder Vertretungskräften auffangen.

Wir schaffen es trotzdem den erweiterten Schulbetrieb je Klasse aufrechtzuerhalten. Stehen dafür aber personell mit dem Rücken zur Wand, denn je Klasse steht nur noch eine volle Lehrkraft zur Verfügung. Weitere Ausfälle können wir kaum bis gar nicht mehr auffangen. Fachunterricht wird in „Distanz“ durchgeführt, aber im Klassenraum und fachlich unterstützt durch die Klassenleitung.

 

Ein wichtiger Hinweis zum Quarantäne-Risiko. Im Klassenraum besteht für die Kinder keine Trage-Pflicht von Masken/Mund-Nase-Bedeckung (für die Lehrkräfte schon!). Die Kinder bewegen sich ohne Maske und ohne Einhalten des Mindestabstandes (dafür sind die Klassenräume zu klein) im Klassenraum. Wird dann ein Kind (ohne Maske) positiv auf das Virus getestet, müssen alle direkten Kontakte (dazu gehören dann alle Kinder und Lehrer der Klasse) für 14 Tage in Quarantäne. Dies ist gängige Entscheidungspraxis des zuständigen Gesundheitsamtes.

 

Um die (noch) aktiven Lehrkräfte für den weiteren Präsenzunterricht zu erhalten, muss ich die Infektionsmöglichkeiten bzw. Infektionsketten für die Lehrkräfte verringern. Ich habe darum den Einsatz einer Lehrkraft auf exakt eine Klasse beschränkt. Damit wäre bei Quarantäne einer Klasse auch „nur“ eine Lehrkraft betroffen – und andere Klassen verlieren nicht ihre Lehrkraft, zumindest nicht durch Anordnung derselben Quarantäne.

Solange nicht eine durchgängige Maskenpflicht aller am Unterricht Beteiligten Kinder/ Lehrkräften/ Integrationshelferinnen etc. besteht, ist das zusätzliche Quarantäne-Risiko durch den Einsatz in weiteren Klassen zu groß. Dieses Risiko kann lediglich durch das freiwillige Tragen von Masken im Unterricht ausgeschlossen werden, denn

 

der Gesundheitsdezernent der Städteregion Aachen, Dr. Ziemons betont:

Hat ein infiziertes Kind durchgängig eine Maske getragen, muss nicht die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt werden. Dies gilt analog für die OGS.

eMail Schulaufsicht vom 27.10.2020

 

Bis dahin bitte ich um Verständnis für die getroffene Regelung

à Eine Klasse – eine Lehrkraft.

 

Auch wenn dies (neben dem großen „Zeit-Dieb“ Hygiene-/Infektionsschutz) zu Lasten individueller Förderung, Fördergruppen, Fachunterricht erfolgt, ist Präsenzunterricht in der Schule dem Distanzunterricht Zuhause weiterhin und immer vorzuziehen. Dies gilt nicht nur für das Lernen/Lehren sondern vor allem für die anfangs beschriebene Grundschule als letzte, offene, zulässige, (zuverlässige!) „Begegnungsstätte“.

In unserer Grundschule passiert weiterhin viel zum Vorteil/ zur Stärkung/ zur Unterstützung Ihrer Kinder.

 

§  Trotz aller Einschränkungen/ Widrigkeiten: Unterricht!
(Wenn auch unter deutlich angepassten Bedingungen. Normalbetrieb sieht anders aus.)

§  Klassenrat – strukturierte Beitrag zur demokratischen Bildung.

§  Morgenarbeit, Wochenplan – angeleitete Unterstützung zum selbstgesteuerten Lernen.

§  Klare Tagesstruktur.

§  OGS (wenn auch keine AGs) mit interessanten, weiterhin abwechslungsreichen Angeboten.

 

und immer wieder …

§  Kontakte/ Begegnungen mit vielen anderen Kindern: zum Spielen, (miteinander) Reden, gemeinsamen Arbeiten, Bewegen, sich gegenseitig Helfen, auch Ärgern, dann wieder Versöhnen, Trösten, Kichern & viel Lachen …

 

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihren Kindern bedanken. Ihre Kinder sind unaufgeregt „voll drin“ im [für uns Erwachsene so fremden] „Corona-Alltag“ mit Maske, Abstand, Hände waschen, sich gegenseitig unterstützen und aufeinander achten. Toll. Dies ist sicherlich mit ein wichtiger Grund, dass aktuell keine Infektionen an der Grengracht auftreten. Weiter so!!

Zudem regt „Corona“ uns alle dazu an, gute Ideen abseits der normalen Wege zu finden. Z.B. „Fensterlichter“ zu St. Martin. Einfach alte oder neue Laternen in die Fenster hängen, bei Dunkelheit beleuchten und so zu einem stimmungsvollen, gemeinsamen Spaziergang durch Baesweiler einladen. Eine schöne Idee, nicht nur zu Corona-Zeiten. Wir als Schule nehmen auch daran teil. Vielleicht kommen Sie mit Ihren Kindern rund um St. Martin einmal vorbei – Klassenfenster gucken.

Und da blitzt es wieder auf.
Das Hoffnungsfrohe, auch in diesen Tagen/Wochen/Monaten.

Bleiben  Sie gesund!

Herzliche Grüße

 

Axel Schiffer
(Rektor)

Baesweiler, den 20.11.2020, 12.11 Uhr

Thema: Weihnachtsferien ...

 

Liebe Eltern,

 

das Ministerium ist weiterhin konsequent und informiert bei wichtige Änderungen vorab Presse, Rundfunk und Fernsehen. [Ich überlege die Anschaffung eines Dienst Radios.]

Sie als Eltern sind zurecht an der Beantwortung der folgenden Fragen interessiert:

 

Wann starten die Weihnachtsferien 2020?

Einem ministeriellen Erlass an die Gymnasien (!!) NRW entnehme ich, dass für die Tage: Montag, 21.12. und Dienstag 22.12.2020 ein  "grundsätzlicher Verzicht auf Unterricht" vorgesehen ist (es können jedoch Klausuren oder Prüfungen durchgeführt werden - wenn unbedingt nötig).

Letzte Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien wird sein: Freitag, der 18.12.2020.

(Vielleicht bekommen auch die Grundschule einen klärenden Erlass.)

 

Gibt es eine Notbetreuung für Mo. 21.12. und Di. 22.12.2020?

DAS will ich doch mal schwer hoffen!! Alles andere wäre schrecklich und ist für mich nicht vorstellbar!! (Vielleicht bekommen ich auch hier einen klärenden Erlass.)

 

Ich bleibe - u.a. mit dem Ohr am Radio - auf Empfang.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 15.11.2020, 20.39 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

durch die Zuweisung des Schulamtes der Städteregion Aachen einer Pool-Feuerwehr-Vertretungskraft für eine Woche sowie der Unterstützung durch die Barbaraschule (Setterich), können wir ab Montag wieder für alle Klassen Präsenzunterricht anbieten.

Auch wenn wir noch weit entfernt von regulärem Unterricht sind, freue ich mich darüber sehr und möchte mich bei allen Beteiligten bedanken!

 

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Aktualisierung: So. 15.11.2020

Der Distanzunterricht ist aufgehoben. 

Für alle Kinder besteht ab Montag, 16.11.2020 wieder Präsenzunterricht.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

 

Baesweiler, den 11.11.2020, 19.17 Uhr

 

Liebe Eltern,

für die Klasse 3 in Beggendorf gilt ab sofort „Distanzunterricht“. Diese Maßnahme ist aufgrund eines durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionsgeschehens erforderlich.

Die Klassenleitung, Frau Kannmacher, ist bis voraussichtlich 25.11.2020 durch das Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt worden. Frau Kannmacher ist selber nicht infiziert, gilt aber als Kontaktperson 1.

Eine Vertretung ist aktuell nicht möglich, da hierfür keine Lehrkräfte/ kein Lehrpersonal der Grengracht zur Verfügung stehen. Das gesamte noch tätige Lehrpersonal ist bereits mit (alleiniger) Klassenleitung eingesetzt. Jeder Klasse steht nur noch 1 Lehrperson zur Verfügung. Sobald der Grengrachtschule Vertretungskräfte zur Verfügung stehen, wird der Distanzunterricht unverzüglich wieder aufgehoben. Die formalen Anforderungen für den Start der Vertretungskräfte dauern seit den Herbstferien an, sollten aber bald (endlich) erfüllt sein.

 

Frau Kannmacher hat per Telefon alle Eltern informiert oder mindestens eine Nachricht auf den AB hinterlassen. Die Schulleitung hat die Klassenpflegschaftsvorsitzenden ebenfalls telefonisch informiert.

Ich bedaure sehr die Notwendigkeit des Distanzunterrichts und bedanke mich ausdrücklich für das entgegengebrachte Verständnis.

 

Herzliche Grüße
Axel Schiffer

Baesweiler, den 25.10.2020, 17.47 Uhr

 

Liebe Eltern,

am Dienstag, den 27.10. geht  an der Grengrachtschule wieder der Unterricht los.

Dieser Start erfolgt unter denkbar schlechten Bedingungen. Das Ministerium nennt es weiterhin sehr schlicht: „angepasster Schulbetrieb in Corona Zeiten“.

 

Die Inzidenzwerte -gerade in Baesweiler mit über 300- sind in ungeahnte Höhen geschnellt und steigen immer noch weiter. In Belgien schließen aktuell alle Krankenhäuser den normalen Betrieb, um die COVID-19 Patienten behandeln zu können.

Verantwortliche Stellen, Wissenschaftler, Ärzte, Pflegepersonal und Entscheidungsträger bitten eindringlich und wiederkehrend Kontakte zu vermeiden, auf ein Minimum zu beschränken. Gleichzeitig soll der Präsenzunterricht an Schulen -bei uns mit bis zu 28 Kindern in einer Klasse- unbedingt aufrechterhalten werden.

 

In diesem „Spagat“ befinden sich aktuell alle Schulleitungen und damit auch ich.

 

Einerseits sind die rechtlichen Vorgaben aus Verfassung, Gesetze sowie den zugehörigen, dynamischen Verordnungen, Erlasse verbindlich zu erfüllen. Andererseits gilt es jeden Tag in praktischer Abwägung der örtlichen Gegebenheiten den Schutz aller an Schule Beteiligten zu ermöglichen, bestenfalls in einer sinnvollen Aufrechterhaltung des Schulbetriebes.

 

Um Verwirrungen und ausufernde Gedankenspiele zu vermeiden, beschreibe ich Ihnen nachfolgend den aktuellen Stand der Vorschriften  UND  darüber hinaus gehender Empfehlungen.

 

Wichtig:
1. Vorschriften  müssen -notfalls Kraft Ordnungsmaßahmen- unbedingt eingehalten werden.
2. Empfehlungen sind ggfs. sinnvolle Ergänzungen, jedoch nicht zwingend und können/ werden von uns nicht eingefordert! D.h. die Empfehlungen sind freiwillig.

 

1.     Vorschriften:

·       Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.

·       Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen weiterhin keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten.

·       Auch für die Angebote im Offenen Ganztag gelten die bisherigen Regelungen fort, d.h es sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich.

·       Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.

·       Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.

èDiese Regelungen zur Mund-Nase-bedeckung sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.

·       Stoßlüften alle 20 Minuten,

·       Querlüften wo immer es möglich ist,

·       Lüften während der gesamten Pausendauer.

 

2.     Empfehlungen (als freiwillige Ergänzungen zu den o.g. Vorschriften)

Diese ergänzenden Empfehlungen wurden seitens der Schulaufsicht (für die Städteregion Aachen) allen Aachener Schulleitungen mitgeteilt und wird seitens der Schulleitungen aller Baesweiler Grundschulen -schweren Herzens- unterstützt. Durch die Umsetzung dieser Empfehlungen halten wir es derzeit  in der Städteregion Aachen für machbar, das Ziel des „so viel Präsenzlernen wie möglich“ zu erreichen und Schulschließungen zu vermeiden.

 

·       Wir empfehlen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die Grundschulen in der Städteregion Aachen nicht nur im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, sondern auch im Unterricht am Sitzplatz.

·       Auch für die Angebote des Offenen Ganztags empfehlen wir durchgehend das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

·       Lehrkräfte sollten ebenfalls durchgehend einen Mund-Nasenschutz tragen.

èDiese Empfehlungen sollen zunächst befristet bis 30.11.20020 ausgesprochen werden.

 

Wir werden selbstverständlich keine Kinder ausschließen und ganz bestimmt nicht „an den Pranger“ stellen, falls über die Maßgaben des Ministeriums hinaus keine Masken getragen werden sollen. Unterschiedlichkeiten sind ein wichtiger Bestandteil unseres (Schul-)Lebens und allen im Klassenraum bekannt und willkommen. Wir bitten hier lediglich um Ihre wichtige Unterstützung, um so ggfs. großflächige Quarantäne-Maßnahmen zu verhindern und den Unterricht in der Schule möglichst lange zu ermöglichen.

 

Grundsätzlich bin ich froh, dass es wieder los geht 

– andererseits wünsche ich mir eine Zeitmaschine, die uns alle ruckzuck in die „nach Corona“ Zeit schleudert.

 

Bleiben wir gespannt
- und vor allem hoffnungsfroh.

 

 

Herzliche Grüße
Axel Schiffer

Baesweiler, den 07.10.2020, 15.43 Uhr

Liebe Eltern,

 

aus gegebenem Anlass.

Sollte ein Kindergarten wegen einer Corona Infektion in Teilgruppen, Gruppen oder im Ganzen zeitweise geschlossen werden, sind von der Schließung möglicherweise auch Kita-Kinder (ohne positive Testung) betroffen - deren Brüder/Schwestern an einer Schule sind. 

 

 

Solange in Ihrer Familie keine Person (auch nicht das Kind der geschlossenen Kita)  positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, kann Ihr Schulkind weiter zur Schule kommen. 

Es gelten die bekannten Vorsichtsmaßnahmen (s. Schaubild)

Baesweiler, 06.09.2020, 15.49 Uhr

 

Liebe Eltern,

3 volle Schulwochen und ein paar Tage. Das Schuljahr 2020/21 läuft.

Ich möchte mich bei Ihnen für den Start in dieses besondere Schuljahr bedanken. 

  • Sie achten sehr gut darauf, dass Ihre Kinder mit Maske zur Schule kommen. 
  • Treten Krankheitssymptome auf, lassen Sie Ihr Kind -zum Schutze aller- zuhause und achten dabei gewissenhaft auf Veränderungen.
  • Sie suchen schnell ärztlichen Rat und lassen ebenso schnell Testungen vornehmen (bislang erwartungsgemäß alle negativ!) 
  • Treten Symptome in der Schule auf, dann sind Sie schnell zur Stelle, um Ihr Kind abzuholen.

Das alles führt dazu, dass ich mich an der Grengrachtschule mit 380 Kindern im ganzen Vormittag sicherer fühle als 60 Min an diesem Samstag in der aachener Innenstadt.

Das Gesamtkollegium unterstützt mein persönliches Empfinden durch gewissenhaftes Tragen der Maske außerhalb der Jahrgangsblasen sowie durch die Teilnahme an den 14tägigen freiwilligen Corona-Testungen (auch hier bislang alle negativ).

Drücken wir uns die Daumen, dass es noch lange so gut und "Test-negativ" weitergeht.

 

Unsere aktuellen Grengracht-Regelungen (Schulzeiten, Trennung der Jahrgangsblasen, versetzte Pausen) werden wir bis auf Weiteres beibehalten.

 

In den anstehenden Treffen von Schulpflegschaft und Schulkonferenz werden wir alle gemeinsam weitere Überlegungen zur Gestaltung des "Corona"-Schulbetriebes vornehmen. Darunter eine mögliche Ausweitung der Wochenstunden ebenso wie ggfs. die Umsetzung einer Ganztagskonferenz des Kollegiums zum Distanzunterricht.

 

Bleiben Sie und Ihre Familien weiterhin gesund und so verantwortungsvoll.

Vielen Dank!!

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 22.08.2020, 18.27 Uhr

Kleiner Einblick in Schulorganisation ;-)

Stundenplan unter CORONA-Einfluss.

Aktualisierung 31.08.2020, 17.32 Uhr

 

16.09 Uhr: die Schulmail ist schon da, mit

"Informationen zum Schulbetrieb ab dem 01.09.2020".

 

Ich fasse kurz zusammen:

  • Der Start in das Schuljahr 20/21 ist  gem. Ministerium erfolgreich verlaufen
  • Für die weiterführenden Schulen:
    "Die Pflicht zum Tragen von Masken (=MNB) im Schulunterricht auch am Sitzplatz endet damit wie angekündigt am 31.08.2020"
  • In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum.
  • Visiere (z.B. aus Plexiglas) stellen keinen Ersatz für eine MNB dar. 
  • Singen findet vorerst bis zu den Herbstferien bevorzugt im Freien statt und muss in geschlossenen Räumen (=Klassenräumen) grundsätzlich unterbleiben. In großen Aulen/ Turnhallen kann mit Abstand zueinander gesungen werden
  • Sportunterricht soll zunächst bis zu den Herbstferien in der Regel im Freien stattfinden. Er kann in der Sporthalle stattfinden, wenn durch den Schulträger eine mit anderen Unterrichtsräumen vergleichbare, gute Be- und Durchlüftung der Sporthalle sichergestellt werden kann.
  • Auch für Ganztags- und Betreuungsangebote gilt ab dem 01.09.2020 die allgemeine Regel, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler in festen Betreuungsgruppen innerhalb der genutzten Gruppenräume nicht erforderlich ist. Dies gilt auch für abgegrenzte Außen- bzw. Spielflächen, wenn eine Durchmischung der Betreuungsgruppen ausgeschlossen ist.
  • Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten

 

Unser grundsätzlichem System der Jahrgangsblasen ändert sich vorerst nicht.

Auch bleiben die aktuellen Unterrichtszeiten weiter bestehen.

Hinsichtlich Singen und Sport werden wir mit dem Schulträger die Möglichkeiten prüfen.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

 

Aktualisierung, 30.08.2020, 19.51 Uhr

Dem wiedermal gut informierten GrenzEcho entnehme ich, dass Mo., den 31.08.2020 die beiden Ministerien Gesundheit und Schule informieren, wie es Dienstag (!) 01.09.2020 weitergeht. Bleiben wir entspannt-gespannt ...

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

Baesweiler, 28.08.2020, 9.09 Uhr

Liebe Eltern,

über den mittlerweile bewährten Weg (Presse -sogar das GrenzEcho Belgien ist informiert-, Fernsehen) wurde ich als Schulleiter in Kenntnis gesetzt, dass die Regelungen zur Maskenpflicht im Unterricht in den Schulen NRW "gelockert" werden.

Noch liegen mir keine näheren Informationen vor. Die Homepage des Ministeriums für Bildung startet weiterhin mit einem offenen Brief vom 11.08.2020 an alle Eltern zum Schulstart, gibt aber über geänderte Regelungen zur Maskenpflicht ab 01.09.2020 leider noch keine Auskünfte. Auch mein eMail Postfach ist noch leer.

 

Wir werden daher die bewährten, aktuellen Grengracht-Regelungen (Schulzeiten, Trennung der Jahrgangsblasen, versetzte Pausen) bis Fr. 04.09.2020 beibehalten.

 

Ich bleibe dran ...

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 20.06.2020, 20.57h

 

Liebe Eltern,

 

mein letzter Eintrag liegt nun 11 Tage zurück. Keine tägliche Aktualisierung. Bitte? Wie kann das sein?

 

Die letzte große Veränderung hat (erstaunlicherweise) weiter Bestand. Mich hat seitdem keine Freitagnacht-Schulmail erreicht. Der Regelbetrieb unter besonderen Bedingungen konnte zum Montag, den 15.06.20 erfolgreich organisiert und umgesetzt werden. Die Notbetreuung ist beendet. Der OGS/ Vormittagsbetrieb aufgenommen, ebenfalls unter besonderen Bedingungen (z.B. kein Mittagessen).

 

Alle Beteiligten (Eltern, Kinder, OGS Personal, Lehrkräfte) haben sich schwupp-die-schwupp wiedermal gut darauf eingelassen. Wir haben erreicht, dass alle Klassen im gleichen Umfang (5 Unterrichtsstunden) Präsenzzeit erhalten. Kinderstimmen erfüllen wieder die Höfe, Fluren, Klassenräume. Die Kinder sehen sich in ihren Klassen täglich und im vertrauten Klassenverband. Die derzeit gültigen Hygiene-/Infektionsmaßnahmen werden prima umgesetzt. Lehrkräfte und OGS Personal sind reihenweise zu ihren Ärzten gelaufen, um sich -wenn möglich- aus allen möglichen „Risikogruppen“ entlassen zu können. D.h. der Wille und die Bereitschaft zur Schule zu kommen ist bei allen vorhanden, weil sie unbedingt für Ihre Kinder da sein möchten. Weil so viele wieder arbeiten dürfen, können wir glücklicherweise ein so großes Angebot an Präsenz-/Betreuungs-/OGS-Zeit umsetzen. Toll!

 

Sogar die Ferienbetreuung für die OGS Kinder steht in den Startlöchern und kann mit dem ersten Ferientag loslegen.

 

Es läuft. Zumindest der aktuelle Präsenzbetrieb.

Daher kein Grund für Aktualisierungen. J

 

Aktuell sind wir -soweit möglich- bereits mit den Überlegungen, Planungen und der Organisation des nächsten Schuljahres intensiv beschäftigt. Aus der Presse (gut, dass es sie gibt) habe ich erfahren, dass die Landesregierung von einem ganz normalen Regelbetrieb ausgeht. Nun, das werden wir bei unseren Plänen auch berücksichtigen. Ebenso eine erneute Schließung, Teil-Schließung, Teil-Wiedereröffnung, Wiedereröffnung.

 

Alle Haushalte der Baesweiler Schulkinder erhalten noch vor den Sommerferien die Möglichkeit zu „Microsoft Teams©“. Eine digitale Lern- Und Kommunikationsplattform, die uns alle bei künftigen „Lernen auf Distanz“ Zeiten eine gute Hilfe sein kann. Die Teilnahme ist (noch) freiwillig, denn es ist uns bewusst, dass die Ausstattung mit PC/Tablet/Drucker etc. je Familie seeeehr unterschiedlich ausfällt. Dies werden wir mit dem Schulträger eingehend besprechen (müssen), um dann gemeinsam (d.h. Schule & Stadt) die Versprechungen der Landesregierung, die nunmal Erwartungen weckt, in Baesweiler möglich zu machen.

 

Zu MICROSOFT TEAMS (MS Teams) werden wir noch vor den Sommerferien eine eigene Unterseite auf der Homepage einrichten. Mit Anleitungen, Hinweisen und praktischen Hilfen.

 

Liebe Eltern, 

 

momentan sind Veränderungen in unserem Schulbetrieb nötig (MS Teams, Präsenzzeit unter besonderem Hygiene-/Infektionsschutz, Gestaltung von „Lernen auf Distanz“ etc.) die im „Normalfall“ behutsam und umfassend vorbereitet durchgeführt werden – jetzt gilt vor allem: Mut zur Lücke und Anpassungen im täglichen Tun. Da sind wir weiterhin für jede Unterstützung und hilfreiche Rückmeldung von Ihnen dankbar. Bitte weiter so!

Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen, Eindrücke mit, damit wir zusammen diese Corona-Zeit weiterhin erfolgreich gestalten.

 

 

Herzliche Grüße
… auch ohne tägliche Homepage-Aktualisierungen J in weiterhin bewegten Zeiten.
Axel Schiffer

Baesweiler, 09.06.2020, 14.18 Uhr

 

OGS/ Mittagsbetreuung - letzter Schultag (Freitag 26.06.2020)

 

Für die Kinder der Mittagsbetreuung und OGS

wird auch am letzten Schultag

die "normale" Leistung angeboten!

 

Mittagsbetreuung = bis 13.15 Uhr

OGS = bis 15 Uhr (mit Abholzeiten 13.15h, 14h und 15h)

 

Vielen Dank an Stadt und den Träger!!

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 09.06.2020, 15.37 Uhr

 

OGS Angebot: Sommerferien 2020

Ferienbetreuung von Mo. 29.06.2020 bis Fr. 17.07.2020

 

Liebe Eltern unserer OGS-Kinder,

Coronabedingt findet für die OGS-Kinder unserer Schule in den ersten 3 Wochen der Sommerferien (29.06. – 17.07.) lediglich eine Betreuung statt.

Täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00  bis 16.00 Uhr können ihre Kinder von uns betreut werden; und bei Bedarf können Ihre Kinder bereits ab 8.00 Uhr ankommen. Sie können entscheiden, ob Ihr Kind an allen Wochen teilnimmt, oder für eine bzw. zwei Wochen.

Achtung:
Pro Woche ist von Ihnen vorab ein Kostenbeitrag von 5 € zu zahlen. Bitte beachten Sie auch, dass das Geld für bestelltes Mittagessen (12,50€ je Woche) ebenfalls im Voraus bezahlt werden muss.

Bitte füllen Sie die Anmeldung/ Verpflichtungserklärung möglichst bald aus und geben ihn bis spätestens Freitag, 19.06.2020  an Ihre OGS Leitung zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schiffer

 

     (Rektor)         

Baesweiler, den 05.06.2020, 14.38 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

bereits heute Vormittag wurden die Schulen mittels Schulmail des Staatssekretärs näher informiert. Zusammengefasst gilt:

 

Die Neuregelung der infektionsrechtlichen Rahmenbedingungen machen es ab Mo. 15.06.2020 möglich
  • Abstand von 1,5m wird ersetzt durch
    --> Konstante Lerngruppen
  • Durchmischungen sind zu vermeiden
    (die Lerngruppen bleiben getrennt, auch bei Ankunft/ Pause/ Schulschluss z.B. durch versetzte Zeiten.
  • Möglichst normale Stundentafel - immer im festen Klassenverband (d.h. kein Religion o.ä.)
  • Für Kinder besteht Schulpflicht - Ausnahmen z.B. durch attestierte Vorerkrankungen sind weiterhin möglich.
  • Für Eltern/ Erwachsene gilt weiter allg. Betretungsverbot.
  • OGS/ Mittagsbetreuung startet wieder (mit festen Gruppen - z.B. aus den "Lerngruppen" des Vormittages).
    Mittagessen ist unklar, eher unwahrscheinlich.
  • Wichtig: Die Notbetreuung endet mit dem 12.06.2020 !
Das CORONA - ORGA - Team der Grengracht trifft sich am Montag 9h, um die Details (z.B. Eingänge, Gehwege, Startzeiten, Pausenregelungen etc.) neu zu regeln/ zu planen.
Am Montag treffen sich auch alle Schulleitungen, OGS Leitungen mit der Stadt/ dem OGS Träger ebenfalls um diese Neuerungen in konkrete Umsetzungen (z.B. OGS Betrieb) zu vereinbaren. Hier wird auch über die anstehenden Sommer-Ferienspiele der OGS gesprochen. Achtung: Berechtigt sind, stand jetzt, nur OGS Kinder - da die Notbetreuung (die ja auch ohne OGS/ Mittagsbetreuungsvertrag möglich war) zum 12.06. ersatzlos entfällt.
Alles in allem eine erfreuliche Überraschung, die uns diesmal sogar tagsüber und dazu fast zeitgleich mit Presse & Rundfunk erreicht. :-)
Bleiben wir hoffnungsfroh, dass Normalität sich weiter und mehr an die Zeit vor "Corona" angleicht. Das wünsche ich mir für die Kinder, für Sie als tapfere Eltern und auch uns als "Schule".
 
Weitere Details folgen - spätestens Dienstag Vormittag.
Herzliche Grüße ... und bis bald!
Axel Schiffer 

Aktualisiert: 08.06.2020, 18.27h

Baesweiler, den 29.05.2020, 14.25 Uhr

 

Achtung Achtung Achtung

 

Keine Notbetreuung an

Ferientagen, Feiertagen, Wochenenden

 

D.h. keine Notbetreuung an folgenden Tagen:

Sa. 30.05. - Di. 02.06.2020

Do. 11.06. - So. 14.06.2020

 

Die Notbetreuung endet Mittwoch, den 10.06.2020!!

 

Herzliche Grüße

 

Axel Schiffer

Baesweiler, den 05.06.2020, 9.12 Uhr

Liebe Eltern,

aus Presse und Rundfunk habe ich soeben erfahren ...

 

In NRW könnten Grundschüler bald wieder an mehr Tagen als bisher in die Schule gehen. Das berichtet der "Kölner Stadtanzeiger" am Freitag (05.06.2020) unter Berufung auf Landtagskreise. Demnach soll der Präsenzunterricht noch vor den Sommerferien deutlich ausgeweitet werden. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat für den Freitagmorgen eine Pressekonferenz angekündigt. Dort wolle sie die konkreten Pläne erläutern, berichtet die Zeitung.

 

Sobald ich mehr erfahre, stelle ich die Informationen hier ein.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 14.05.2020, 14.48h

 

Info: OGS/ Mittags-Betreuung bis zu den Sommerferien 2020

 

Der städtische Verein zur Betreuung Baesweiler Grundschulkinder und der städtische Träger der OGS Maßnahmen prüfen regelmäßig auf der jeweils aktuellen rechtlichen Grundlage, ob ein Betreuungsangebot im Rahmen von OGS oder Mittagsbetreuung zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Die dauerhafte und verlässliche Sicherstellung von Präsenzunterricht und Notbetreuung unter strikter Einhaltung der intensiven Maßnahmen zum Infektionsschutz gegen das neuartige Corona-Virus hat vorrangig zu erfolgen. Dies bindet derzeit alle personellen und räumlichen Ressourcen, so dass die städtischen Träger der Betreuung und OGS derzeit keine weiteren Betreuungsangebote zur Verfügung stellen können.

Baesweiler, den 07.05.2020, 19.37 Uhr

Liebe Eltern,

hier und jetzt möchte ich Ihnen den Fahrplan bis zu den Sommerferien an der Grengrachtschule (gilt für beide Standorte) vorstellen.

 

Ab Montag, den 11. Mai 2020 bis Freitag, den 26. Juni 2020 (= letzter Schultag vor den Sommerferien) sind

 

§  in einem „rollierenden“ System (= von Tag zu Tag wechselt es sich ab)

§  allen Jahrgangsstufen (= Klasse 1 bis 4)

§  möglichst gleichmäßig der Zugang zu Schule zu ermöglichen.
(= möglichst gleiche Anzahl an Tagen)

§  Je Wochentag darf nur maximal ein Jahrgang die Schule besuchen
(= z.B. nur Jahrgang 1 – ohne Mischung mit anderen Jahrgängen)

§  am Folgetag dann ein anderer Jahrgang.
(= verboten ist also z.B. ein Jahrgang kommt eine ganze Woche.)

Achtung: In Absprache mit der Schulaufsicht kann auf 2 aufeinanderfolgenden Tagen der gleiche Jahrgang die Schule besuchen. (Hierzu liegt seitens der Schulaufsicht eine Genehmigung vor.)

 

Fahrplan bis zu den Sommerferien:

o   Montag = immer Klassen 4

o   Dienstag = immer Klassen 3

o   Mittwoch = immer Klassen 2

o   Donnerstag = mal so mal so … wegen der Feiertage, genutzt zur gerechten Verteilung

o   Freitag = immer Klassen 1 (außer 26. Juni – letzter Schultag)

 

Nachfolgend sehen Sie die Übersicht als Kalender für alle Tage

Den genauen Lesern fällt auf: Freitag, der 22. Mai ist ein Schultag! Richtig. 

Ohne die Tage der offenen Türen (waren an Samstagen geplant-  jetzt aber entfallen)

gibt es auch keinen "Ausgleichstag" am 22.05.2020.

  

Mit der grundsätzlich festen Zuordnung von Tag und Jahrgang möchten wir einen möglichst klaren, gleichen Wochenverlauf erreichen. Mit den Feiertagen und Pfingsten gibt es schon Ausnahmen und Unterbrechungen genug. (Den letzten Schultag vor den Ferien, möchten wir gerne unserem Abschlussjahrgang, den 4. Klassen, überlassen).

 

Jede Klasse wird immer in zwei Gruppen aufgeteilt. (z.B. die Eulenklasse in Eulen 1 und Eulen 2). Die Klassenleitungen rufen bereits alle Eltern an, um die Zuordnung und den Ablauf der Schultage zu erklären.

 

Nachfolgend sehen Sie die Übersicht mit den Anfangs- und Endzeiten aller Gruppen.

Es sieht vielleicht etwas verzwickt aus, wenn Sie jedoch nur die Schultage für Ihre Kinder in Ihren Kalender übertragen, wird es bestimmt übersichtlich J.

 

Und falls Fragen aufkommen … können Sie sich gerne an die Klassenleitungen oder an mich wenden.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

P.S.: Nach den ersten "Schultagen" ...

Ein Hoch auf alle Kinder, Lehrerkräfte, OGS-Kräfte, Schüler-Lotsinnen ...

Es ist großartig. Trotz aller Distanz, Hygiene und Abstandsregeln.

Wir freuen uns wie "Hulle" auf die kommenden Wochen!

 

Vorab-Information

Gültig für die Grengrachtschule Baesweiler

 

Montag, den 11.05.2020

weiterer Präsenz-Tag für alle 4. Klassen

 

Baesweiler, den 06.05.2020, 17.58 Uhr

Liebe Eltern,

ich habe aufmerksam die Pressekonferenz unseres Ministerpräsidenten und unserer Bildungsministerin verfolgt. Es bleibt also beim "rollierenden" Verfahren, um allen Jahrgänge vor den den Sommerferien Präsenz-Zeit in der Schule zu ermöglichen.

 

Aus den Aussagen innerhalb der Pressekonferenz entnehme ich, dass jede Schule ein eigenes Konzept, ein eigenes System aufstellen muss. Dies ist sinnvoll, da an jeder Schule andere Voraussetzungen (Raum, Personal, Klassengröße etc.) vorhanden sind.

Wir sind da bereits sehr gut vorbereitet!

 

Sobald die verlässlichen Vorgaben durch das Ministerium vorliegen, stellen wir unser Konzept vor - wir hoffen, bereits morgen Nachmittag. Damit verbunden ist auch eine konkrete Übersicht je Tag und Klasse bis zu den Sommerferien.

 

Für morgen (Donnerstag, 07.05.2020) wünsche ich allen 4. Klassen einen erfolgreichen Start, ein fröhliches Wiedersehen - natürlich mit 1 CA (= 1 CoronaAbstand = 1,5m).

 

Wir freuen uns sehr!

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 05. Mai 2020

Liebe Eltern der Kinder unserer 4. Klassen!

die Grengracht öffnet erstmals und nur für Ihre Kinder am Do. 07. Mai und am Fr. 08. Mai 2020.

Sicher nicht so, wie wir es alle gewohnt sind, denn der Infektionsschutz aufgrund des Corona-Virus zwingt uns zu außerordentlichen Maßnahmen. Wir alle müssen uns enorm umstellen, damit der Schulbetrieb in der Schule für alle sicher möglich ist.
Der Schutz vor Ansteckung steht über allem!

Wie erreichen wir das?

r  Die gesamte Schulgemeinschaft (Kinder, Lehrkräfte, Schulpersonal etc.) müssen stets gewissenhaft den Corona-Mindestabstand von 1,5 m beachten.

Wichtig:
Wer diese Regel trotz wiederholter Aufforderung missachtet, wird zum (Infektions-) Schutz für alle Beteiligten vom Schulbetrieb für mehrere der folgenden Schultage ausgeschlossen.

r  Die Tische in den Klassen stehen weit auseinander stehen, an jedem Tisch sitzt nur ein Kind.

r  Jede Klasse wird auf 2 Präsenzgruppen aufgeteilt, damit alle Kinder mit dem notwendigen Abstand in einem Klassenraum sitzen können.

r  Die Gehwege im Schulgebäude sind markiert. Der Weg in die Schule hinein und aus der Klasse heraus erfolgt mit Corona-Abstand nur hintereinander.

r  Selbst auf dem Pausenhof müssen die Kinder (leider) mit Corona-Abstand spielen.

r  Sie als Eltern dürfen ihre Kinder nicht in die Schule begleiten. Bitte geben Sie ihr Kind am Schulgrundstück ab. Der Zutritt für Eltern ist derzeit nicht gestattet.

r  Alle Kinder waschen sich, in Begleitung einer Lehrkraft zu Schulbeginn, nach der Pause, zu Schulende ausgiebig die Hände. Es besteht zudem die Möglichkeit der Handdesinfektion.

r  Masken sind in der Schule nicht verpflichtend und nach Hygieneverordnung nicht nötig.

r  Die geteilten Klassen starten zeitlich versetzt, damit es sich am Eingang nicht knubbelt. Daher ist es sehr wichtig, dass alle Kinder möglichst pünktlich zu den Start-Zeiten ankommen.

r  Gruppennummer, Raum, Startzeit und Lehrpersonen werden Ihnen gesondert mitgeteilt.

Achtung: Nur die Kinder der Notbetreuung werden anschließend weiter von uns betreut.

Wir wissen noch nicht, wie es am Montag, den 11. Mai weitergeht. Uns fehlen zudem bisher noch Informationen/ Regelungen für den Beginn der OGS sowie der Übermittagsbetreuung. Daher kann der Schulträger diese auch noch nicht wieder anbieten!

Uns ist bewusst, wie sehr sich die Kinder auf ihre Klassenkameraden freuen, wie wichtig es für sie ist, ihre Lehrer_in zu sehen. Umgekehrt ist es ebenso. Trotzdem gilt: Corona-Abstand! Nicht jedes Kind wird sofort seine Klassenlehrer_in sehen können und auch das Spiel mit den Freunden wird mit 1,5m Abstand anders sein, zumal die einzelnen Gruppen sich auch in der Pause nicht begegnen. Wir werden aber in Aula, Turnhalle, Mehrzweckhalle für die gesamte Klasse (!) eine gemeinsame Zeit mit Corona-Abstand möglich machen.

Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern, wie wichtig und notwendig der Mindestabstand zwischen den Kindern sowie zur Lehrkraft ist und dass dieser unbedingt eingehalten werden muss. Wir können uns derzeit nur mit den Augen herzen und mit unserem Grengracht-Gruß! 

Wir freuen uns sehr auf das bisschen Normalität und werden alles dafür tun, dass es den Kindern bei uns gut gehen wird. Das ist uns eine Herzensangelegenheit.

Die Ministerpräsidenten treffen sich am Mittwoch, den 06.05. mit der Kanzlerin. Wir bedauern alle, dass uns nicht frühzeitig eine Aussicht auf die kommenden Wochen gegeben wird. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Sie hierüber - wie gewohnt- in Kenntnis setzen. In der Vergangenheit hat es sich durchaus gezeigt, dass u.a. Presse, Funk und Fernsehen schneller informiert werden, halten Sie also die Augen offen.

Bleiben Sie gesund und hoffnungsvoll!

Ganz herzliche Grüße

 

Axel Schiffer
    [Rektor]

Nachtrag 28.04.2020, 23.57 Uhr

Die Notbetreuung findet immer am eigenen Schulstandort statt.

Z.B.: Für Beggendorf am Ausweichstandort "Goetheschule" - Eingang Windmühlenstraße

Grundsätzlich: Von 8.00 - 16.15/16.30 Uhr kann die Notbetreuung angeboten werden.

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

Baesweiler, den 25.04.2020, 21.07 Uhr

 

Liebe Eltern,

gestern (Freitag) Nacht habe ich eine weitere Schul-Mail des Staatssekretärs erhalten.

Es gibt als Neuerung 

  • neue Formulare zur Antragstelllung für die Notbetreuung ab dem 27.04.2020
  • die Regelung, dass ab dem 27.04.2020 auch beim "Schülerspezialverkehr" eine Maskenpflicht besteht. (Gilt für den Transport der Schüler_innen Beggendorf.)
    Achtung: Die Masken sind selber zu besorgen!

Die neuen Formulare stelle ich unten zum download bereit. Die Notbetreuung gilt aktuell bis zum 03.05.2020 (ausgenommen Feiertage und Wochenende). Ich gehe jedoch von einer Verlängerung aus.

Sobald ich weiter und konkret informiert werde, stelle ich die Informationen hier auf der Homepage zur Verfügung.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 30.04.2020, 18.32 Uhr

 

Liebe Eltern, 

 

mittlerweile liegt die 17. Schulmail zum Umgang mit dem Corona Virus vor. Die Angaben und Informationen muss ich gerade erstmal verarbeiten.

 

Fest steht, dass die Viertklässler am Do. 7.5. und Fr. 8.5. zur Schule kommen.

Schon ab Mo. 11.05. wird sich das wieder verändern, da ab dann jeweils von einem Tag zum anderen Tag auch für andere Jahrgänge die Schule geöffnet wird. Je Jahrgang muss an mindestens einem Tag in der Woche Schule möglich sein. Gleichzeitig läuft die Notbetreuung weiter. 

Alles (also ab Montag auch für die Notbetreuung) unter unbedingter Einhaltung der Abstandsregeln (Sie erinnern sich: 1,5m).

 

Das Ganze ist für jede Schule unter Berücksichtigung der jeweiligen Personal- und Raumsituation individuell umzusetzen. Zudem gelten diese Rahmenbedingungen nur dann über den 6. Mai hinaus, sofern dieser o.g. Beschluss nicht mit etwaigen Beschlüssen der Landerregierungschefs und der Bundeskanzlerin kollidiert.

 

Wie oben schon beschrieben, diese Angaben und Informationen muss ich erstmal verarbeiten.

 

Schule, so wie wir sie kennen, gibt es gerade gar nicht mehr.

 

Wir bleiben dran

... und finden für Sie und Ihre Kinder eine bestmögliche Lösung.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 28.04.2020, 23.47 Uhr

 

Liebe Eltern,

da werkel ich (offensichtlich abgeschieden von der Welt) an meinem 2. Arbeitsplatz im HomeOffice -eMails, Aufstellungen, Eintragungen in Grundrisse etc.- und siehe da, es gibt wohl eine neue Information zur anstehenden Teil-Eröffnung:

 

"Ab dem 7. Mai könnten Viertklässler (...) nach wochenlanger Pause zum Präsenz-unterricht kommen, kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (..) an." 

AZ/AN Meldung vom 28.04.2020, 17.50 Uhr

 

Bleiben wir gespannt.

 

Gemeinsam mit dem Kollegium haben wir bereits die Vorbereitungen, Ideen, Möglichkeiten aus den Überlegungen der letzten Wochen abgewogen in einen "Fahrplan Wiedereröffnung" übertragen. Zusammen mit dem Schulträger wurden zudem nochmal Vorort die Hygienemaßnahmen konkret und erfolgreich abgestimmt. 

 

Soviel vorab:

Die Eltern der Viertklässler können sich ab Öffnung (erstmal) auf eine Präsenzzeit der Kinder von täglich 4 Unterrichtstunden einstellen. Um Kontakte zu reduzieren werden die Klassen in 2 Untergruppen geteilt. Sobald wir noch einige offene Fragen geklärt haben, werden sich die Klassenleitungen der Viertklässler schnellstmöglich mit allen betroffenen Eltern in Verbindung setzen, um die Regelungen, Vorgehensweisen, Maßnahmen genau abzustimmen.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 27.04.2020, 17.37 Uhr

 

Liebe Eltern, gerade habe ich vom Schulträger diese erfreuliche Mail bekommen.

 

Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,
auch für den Monat Mai wird auf den Einzug der Elternbeiträge für die OGS und die Betreuungsangebote unter Vorbehalt verzichtet. Ich bitte um Information der Eltern über die Homepages und die bekannten Kommunikationswege.
Mit freundlichen Grüßen

Birgit Kremer-Hodok

 

Amt für Schule, Sport, Kultur und Partnerschaft
Stadt Baesweiler

 

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 22.04.2020, 23.18h

 

Liebe Eltern,

gibt´s etwas Neues? Wie wird es weiter gehen?

Derzeit rühren Ministerium & Co kräftig bei den weiterführenden Schulen.  Verpflichtend, freiwillig, teilweise. Gilt für alle Abschlussklassen – dann aber nicht für´s Abitur. Und morgen gilt das Ganze dann auch schon. Uff.

Für uns Grundschulen ruht derzeit der See (noch) etwas still. Es zeichnen sich aber wieder sehr kurzfristige Meldungen, Regelungen ab (frühestens) Donnerstag 29.04. für die dann kommende Woche (Mo. 04.05.2020) ab. Dies wünschen Sie sich und ich mir sicherlich anders. Es liegt jedoch nicht in unseren Händen.

Ich versuche trotzdem einmal den aktuellen Stand der Entwicklung zu beschreiben.

·       Möglicherweise findet ab Montag, den 04.05. eine teilweise Öffnung der Grundschulen in NRW statt. Diese soll dann mit den „Abschluss“ Jahrgang 4 beginnen, um den Übergang zur weiterführenden Schule in diesen schulisch ungewöhnlichen Zeiten zu unterstützen.
Unklar ist derzeit noch: gilt der Stundenplan? Oder vielleicht nur 1. bis 4. Stunde? Oder…?

·       Aktuell (22.04.2020) sind seitens der Ministerien für den Schulbetrieb (egal ob Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschule, Gymnasium etc.) keine Schutzmasken und keine Handdesinfektionsmittel als wirksame Hygienemaßnahmen zur Vermeidung einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus vorgesehen oder empfohlen.

·       Als Schutz vor Ansteckung soll die unbedingte Einhaltung von Abstandsregelungen (max. 1,5m zueinander) erreicht und im Schulgeschehen umgesetzt werden. Der Zollstock ist derzeit mein und des Hausmeisters treuester Begleiter. Wir haben bereits eine „Musterklasse“ erstellt, durch Abmessungen, Tische verschieben (tlws. in den Keller J), Laufwege prüfen usw.
Zudem habe ich eine Planungsgruppe „Wiedereröffnung, aber mit Abstand“ ins Leben gerufen. Denn nicht nur die Klassenräume sind zu beachten, auch die Flure, die Treppenhäuser, die Aufstellplätze, Pausenregelungen, Abgrenzung zu den dann evtl. weiterhin bestehenden Notgruppen etc.

·       Durch die Einhaltung der Abstandsregel (zur Erinnerung: 1,5m zueinander) passen „bei gutem Tetris“ in unsere Klassenräume nur noch max. 15 (besser 13) Kinder. Damit wird klar, die Klassen werden geteilt von einer gemeinsamen Lerngruppe in zwei Lerngruppen – also eine Verdoppelung. Werden diese Lerngruppen gleichzeitig unterrichtet, dann muss ich auch die Anzahl der eingesetzten Lehrkräfte verdoppeln. Obwohl mir nicht mehr alle Lehrkräfte zur Verfügung stehen, kann ich das - trotz evtl. Notgruppen zur Betreuung - für den derzeit geplanten Jahrgang 4 umsetzen.

·       Da sich selbstverständlich auch die Lehrkräfte an die Abstandregeln zu halten haben (Sie wissen: 1,5m zueinander) wird auch das den schulischen Alltag deutlich verändern. Intensive Zuwendungen, z.B. bei unterrichtlichen Erklärungen, in Gesprächen (Sitz-/Erzählkreise fallen weg) etc. sind nach derzeitiger Regelung nicht mehr möglich. Lernen auf Distanz, diesmal im Klassenraum.

·       Es ist völlig klar, dass wir die Lerninhalte der zurückliegenden Wochen nicht mehr aufholen können. Dies kann auch in diesen emotionalen Zeiten nicht mehr das Ziel sein. Wir möchten Ihre Kinder, sobald Sie wieder in der Schule sind, im positiven Sinne empfangen und wieder (wenn auch auf 1,5m Distanz) in Kontakt kommen, sie bestmöglich unterstützen. Das Miteinander in der Klasse, die Strukturen und die Rituale werden genauso aufgefrischt und erneut eingeübt, wie auch das angeleitete und eigenständige Lernen.
Denn: Struktur und Transparenz schafft die jetzt notwendige Sicherheit!

·       Mit den Schulleitern der weiterführenden Schulen in Baesweiler habe ich bereits vereinbart, dass sie von uns umfassend über die erreichten und möglicherweise offenen Lernbereiche informiert werden. Darüber sind Sie sehr dankbar und froh. Müssen Sie sich doch im eignen „Haus“ auch mit dieser Frage (z.B. Übergang von Klasse 6 zu 7) befassen. Alle Verantwortlichen denken und planen derzeit in größeren Zeiträumen. Egal für welchen Jahrgang. Wir Schulen schaffen das. Genauso wie Ihre Kinder. Und Sie als Eltern sicherlich auch J.

Alles in allem:

Schule und vor allem Grundschule, so wie wir sie kennen und uns vorstellen, wird es wohl für lange Zeit nicht mehr geben. Die Anforderungen und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit werden unseren Alltag noch viele Monate prägen und bestimmen. Da wir uns nach Einschätzung der Experten noch am Anfang der Epidemie befinden, ein Impfstoff ist frühestens 2021 zu erwarten, der Schutz durch „Herden-Immunität“ sicherlich auch nicht früher.

Also machen wir das Beste daraus und schaffen gemeinsam eine sinnvolle Veränderung. Und zwar Schrittchen für Schrittchen. Überhastete Anpassungen führen in diesen sehr wechselhaften Zeiten nicht unbedingt schneller zum Ziel. Wir alle werden flexibel bleiben. Es hat sich bereits mehrfach gezeigt, Ankündigungen sind einen Tag später vielleicht schon nicht mehr gültig. Vertrauen wir auf uns.

Ich bitte Sie, vor allem die Eltern des Jahrgangs 4, mit Ihren Kindern die Abstandsregeln zu besprechen. Diese schützen. Eine Ablehnung ist damit nicht gemeint. Im Gegenteil. Wir lieben und schätzen Ihre Kinder, auch auf eine Entfernung von 1,5m. Greifen Sie „Abstand 1,5m“ z.B. spielerisch auf. (Wer schätzt am besten die Entfernung zu Tisch, Stuhl, Baum, Tür ein? Wie viele Armlängen sind 1,5m? Und wenn ich springe? – machen Sie es wie der Hausmeister und ich derzeit, messen Sie immer mit dem Zollstock nach.)

Und sobald ich wieder etwas Neues erfahre, informiere ich Sie.

 

Herzliche Grüße
… und bleiben Sie zuversichtlich, ich bin es auch.

Axel Schiffer

 

 

Ach herrje ... diese fröhliche Foto schlummerte noch unentdeckt auf meiner Festplatte.

Verspätet jetzt eingestellt (tut mir sehr leid!!) - aber immer noch von ganzem Herzen!

 

Es gibt immer noch schöne, neue Regenbogenbilder :-)

Mittwoch, den 15.04.2020, 19.12 Uhr

Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Bundesländern.

  • Alle Schulen in Deutschland bleiben bis mind. So. 03.05.2020 geschlossen.
  • Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. 
  • Die  Kultusministerkonferenz  wird  beauftragt,  bis  zum  29.  April  ein  Konzept  für weitere  Schritte  vorzulegen,  wie  der  Unterricht  unter  besonderen  Hygiene-  und Schutzmaßnahmen,  insbesondere  unter  Berücksichtigung  des  Abstandsgebots durch  reduzierte  Lerngruppengrößen,  insgesamt  wieder  aufgenommen  werden kann.  Dabei  soll  neben  dem  Unterricht  auch  das  Pausengeschehen  und  der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen.  
  • Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten
  • Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und Länder zahlreiche Maßnahmen, um die Infektionsketten noch besser zu kontrollieren. (...) Entsprechend dieser Logik gelten die hier beschriebenen ersten Schritte zunächst bis zum 3. Mai. Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und im Lichte der Ergebnisse weitere Maßnahmen beschließen.  

 

Liebe Eltern,

die konkrete Ausgestaltung ist noch zu planen. Hierzu fehlen uns noch wichtigen Informationen und Vorgaben.

Sobald ich dazu etwas mitteilen kann, aktualisiere ich die Homepage.

Wahrscheinlich kann ich Ihnen morgen (Donnerstag, 16.04.2020) schon ein kleinwenig  mehr schreiben.

Ich wünsche uns allen weiterhin Geduld, die notwendige Kraft dazu. 

Verlieren wir bitte unsere Zuversicht nicht!!

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Beschluss Bund-Länder vom 15.04.2020 im Wortlaut  :-)

Ergänzung, 23.03 Uhr

Mir liegt mittlerweile die 14. eMail zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen des Staatssekretärs vor. Einige relevante Passagen:

 

  • Die Grundschulen hingegen bleiben aufgrund der gestern getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen.
    Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4  (...)
  • Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden können,  sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.

  • Die außergewöhnlichen Umstände für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in den kommenden Wochen erfordern besondere Planungen zum Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Als Folge der Pandemie ergeben sich erhöhte Krankenstände. Zudem bringt Covid-19 besondere Risiken für bestimmte Personengruppen mit sich. Ich werde Ihnen zum Umgang mit den damit verbundenen Fragen weitere Informationen übermitteln.
  • Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten.
    Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

 

Es bleibt weiter abzuwarten, bis mir konkrete Hinweise mitgeteilt werden.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

 

 

Donnerstag, den 16.04.2020, 20.46Uhr

 

Liebe Eltern,

 

außer eine allg. Info-Mail von gestern 22.10 Uhr liegen mir (noch) keine näheren Angaben, Regelungen, Vorgaben seitens des Ministeriums/ Bez.Reg. etc. vor. Gerade die weiteren Berufs- und Bedarfsgruppen für die Notbetreuung sind mir noch nicht bekannt. Evtl. erhalte ich noch im Laufe des Abends eine weiter Nachricht.

 

Erfreulich ist das heutige Gesprächsergebnis zwischen den Schulleitungen und dem Schulträger - zu dem noch kurz der Bürgermeister dazugekommen ist. Alle seitens des LZG und der Gesundheitsämter geforderten Hygiene- und Reinigungsanforderungen werden verlässlich umgesetzt (tlws. darüber hinaus). 

Das für die Reinigung und Pflege der städtischen Gebäuden zuständige Amt 65 hat bereits alle (!) sanitären Räume aller Schulen kontrolliert und sofern nötig Instandhaltungsarbeiten veranlasst. Es gibt einen ausreichenden Vorrat an Flüssigseife, Einmalhandtücher und WC Papier. Die Reinigungsintervalle werden verkürzt. Die Kontaktflächen (z.B. Türklinken) täglich gereinigt.

 

Es bleibt hingegen noch offen, mit welchen Abstandsregeln, Raumgrößen je Anzahl Personen etc. ein Schulbetrieb umgesetzt werden soll/kann. Daran wird jedoch mit Hochdruck im Ministerium gearbeitet.

 

Bleiben wir gespannt.

Sobald mir neue Informationen vorliegen ... schreibe ich hier.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer 

Nachtrag 18.34 Uhr

 

Im Kampf gegen das Coronavirus haben sich Bund und Länder am Mittwoch auf verschiedene Maßnahmen verständigt. Die Kontaktbeschränkungen bleiben bis mindestes 3. Mai. Der Einzelhandel darf größtenteils am kommenden Montag wieder öffnen. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten, der Schulbetrieb beginnt schrittweise wieder am 4. Mai.

 

Wie das konkret umzusetzen ist, wird derzeit u.a. in der Kultusministerkonferenz besprochen.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

 

 

Nachtrag 18.23 Uhr

Nichts genaues weiß man nicht. :-/

Über Radio, Live-Ticker etc. verfolge ich die Ereignisse.

Mein Dienst-eMail-Posteingang bleibt noch still.

Leider.

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

Mittwoch, den 15.04.2020, 10.53 Uhr

 

Meldung AZ/AN:

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet berät am Mittwoch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU) und den weiteren Länderchefs über mögliche schrittweise Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Laschet rechnet mit entscheidenden Weichenstellungen nach dem Gespräch. Im Mittelpunkt dürfte auch die Frage stehen, wann Kinder und Jugendliche wieder in die seit Wochen geschlossenen Kitas und Schulen zurückkehren können.

 

Auf das Ergebnis warten wir alle gespannt.

 

Ich rechne mit einer Mitteilung im Nachmittag und hoffe im Anschluss auf klare Regelungen und Handlungshinweise für uns als Grundschule ab kommenden Montag, den 20.04.2020. Davon sind alle weiteren Schritte und Umsetzungen für die Schulen abhängig.

Wir als Grengracht haben uns mehrgleisig vorbereitet - so gut es ging - und werden im Rahmen einer Dienstbesprechung morgen (Donnerstag) früh die konkrete Umsetzung der Vorgaben für die Grengrachtschule mit Teilstandort planen und organisieren.

Morgen Nachmittag ist ebenfalls ein Treffen der Schulleitungen aller Baesweiler Schule mit dem Schulträger (=Stadt Baesweiler) angesetzt. Hier geht es vor allem um Reinigung und Hygienemaßnahmen.

 

Liebe Eltern,

 

bereits daran können Sie erkennen, dass wir uns in den vergangenen Tagen -neben der Aufrechterhaltung der Notbetreuung- emsig mit den Möglichkeiten aber auch den  Schwierigkeiten eine Öffnung, Teil-Öffnung oder weiteren Schließung befasst haben.

Hoffen wir, dass uns das bei der Planung tatsächlich eine Hilfe sein wird.

 

Ich  melde mich, sobald ich mehr Informationen vorliegen haben.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 06.04.2020, 19.42 Uhr

Liebe Kinder, liebe Eltern,

 

da haben doch heimlich still und leise die "Oster-Ferien" begonnen.

Es werden und sind bereits jetzt Ferien der besonderen Art und fühlen sich auch irgendwie nicht richtig an, oder? Darum gilt jetzt: Machen wir alle das Beste daraus!!

Dabei wünsche ich Ihnen viel Freude, alles Gute und behalten Sie Ihre positive Einstellung. Es wird wieder gut. Bestimmt!

 

Nach aktuellem Stand, werden die Schulen Montag, den 20.04.2020 wieder öffnen.

Ob sich daran etwas ändert - erfahren ich am Mittwoch, den 15.04. durch das Ministerium. Sobald ich etwas weiß, werde ich - wie immer - auf unserer Homepage die aktuellsten Informationen für Sie bereitstellen. Bis dahin bleiben wir weiter entspannt gespannt :-). Und bitte glauben Sie nicht alles was auf Facebook, Twitter und Co. zu möglichen Öffnungen, Schließungen, Ferien.-Verschiebungen, Notenberechnungen auf Zeugnissen zu lesen ist. Sobald es etwas richtig Wichtiges für die Grengracht gibt, steht es hier auf unserer Homepage - gerne können Sie mir auch zwischendurch eine Mail mit Ihrer Frage schreiben. Ich antworte auf jeden Fall.

 

Herzlichste Grüße

... und bleiben Sie gesund!

 

Axel Schiffer

 - Rektor -

Achtung wichtig

Schulsozialarbeit

 

Johanna van Eys 

weiterhin für Sie da

 

Tel.: 0151 - 613 662 14

 

johanna.van-eys

@staedteregion-aachen.de

 

UND mit neuem Service:

Frau van Eys hat mir soeben (27.03.2020, 9.55 Uhr) geschrieben

 

Familien, die keinen Drucker haben und deshalb die Materialien von der Homepage nicht ausdrucken können, können sich gerne bei mir melden. Dann drucke ich es am Montag im Büro aus und werfe es bei den Familien –ganz kontaktlos- in den Briefkasten.

 

Liebe Grüße 

Johanna van Eys 

Baesweiler, den 25.03.2020, 13.53 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

Gemeinsam mit der Friedensschule hoffen wir, dass Sie weiterhin alle gesund sind. Sollten Sie Fragen zum bereitgestellten Material haben, scheuen Sie sich bitte nicht, mit den Klassenlehrer_innen Kontakt aufzunehmen. Die Kinder können die Mail-Adresse natürlich auch gerne zur Kommunikation mit den Lehrer_innen nutzen.

 

Gestern hat uns unser Partner „Klasse 2000“ eine Information geschickt, die wir gerne mit Ihnen teilen möchten. „In unserem neuen digitalen Angebot, dem KLARO-Labor, sind die 5-Minuten-Bewegungspausen zu finden, die die Kinder schon aus dem Unterricht kennen. Außerdem gibt es hier weitere Übungen und Spiele für Kinder (1. und 2. Klasse), viele Informationen für Eltern zum gesunden Aufwachsen und digitales Tafelmaterial für die Lehrkräfte. Dieses passwortgeschützte Angebot erreichen Kinder und Eltern unter

 

www.klaro-labor.de   mit folgendem Passwort: KLARO20+

 

Außerdem möchten wir Sie nochmal für die Aktion „Alles wird gut – wir bleiben zu Hause“ gewinnen. Die Idee stammt aus Italien. Alle Kinder können dazu den zum download bereitstehenden Regenbogen anmalen und an ein Fenster (zur Straßenseite) hängen.

 

So wissen die Kinder, dass sie nicht alleine sind. 

 

Baesweiler, den 24.03.2020, 13.05 Uhr

Schon von der Regenbogen-Aktion gehört?

Ein Regenbogen im Fenster zeigt anderen Kindern: Wir sind auch Zuhause!

Und da an der Grengracht auch Kinder (in Not-Betreuung) sind: Machen wir natürlich mit. 

Baesweiler, den 21.03.2020, 12.59 Uhr

Info-Heft der Städteregion für Arbeitnehmer zu

  • Verdienstausfall
  • Kurzarbeitergeld
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Anträge
  • JobCenter
Infos für Arbeitnehmer - Verdienstausfall etc.
Broschuere-A4-Arbeitnehmer_final.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.3 MB

Notgruppe Nachtrag, 21.03.2020, 17.23 Uhr

 

Wer eine Platz in der Notgruppe benötigt .. bitte schnellstmöglich per Mail 

 

grengrachtschule@mail.de

bei mir melden.

 

Herzliche Grüße

Axel Schifffer

 

Baesweiler, 20.03.2020 – 18:06 Uhr

 

Änderung Notgruppen-Regelung!!!

Es müssen nicht mehr beide Elternteile berechtigt sein!

Auch Samstag/ Sonntag und über die Osterferien!

 

Liebe Eltern,

 

mich erreicht gerade folgende Nachricht des Ministeriums. Der Anspruch auf Notbetreuung wird wie folgt angepasst:

 

Ab Montag, den 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert:

 

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. 

 

 

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.“….

  

--> Die Notgruppe bleibt damit letzter Betreuungs-Ausweg

 

--> der Kreis der Berechtigten und die Betreuungszeit wird erweitert 

 

Bitte prüfen Sie, ob sie nun zur o.g. Personengruppe gehören.

 

Sollten Sie nun einen Anspruch auf Notbetreuung haben und eine Betreuung selbst nicht gewährleisten können, so melden Sie sich bitte zeitnah per Mail damit ich die entsprechende Betreuung gewährleisten kann.

 

Herzliche Grüße

... und bleiben Sie gesund

 

 Axel Schiffer

   -Rektor-

Stand 20.02.2020, 20.37h,

Auf der Seite des Ministeriums steht:

 

Änderungen und Ergänzungen ab 23. März 2020

Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine wichtige Erleichterung: Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Zudem ist es ab sofort unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet.

Zudem steht ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Baesweiler, den 20.03.2020, 10.43 Uhr

 

Die Stadt Baesweiler (Träger Verein zur Betreuung Baesweiler Grundschulkinder) hat mir gerade mitgeteilt, dass für die Zeit der Schulschließung keine Betreuungs-/OGS-Beiträge zu zahlen sind.
Der Betreuungsverein wird den Euro-Betrag berechnen, sobald die Schulen wieder öffnen und die normale Betreuung/OGS wieder stattfinden.
Vorab und damit Sie als Eltern bereits jetzt finanziell entlastet werden:
April 2020-  KEINE Abbuchung von Ihrem Konto 
der Beiträge für die Betreuung/ OGS!
Herzliche Grüße
Axel Schiffer

  -Rektor-

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So erreichen Sie uns an den kommenden Wochentagen

 

Außer mittwochs: 8.00 -11.30 Uhr,Tel.: 02401-7819, Sekretariat

Mittwochs: 8.00 - 10.30 Uhr, Tel.: 02401-7819, Sekretariat

Immer per Mail: grengrachtschule@mail.de (Axel Schiffer, Rektor)

 

UND (das bleibt mindestens bis zum 03.04.2020 bestehen)

 

Haben Sie Fragen zu den Aufgaben oder benötigen Erläuterungen zum Lernen?

Dafür haben wir eigens eine

 

Grengracht-Nummer gegen Lern-Kummer à Tel. 0157 345 22 804

Montag - Donnerstag: 8.00 - 13.00 Uhr

 

für Sie eingerichtet.

 

Aus organisatorischen Gründen ist diese Telefon-Nummer an bestimmten Wochentagen genau von nur einem Jahrgang besetzt.

 

Für Jahrgang 1/Klassen 1 – Montag
Für Jahrgang 2/Klassen 2 – Dienstag
Für Jahrgang 3/Klassen 3 – Mittwoch
Für Jahrgang 4/Klassen 4 – Donnerstag


D.h. haben Sie Fragen zum Wochenplan der Klasse 2, dann rufen Sie bitte ...

... am Dienstag an. :-)

 

Also: Bei Fragen/ Für Erläuterungen zum Lernen während der Schulschließung
Grengracht-Nummer gegen Lern-Kummer: Tel. 0157 345 22 804

 

Darüber hinaus, also auch an den anderen Tagen, können Sie „Ihre“ Klassenleitung unter den nachfolgenden eMail Adressen erreichen.

 

Jahrgang 1 – Telefon Hotline Montag 8.00-13-00 Uhr oder darüber hinaus per eMail

jana.tenbrock.grengrachtschule@mail.de

stefanie.nepomuck.grengrachtschule@mail.de

jennifer.schloesser.grengrachtschule@mail.de

sara.wenn.grengrachtschule@mail.de

 

Jahrgang 2 – Telefon Hotline Dienstag 8.00-13-00 Uhr oder darüber hinaus per eMail

kerstin.bosten.grengrachtschule@mail.de

natalie.keller.grengrachtschule@mail.de

theresa.samson.grengrachtschule@mail.de

petra.winkler.grengrachtschule@mail.de

 

Jahrgang 3 – Hotline: Mittwoch 8.00-13-00 Uhr oder darüber hinaus per eMail

susanne.soerries.grengrachtschule@mail.de

melina.schillings.grengrachtschule@mail.de

birgit.thomann-hendricks.grengrachtschule@mail.de

mark.geisner.grengrachtschule@mail.de

 

Jahrgang 4 – Hotline: Donnerstag 8.00-13-00 Uhr oder darüber hinaus per eMail

beki.baker-price.grengrachtschule@mail.de

stefan.hilger.grengrachtschule@mail.de

robin.henning.grengrachtschule@mail.de

silke.franken.grengrachtschule@mail.de

 

HSU Türkisch

 

Yasar.karaaslan.grengrachtschule@mail.de

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 17.03.2020, 17.28 Uhr

 

Unser Glasflur-Material-je-Klasse-Dienst endet (leider)

Dienstag, 17.03.2020

 

Ab Mittwoch, 18.03.2020 gilt

für Sie als Eltern und Ihre Kinder

Betretungsverbot der Schule

Ausnahme: Notbetreuung

 

Wir arbeiten an einer neuen Möglichkeit für Sie!

Schauen Sie immer wieder mal rein, im Menue: Schule zu ... und nun?

Diesen Menuepunkt füllen wir nach und nach, auch mit Material (download). 

 

 

Wir bitten um Verständnis. Die digitalen Möglichkeiten an der Grundschule Grengracht sind unter Beachtung unserer Ausstattung begrenzt.

Uns ist zudem bewusst, dass wir über unsere Homepage nicht alle Eltern/ Kinder erreichen. Eine Materialübergabe z.B. in Papierform ist ab Mittwoch durch das strikte Betretungsverbot leider nicht mehr "kontaktarm" zu organisieren.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

2. "Glasflur" Aktualisierung, 17.03.2020, 10.11 Uhr

 

Nochmal der Hinweis:

 

Unser "Glasflur"-Angebot ist freiwillig!

Die Rückgabe bearbeiteten Aufträge ist freiwillig!

Im Glasflur gleichzeitig max. 2-3 Personen!

Abstand von mind. 1,50 m einhalten!

Digital per eMail können wir Ihnen derzeit die meisten Unterlagen zusenden! 

Schreiben Sie dazu "Ihrer" Klassenleitung eine eMail.

 

Alle unsere Regelungen ermöglichen die Materialübergabe und reduzieren den dazu notwendigen Menschen-Kontakt.

 

Trotzdem müssen wir unseren Glasflur-Dienst heute 

Dienstag, 17.03.2020

einstellen/beenden.

 

Ab Mittwoch, 18.03.2020 gilt

für Sie als Eltern und Ihre Kinder

Betretungsverbot der Schule

Ausnahme: Notbetreuung

 

 

Es bleiben lebhafte Zeiten :-).

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 16.03.2020, 15.27 Uhr

 

Wenn Sie einen Antrag auf eine Notbetreuung (ab Mittwoch, 18.03.2020) für Ihrer Kinder stellen möchten

 

Voraussetzung 

 

Eltern (Erziehungsberechtigte) sind beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

 

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind.

 

Bitte schnell und zeitnah bei mir per eMail ankündigen: Ich muss den Bedarf einschätzen und entsprechend Personal bereitstellen.

Vielen Dank!

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 16.03.2020, 15.19 Uhr

 

Ab sofort wird der Schülerspezialverkehr (BUS/TAXI) zwischen Beggendorf und Goetheschule bis zum 19.04.2020 eingestellt.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Aktualisierung, 15.03.2020, 20.58 Uhr - Maileingang 5. Erlass des Ministeriums

 

2. Schülerinnen und Schüler, die dieses Angebot in Anspruch nehmen können

Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

 

Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche, über die Sie zeitnah informiert werden. Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie (siehe Anlage).

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

 

3. Zeitlicher Umfang der Notbetreuung

Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würden.

 

Dies schließt sowohl die pädagogische Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen und gebundenen Ganztags ein. 

 

 

Baesweiler, den 15.03.2020, 17.57 Uhr

 

Weitere Informationen der Städteregion zu: Schlüsselpersonen

 

ACHTUNG:

Schlüsselpersonen sind detaillierter geregelt. Meine Formulierung war nicht Erlasskonform, d.h. die Wortwahl entspricht nicht dem Erlass.

Darauf hat mich gerade die Schulaufsicht aufmerksam gemacht. 

Ich werde zeitnah und im Detail ergänzen.

A. Schiffer

 

Schlüsselpersonen sind:

  1. Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere:

  • Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe. Dazu gehört auch die Gruppe der in den Einrichtungen eingesetzten Beschäftigten, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

 


SCHLÜSSELPERSONEN dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn

  • sie ALLEINERZIEHEND sind ODER
  • BEIDE ELTERNTEILE Schlüsselpersonen sind UND
  • wenn die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
    nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen
    bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind,
    sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch- Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter    https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete ) 
    bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

 

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 

P.S.:

Das angekündigte "Formular" zur Bescheinigung durch den Arbeitgeber liegt mir noch nicht vor.

Aktualisierung: 16.03.2020, 21.16 Uhr

Neue Glasflurzeiten: Öffnung bereits um 7.40 Uhr!

 

und bitte auf Glasflur-Etikette achten:

nur 2-3 gleichzeitig, Abstand halten, Hust.Nies-Etikette. Vielen Dank!

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Aktualisierung: 16.03.2020, 21.16 Uhr

Neue Glasflurzeiten: Öffnung bereits um 7.40 Uhr!

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 15.03.2020, 00:20 Uhr

Schulen ohne Schule – geht das?

 

Liebe Eltern,

 

unvorhergesehen kein Schulbetrieb für 5 Wochen (Standort Beggendorf) bzw. für 7 Wochen (Standort Grengracht) ist eine große Herausforderung. Neben Ihrer Herkules-Aufgabe die Kinder zu betreuen, besteht die Gefahr, dass die „Decke auf den Kopf fällt“. Wir möchten Sie damit nicht alleine lassen und bieten Ihnen das an was wir können – wozu wir ausgebildet sind. Lernen zu ermöglichen. Vielleicht sogar als gelungene Ablenkung und Beschäftigung. „Schule“ gerät nicht in Vergessenheit und wir können Sie & Ihre Kinder - in diesen aufregenden Zeiten - trotzdem ein Stück begleiten.

 

Ihre Kinder haben in den kommenden 3 Wochen jede Woche einen klaren Wochenplan zu erfüllen. Dazu stellen wir jede Woche und für jedes einzelne Kind Lernmaterial (mit Aufgaben und Aufträgen) in Mappen zu Verfügung.

Alle Mappen (auch für die Beggendorfer) finden Sie am Standort Grengracht im „Glasflur“ (zwischen dem rechten und dem mittleren Gebäude). Die Türen zum Glasflur sind Mo.-Fr. mindestens von 8.00 – 13.00 Uhr offen.

 

Bitte vergessen Sie nicht, auf der ausliegenden Klassenliste die Abholung zu vermerken. So geht uns kein Kind verloren. Falls es Ihnen nicht möglich ist, das Material abzuholen oder sich mitbringen zu lassen, rufen Sie uns an oder mailen Sie uns – wir finden eine Lösung.

 

Spätestens freitags bis 10.00 Uhr sollen die bearbeiteten Wochenpläne wieder zurück. Damit die Lehrkräfte alles korrigieren können. Der neue Wochenplan liegt spätestens Montag wieder für die Kinder bereit.

 

Haben Sie Fragen zu den Aufgaben oder benötigen Erläuterungen zum Wochenplan?

Dafür haben wir eigens eine

 

Grengracht-Nummer gegen Lern-Kummer à Tel. 0157 345 22 804

für Sie eingerichtet.

 

Aus organisatorischen Gründen ist diese Telefon-Nummer an bestimmten Wochentagen genau von nur einem Jahrgang besetzt.

Für Jahrgang 1/Klassen 1 – Montag
Für Jahrgang 2/Klassen 2 – Dienstag
Für Jahrgang 3/Klassen 3 – Mittwoch
Für Jahrgang 4/Klassen 4 – Donnerstag
Haben Sie Fragen zum Wochenplan der Klasse 2, dann rufen Sie bitte am … Dienstag an

 

Also: Bei Fragen/ Für Erläuterungen zum Lernmaterial während der Schulschließung
Grengracht-Nummer gegen Lern-Kummer: Tel. 0157 345 22 804

 

Darüber hinaus, also auch an den anderen Tagen, können Sie „Ihre“ Klassenleitung unter den nachfolgenden eMail Adressen erreichen.

 

Jahrgang 1 – Telefon Hotline Montag 8.00-13-00 Uhr oder darüber hinaus per eMail

jana.tenbrock.grengrachtschule@mail.de

stefanie.nepomuck.grengrachtschule@mail.de

jennifer.schloesser.grengrachtschule@mail.de

sara.wenn.grengrachtschule@mail.de

 

Jahrgang 2 – Telefon Hotline Dienstag 8.00-13-00 Uhr oder darüber hinaus per eMail

kerstin.bosten.grengrachtschule@mail.de

natalie.keller.grengrachtschule@mail.de

theresa.samson.grengrachtschule@mail.de

petra.winkler.grengrachtschule@mail.de

 

Jahrgang 3 – Hotline: Mittwoch 8.00-13-00 Uhr oder darüber hinaus per eMail

susanne.soerries.grengrachtschule@mail.de

melina.schillings.grengrachtschule@mail.de

birgit.thomann-hendricks.grengrachtschule@mail.de

mark.geisner.grengrachtschule@mail.de

 

Jahrgang 4 – Hotline: Donnerstag 8.00-13-00 Uhr oder darüber hinaus per eMail

beki.baker-price.grengrachtschule@mail.de

stefan.hilger.grengrachtschule@mail.de

robin.henning.grengrachtschule@mail.de

 

HSU Türkisch

Yasar.karaaslan.grengrachtschule@mail.de

 

Zudem sollten Ihre Kinder unbedingt die guten Lernangeboten auf

anton.de

(auch als App für Handy und Tablet verfügbar) nutzen. Die Lehrkräfte haben für jedes Kind einen Zugang eingerichtet und verfolgen schon gespannt wie viele Sterne etc. Ihre Kinder schon erreicht haben.

 

Wir hoffen, Sie und Ihre Kinder mit allen genannten Angeboten während der langen Zeit der Schulschließung unterstützen zu können.

 

Vielen Dank für Ihre tatkräftige Unterstützung!

 

Herzliche Grüße

… und bleiben Sie bitte gesund!

 

Axel Schiffer

  - Rektor -

 

 

Alle Homepage-Texte und Informationen seit dem 26.02. 

Corona-Virus und die Auswirkungen auf die Grengrachtschule

finden Sie im Menue-Punkt: "Spezial: Corona Virus"

[Damit wichtige Informationen nicht verloren gehen] 

Informationen für Menschen in Quarantäne
2020 03 10 Broschuere-A4-Quarantaene-fin
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ACHTUNG ACHTUNG

 

Keine Essenslieferung ab 16.3. bis einschließlich 19.4.2020. Falls Sie bzw, Ihr Kind für die Not-Betreuung berechtigt ist: 

Bitte geben Sie Ihrem Kind genügend Brote/Müsli mit zur Schule. Danke!

 

Axel Schiffer

Baesweiler, den 16.03.2020, 0.28 Uhr

 

WICHTIG ACHTUNG

Formulare zum Antrag für eine evtl. Notbetreuung!

zum Download hier eingestellt!

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 14.03.2020, 17:26 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

soeben wurde mir der relevante Erlass für die Schulschließungen des Ministeriums nebst ergänzenden Informationen der Schulaufsicht zugestellt.

Sämtliche Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.


Der Erlass regelt vor allem:

 

·        Alle Schulen schließen beginnend mit Montag, den 16.03.2020 bis Sonntag, den 19.04.2020.

 

Dies ist eine Maßnahme des Gesundheitsschutzes

Damit ist es erlaubt die Grundrechte: „Freiheit der Person“, „Versammlungsfreiheit“ einzuschränken.

Also:            Es ist verboten die Schule (für Unterricht, Betreuung etc.) zu öffnen!

 

Betreuungs-Ausnahmen von diesem Verbot:

 

Zeitraum: Mo. 16.03. und Di. 17.03.2020

 

Wichtig:     Diese Ausnahmen gelten nur,

 

wenn tatsächlich keine andere Betreuung für Ihr Kind möglich ist.

 

Denn es ist grundsätzlich verboten eine geschlossene Schule für Betreuung, Unterricht o.ä. zu besuchen. Bitte bedenken Sie, dass die Schulen geschlossen werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Machen Sie also bitte nur im Notfall von dem Betreuungsangebot Gebrauch.

 

·        Dann können die nicht versorgten Kinder betreut werden, weil die Eltern sich auf die lange Zeit der Schulschließung noch vorbereiten müssen. (Achtung: Unterricht findet nicht statt!

 

 

Zeitraum: Mi. 18.03.2020 bis Fr. 03.04.2020

 

Wichtig:     Diese Ausnahmen gelten nur, wenn

 

1.      tatsächlich eine Betreuung für die Kinder nötig ist
und zusätzlich

2.      die Eltern als „Schlüsselpersonen“ gelten.

 

Denn es ist grundsätzlich verboten eine geschlossene Schule für Betreuung, Unterricht o.ä. zu besuchen. Bitte bedenken Sie, dass die Schulen geschlossen werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Machen Sie also bitte nur im Notfall von dem Betreuungsangebot Gebrauch.

 

Wer sind „Schlüsselpersonen“?

Nachgewiesene Tätigkeit in Einrichtungen der

·        Gesundheitsversorgung

·        Pflege

·        Behindertenhilfe

·        Kinder- & Jugendhilfe

·        Öffentliche Sicherheit und Ordnung

·        Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz)

·        Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikation, Energie, Wasser, OPNV, Entsorgung)

·        Lebensmittelversorgung

·        Zentrale Stellen von Staat, Justiz, Verwaltung

 

Wie weise ich nach, dass ich “Schlüsselperson“ bin und eine Betreuung brauche?

 

·        Schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten!

 

Diese schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers dient auch als Nachweis für den Betreuungsbedarf, dass z.B. die Arbeit nicht von Zuhause aus gemacht werden kann.

 

Gibt es für den Nachweis ein Formular? Eine Hotline?

 

·        Der Schulträger/ die Städteregion stellt noch ein Formular zur Verfügung.

·        Der Schulträger/ die Städteregion richten eine Hotline für Zweifelsfälle ein.

 

Achtung: Stand 14.03.2020, 17.27 Uhr liegt mir als Schulleitung weder Formular noch die Hotline Nr. vor. Sobald ich diese erfahre, aktualisiere ich die Homepage.

 

Herzliche Grüße

 

Axel Schiffer

Baesweiler, den 13.03.2020, 20,54 Uhr

 

Das Ministerium sieht eine Not-Betreuung vor

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. 

 

Wie das genau geregelt wird ...

wer darauf Anspruch hat ...

wo die Betreuung stattfindet ...

und und und ...

 

prüft und bespricht der Schulträger morgen früh (Samstag,14.03.) mit der Städteregion.

Ich stehe mit dem Schulträger in engem Austausch und werde nach der Besprechung informiert. Sobald ich mehr weiß, aktualisiere ich schnell unsere Homepage.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 13.03.2020 - 14.42 Uhr

 

Liebe Eltern,

soeben erhalte ich offiziell die Meldung aus dem Ministerium:

 

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

 

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

(...)

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. 

 

Was "übliche Unterrichtszeit" bedeutet, klären wir Schulleitungen der Baesweiler Grundschulen gerade mit dem Schulträger.

Das Kollegium der Grengrachtschule hat wieder 2gleisig die kommende Woche geplant.

Wir werden alle Kinder in den Wochen der Schließung, also mind. bis zu den Osterferien, mit Lernmaterial/ -aufgaben versorgen, an bestimmten Tagen für jeden Jahrgang ein "Lehrerhotline" einrichten. Die Tel. Nr. dazu ebenso die eMail Kontaktadressen werden wir im  Laufe des Wochenendes hier auf der Homepage veröffentlichen. 

Mit unserem Angebot starten wir am Montag, den 16.03.2020, 8 Uhr.

Die Entwicklung ist - gelinde gesagt - dynamisch, wir versuchen unser Bestes Ihnen dabei zur Seite zu stehen.

 

Bisher möchte ich Ihnen schon vorab für Ihre Kraftanstrengung in den kommenden Wochen alles Gute wünschen ... und mich für Ihren Einsatz bedanken! 

 

Herzliche Grüße

... und bleiben Sie bitte gesund!

 

Axel Schiffer

Baesweiler, den 13.03.2020, 9.21 Uhr

 

Liebe Eltern,

die Entwicklung ist mehr als rasant.

Schulschließungen in Bayern und Saarland ab Montag, den 16.03.2020.

Wie wird sich NRW entscheiden???

 

Sobald mir Entscheidungen/ Informationen vorliegen stelle diese hier ein.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

     NEWS! NEWS! NEWS! NEWS! NEWS!              Baesweiler, 16.03.2020, 14:20 Uhr


Liebe Eltern,

ab Montag, den 16.03.2020, schließen in NRW bis zu den Osterferien alle Schulen. Allerdings können die Kinder am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) zur Schule kommen (die Lehrer sind da), damit sich die Eltern auf die Schließung besser vorbereiten können. Montag und Dienstag gilt aber bereits keine Schulpflicht mehr. Infos zur OGS am Montag und Dienstag folgen!

 

Mehr in Kürze hier!

Baesweiler, den 12.03.2020, 22.14 Uhr

 

Da schrieb ich eben noch von Rückkehr zu etwas "Normalität" ...  und ZACK, dann das:

Merkel: Wegen Corona auf Sozialkontakte verzichten

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Bevölkerung wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus aufgefordert, wo immer möglich auf Sozialkontakte zu verzichten. Das sagte Merkel heute Abend nach Beratungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder in Berlin. Bund und Länder dringen zugleich darauf, auch "nicht notwendige" Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern abzusagen.

Bundesweite Schulschließungen möglich

Vorübergehende Schließung von Schulen durch Verlängerung der Osterferien seien eine Option, sagte Merkel – voerst sei das aber nicht geplant. Bund und Länder hätten sich auf die Möglichkeit verständigt, regional, je nach Ausbruchsgeschehen des Coronavirus, mit Schließungen von Kitas, Schulen oder Hochschulen zu reagieren. Die Situation in Deutschland sei unterschiedlich und dynamisch, so Merkel.

Am Nachmittag hatte Stefanie Hubig (SPD), Präsidentin der Kultusministerkonferenz betont, dass Schüler durch die Corona-Krise keine Nachteile haben sollten. Abiturprüfungen sollen grundsätzlich stattfinden – bei Schulschließungen würden die Prüfungen nachgeholt.

Quelle: 

https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/ticker-corona-virus-nrw-100.html

 

Baesweiler, den 12.03.2020, 18,53 Uhr

 

Liebe Eltern,

wagen wir die Rückkehr zu etwas "Normalität"?

Morgen wird wieder im Kristenstab der Städteregion Aachen über weitere Schließungen/Öffnungen entschieden. Ich bin da aktuell optimistisch, dass wir den Schulbetrieb wieder aufnehmen können. Das gesamte Kollegium wäre sehr froh! Sie sicherlich auch.

Wie immer gilt, sobald ich mehr Informationen habe ... stelle ich diese hier auf unserer Hompage für alle zur Verfügung.

Vorab möchte ich Sie schon mal darüber informieren, dass wir unsere Elternsprechtage auf nach Ostern verschieben. Sicher ist sicher.

 

Passen Sie weiter auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

 - Rektor -

Baesweiler, den 09.03.2020, 11.00 Uhr

 

Liebe Eltern, 

alle Verdachtsabklärungen beim Personal auf den neuartigen Virus sind negativ, d.h. es gibt aktuell keinen weiteren, bestätigten Virusbefall im Kollegium.

 

Neben den Aufgabensammlungen (s. Bild unten) haben alle Klassenleitungen des Standortes Grengracht für die Kinder einen Zugang zur Lernplattform "Anton.de" eingerichtet. Die Zugangsdaten können Sie telefonisch bei Frau Oellers (02401-7819) oder per Mail bei den Klassenleitungen erfragen.

 

ANTON ist eine 100% kostenlose und werbefreie Lern-App.

  • Alle Inhalte des Lehrplans: Mathe, Deutsch, Sachunterricht, DaZ und Musik für Klasse 1-8.
  • Ideal für Lehrerinnen und Lehrer: Ganz einfach Schulklassen anlegen, Aufgaben zuweisen und den Lernfortschritt verfolgen.
  • Funktioniert überall: im PC-Raum über http://anton.app, auf Tablets, Smartphones, Smartboards und auf eigenen Geräten der Schüler.

Hiermit möchten wir Ihnen ein weiteres Angebot ermöglichen die Zeit während der Schulschließung zu überbrücken.

Auch dieses Angebot ist freiwillig!! Eine Verpflichtung besteht nicht.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 09.03.2020, 11.10Uhr Abholzeiten auf 15.30 Uhr aktualisiert

 

Baesweiler, den 06.03.2020, 17.12 Uhr

 

Angebot: Blattsammlung an Aufgaben und Aufträgen für Ihr Kind

 

Liebe Eltern unseres Standortes Grengracht,

 

die Schließung des Standortes geht jetzt in die 2. Runde. Auf unserer heutigen Dienstbesprechung aller noch einsatzfähigen Lehrkräfte haben wir die kommende Woche 2-gleisig, d.h. mit oder ohne Schließung geplant.

 

Jetzt stelle ich Ihnen unseren Plan/ unser Angebot für „mit Schließung“ vor.

 

Wir stellen gerade Arbeitsmaterial zusammen - je Jahrgang und Kind. Dies soll Sie als Eltern etwas entlasten und dem möglichen „Virus Langeweile“ bei ihren Kindern entgegenwirken.

 

Das Arbeitsmaterial ist ein Angebot! Keine Pflicht!

 

Das Arbeitsmaterial wird ab Montag, den 09.03.2020, ca. 12 Uhr im „Glasflur“ am Standort Grengracht in Kisten ausliegen. Auch wenn der Schulbetrieb eingestellt wurde, darf das Gebäude weiterhin öffentlich genutzt werden. Die Kisten/Kartons sind mit „Jahrgang 1, Jahrgang 2 etc.“ beschriftet. Je Kind gibt es eine geheftete Blattsammlung an Aufgaben und Aufträgen. Zudem versuchen wir Ihnen dieses Angebot als PDF „download“ auf unserer Homepage zur Verfügung zu stellen. Auch hierzu lohnt es sich hin und wieder einen Blick auf die Homepage zu werfen.

 

Der Glasflur wird wie folgt offen sein (weitere Zeiten muss ich noch mit dem Hausmeister abstimmen, dann aktualisiere ich die Zeiten umgehend):

Der Zugang ist am Montag, 09.03. möglich bis ca. 15.30 Uhr.
10.03. Dienstag 8.00 – 15.30 Uhr
11.03. Mittwoch 8.00 – 15.30 Uhr
12.03. Donnerstag 8.00 – 15.30 Uhr
13.03. Freitag 8.00 – 15.30 Uhr

Wir stellen erstmal für die Hälfte der Kinder Material zur Verfügung und füllen -wenn nötig- täglich und schnell wieder auf. Da wir nicht wissen wie viel abgeholt wird, tasten wir uns so an die richtige Menge heran, um ggfs. Müll zu vermeiden.

Wir hoffen, Sie als Eltern mit diesem Angebot unterstützen zu können.

 

Herzliche Grüße
Axel Schiffer
  - Rektor -

 

Baesweiler, 06.03.2020, 16.16h

 

Standort Grengracht bleibt
bis einschließlich Sonntag, 15.03.2020, vorübergehend geschlossen

 

Der Standort der Gemeinschaftsgrundschule II Grengrachtschule, Grengracht 12, 52499 Baesweiler, bleibt bis einschließlich Sonntag, 15.03.2020, vorübergehend geschlossen.

 

Um 17h erfolgt hierzu eine Presseerklärung der Städteregion Aachen.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

- Rektor -

Baesweiler, den 06.03.20, 10.33Uhr

 

Die Gesamtschule Übach-Palenberg hat mich gerade informiert:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie bitten Sie, die Eltern Ihrer Viertklässler darüber zu informieren, dass die Anmeldungen für die zukünftigen Klassen jetzt fortgesetzt werden können. Unterricht findet nicht statt.

Die Anmeldungen laufen noch bis zum 13.03.2020 – nachstehend noch unsere Anmeldezeiten.

Montag bis Freitag                von 08.00 – 12.00 Uhr

Montag bis Donnerstag  von 13.00 – 15.30 Uhr

 

Aufgrund der aktuellen Situation, bitten wir Sie besonders, das Infektionsschutzgesetz zu beachten, bitte halten Sie Abstand und desinfizieren Sie Ihre Hände.  Verständnis wegen evtl. Wartezeiten ist erbeten.

  

Danke.

  

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Willy-Brandt-Gesamtschule

Sekretariat

Melanie Kapfenberger

Comeniusstr. 16-18

52531 Übach-Palenberg

Telefon: 02451-93100

Fax:          02451-931090

Baesweiler, den 06.03.2020, 9.55 Uhr

 

Liebe Eltern,

die AZ/AN scheint gut informiert oder spekuliert gut.

Es gibt noch keine formale/ offizielle Mitteilung, dass der Standort Grengracht weiter geschlossen bleibt. 

Die Wahrscheinlichkeit jedoch ist sehr hoch, auch unter Beachtung, dass das Gymnasium Baesweiler kommende Woche geschlossen bleibt.

Wir - d.h. das noch vorhandene dienstfähige (Rest-)Kollegium - planen derzeit 2-gleisig! Mit und ohne Schließung.

 

Wie immer, sobald ich mehr weiß, aktualisiere ich unsere Homepage.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, 05.03.2020, 17.30 Uhr

 

Gymnasium Baesweiler bis Sonntag 15.03.2020 geschlossen.

Schülerin wurde positiv auf Corona Virus getestet.

 

Für die Eltern unserer 4. Schuljahre vll. interessant, das Gymnasium schreibt auf seiner Homepage:

 

Das noch bis Samstag, den 7.3.2020, laufende Anmeldverfahren für die kommende Jahrgangsstufe 5 kann weiterhin durchgeführt werden.
Das Sekretariat der Schule bleibt trotz Schließung besetzt.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

  - Rektor -

Baesweiler, 05.03.2020, 12 Uhr

Standort Grengracht

Regelung Mittagessen OGS 

 

Bitte lesen Sie den unten stehenden Brief von Sevda Aksu (OGS Leitung).

Für die Woche 09.03.-13.03.2020 kann kein Essen bestellt werden, da wir nicht gesichert alle Eltern erreichen können.

Bitte geben Sie Ihren Kindern ein schönes Lunch-Paket mit :-).

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

Baesweiler, den 05.03.2020, 8.31 Uhr

 

Liebe Eltern,

alle bisher überprüften Verdachtsfälle auf den neuartigen Corona-Virus haben sich NICHT bestätigt, d.h. die betroffenen Personen haben sich trotz engem, intensivem Kontakt (mind. 15 Min., Gesicht zu Gesicht) zu einem Virus-Träger NICHT angesteckt.

Es gibt derzeit auch keine zu beachtende Verbindung zum Teilstandort Beggendorf mehr! Die mögliche Kontaktperson wurde ebenfalls negativ getestet (Befund liegt uns seit heute Morgen 7.56 Uhr vor).

Ich halte Sie weiter auf dem Laufenden.

 

Herzliche Grüße

 

Axel Schiffer
- Rektor -

 

Nachtrag 12.28h:
Es stehen aber immer noch Testergebnisse aus!

Die Kontaktketten werden auch weiter überprüft.

Baesweiler, 05.03.2020

 

Informationen zum "Abstrich-Zentrum" in Eschweiler

https://youtu.be/WUdr52xNl0k

 

Abstrichzentrum:

Eine Neuerung in der Auseinandersetzung mit dem Virus stellte Städteregionsrat Grüttemeier vor: Ein so genanntes Abstrichzentrum für Stadt und StädteRegion Aachen ist ab heute (4. März 2020) in Eschweiler eingerichtet. Das Zentrum soll die Arztpraxen und Krankenhäuser von den Testungen entlasten und Informationen beim zuständigen Gesundheitsamt bündeln.

Arztpraxen und Krankenhäuser können sich dadurch wieder stärker auf die Behandlung der Patienten konzentrieren, können allerdings auch selbst weiter testen.

 

Dr. Michael Ziemons, Dezernent für Soziales und Gesundheit der StädteRegion Aachen,

erklärte: „Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die neue  Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Man kann also nicht einfach zum Abstrichzentrum kommen. Und auch mit der Überweisung eines Arztes muss man vorher die Hotline anrufen“.

 

Der Anrufende muss eine Kontaktperson der „1. Kategorie“ zu einem positiv getesteten

Menschen sein (also 15 Minuten Kontakt von Angesicht zu Angesicht in einem geschlossenen Raum gehabt haben). Und der Anrufende muss entsprechende Krankheitssymptome aufweisen.

 

ACHTUNG:

Man erhält eine Einladung ins Abstrichzentrum per E-Mail.

UND bringen Sie bitte Ihre Einladung und den (Personal-)Ausweis mit.

 

Im Abstrichzentrum arbeiten drei Testteams, die den kurzen Rachenabstrich vornehmen und die relevanten Daten aufnehmen. Für alle Fälle steht dort auch immer ein Arzt

bereit. Die Abstriche werden dreimal täglich per Express in ein Labor nach Köln gebracht und dort ausgewertet. Binnen 24 Stunden sollen die Ergebnisse vorliegen.

 

Das Ergebnis wird den Getesteten vom Gesundheitsamt direkt mitgeteilt. Im Falle eines

positiven Befundes wird im Regelfalle eine 14-tägige häusliche Quarantäne angeordnet. Vor Ort wird ein Ordnungsdienst eingesetzt, der ausdrücklich nur Personen mit einem Termin in das Gebäude lässt. Also bitte bringen Sie Ihre Einladung und den Ausweis mit“, appelliert Ziemons.

Baesweiler, den 03.03.2020, 17.30h

 

Liebe Eltern,

 

mit der Schließung des Standortes Grengracht (durch den Schulträger – auf Empfehlung des Gesundheitsamtes) bis Sonntag, den 08.03.2020 wird von allen Betroffenen viel Geschick und Kraft abverlangt. Sie als betroffenen Eltern mussten - neben den damit ausgelösten Gefühlen - die Betreuung Ihrer Kinder von jetzt auf gleich neu regeln und sichern. Die Kinder mit direktem, intensivem Kontakt zur vom Virus infizierten Lehrkraft stehen zudem alle unter Hausquarantäne.

 

Wir haben mit allen Eltern der von der Hausquarantäne betroffenen Kinder telefoniert.

 

Ich danke ganz herzlich den fleißigen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sowie unserer Konrektorin Frau Keller für den tollen und bis in den Abend hingehenden Einsatz. Es war und ist wichtig, dass wirklich alle betroffenen Eltern erreicht werden. Das ist uns gelungen.

 

Hausquarantäne was ist das?

Die betroffenen Kinder dürfen das Haus/ die Wohnung nicht verlassen. Alle anderen Bewohner (Eltern, Geschwister etc.) dürfen ohne Einschränkung hinaus- und wieder hineingehen – z.B. zum Einkaufen, Arbeiten. Achtung: Es darf kein Besuch (Verwandte, Bekannte, Handwerker etc.) das Haus/ die Wohnung betreten.

Wie lange die Quarantäne dauert, entscheidet das Gesundheitsamt. Darüber werden alle betroffenen Eltern persönlich informiert.

 

Wie geht es weiter?

Aktuell prüft das Gesundheitsamt umfangreich alle „Kontaktketten“ zur infizierten Lehrkraft. Also mit wem gab es einen „intensiven, engen, mindestens 15 minütigen Kontakt, Gesicht zu Gesicht (face to face)“. Daraus können sich weitere Maßnahmen ergeben.

 

Zur Erinnerung:

Alle Maßnahmen die aktuell in der Städteregion getroffen werden, haben zum Ziel, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, damit der gefährdete Personenkreis (ältere Menschen / Menschen mit Vorerkrankungen) möglichst nicht infiziert wird. Aufhalten lässt sich das Virus nicht mehr. Auch die aktuelle Schulschließung des Standortes Grengracht ist eine solche Maßnahme, weil Kinder im sozialen Umgang ungestümer, direkter und intensiver miteinander umgehen, sich i.d.R. nicht so kontrolliert an die Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen für mind. 20 Sek.) und die Niesen- und Husten-Etikette (in die Armbeuge) halten und sich durchaus gerne die Trief-Nase am Ärmel abwischen J.

Ich danke Ihnen allen für Ihr Verständnis, Ihre besonnenen und ruhigen Reaktionen, Ihr Geschick die Kinder zu betreuen und Ihre aufmunternden Mitteilungen.

 

Ich freue mich darauf, wenn wir alle unseren „normalen Alltag“ wiederhaben und es im Schulgebäude & auf dem Schulhof lebhaft zugeht.

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer
  - Rektor -

 

P.S.:
Der infizierten Lehrkraft geht es immer besser. Auch hier vielen Dank für die netten und besorgten Genesungswünsche. Das lindert zumindest etwas das schlechte Gewissen. (Anm.: Auch wenn kein Verschulden vorliegt. Schiffer)

 

P.P.S.:
Eine Rückkehr erfolgt erst dann, wenn mindestens 2 aufeinanderfolgende negative Testungen vorliegen.

 

P.P.P.S.:
Auch wenn mich gerade eine Flut an eMails erreicht, ist das immer noch der sicherste Weg Kontakt zu mir aufzunehmen. (grengrachtschule@mail.de)

 

 

P.P.P.P.S.: Bleiben Sie bitte gesund!

Mitteilung des Bürgermeisters - Stand 02.03.2020, 12.02 Uhr

 

Standort Grengracht ab sofort
bis einschließlich Sonntag, 08.03.2020, vorübergehend geschlossen

 

Der Standort der Gemeinschaftsgrundschule II Grengrachtschule, Grengracht 12, 52499 Baesweiler, wird ab sofort bis einschließlich Sonntag, 08.03.2020, vorübergehend geschlossen.

Begründung:

Eine Lehrkraft des Standortes Grengracht der Gemeinschaftsgrundschule II Grengrachtschule wurde positiv auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet. Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen hat daher die vorübergehende Schließung des Standortes der Gemeinschaftsgrundschule II Grengrachtschule, Grengracht 12, bis einschließlich zum 08.03.2020 empfohlen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.

Auf Grundlage dieser Empfehlung wird daher der Standort Grengracht der Gemeinschaftsgrundschule II Grengrachtschule, Grengracht 12, mit sofortiger Wirkung in dem o.g. Zeitraum vorübergehend geschlossen. Dies betrifft auch die Betreuung in der Offenen Ganztagschule an diesem Standort, die ebenfalls im o.g. Zeitraum nicht stattfindet.

Der Standort Beggendorf der Gemeinschaftsgrundschule II Grengrachtschule, derzeit in der Grabenstraße 11, 52499 Baesweiler untergebracht, ist davon nicht betroffen.

 

Baesweiler, den 02.03.2019

Der Bürgermeister
Dr. Linkens

 

 

Pressemitteilung der Städteregion:

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus; Montag, 2.3., 11:00 Uhr


·        Aktuell zehn bestätigte Corona-Fälle in der StädteRegion Aachen (davon fünf in der Stadt Aachen).

·        Diese Schulen sind bis mindestens zum 8. März geschlossen: Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg in Aachen, Regenbogenschule in Stolberg, Maria-Sybilla-Merian-Gesamtschule in Herzogenrath, Grundschule Grengracht in Baesweiler. Der Standort Beggendorf ist nicht betroffen.

·        Reisebus mit Schülerinnen und Schülern ist gestern nach Aachen zurückgekehrt. Getestete Schülerin ist nicht infiziert.


Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Montagmorgen getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es in der Stadt Aachen nunmehr in Summe fünf Fälle und in der StädteRegion ebenfalls fünf Fälle gibt.

Es wird vor allem mit Blick auf viele Gerüchte in den Sozialen Medien geraten, diesen offiziellen Informationen zu vertrauen. Die Krisenstäbe handeln nach den vorliegenden Erkenntnissen und der Faktenlage.

Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der Krisenstäbe derzeit keine Schulschließungen – bis auf die Schulen, in denen positive Fälle nachgewiesen sind, derzeit vier in der StädteRegion – erforderlich. Auch gibt es für die Krisenstäbe derzeit keine Veranlassung, Veranstaltungen abzusagen.

Hierzu gehört auch der Hinweis der Krisenstäbe, dass es keine Veranlassung zu Panikeinkäufen von Lebensmitteln gibt.

Schulen: Diese Schulen sind auf Anraten der Krisenstäbe diese Woche geschlossen: Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg in Aachen, Regenbogenschule in Stolberg, Maria-Sybilla-Merian-Gesamtschule in Herzogenrath, Grundschule Grengracht in Baesweiler.

Die Stadt Baesweiler hat bereits heute die Schule in der Grengracht prophylaktisch geschlossen. Da inzwischen die Lehrerin positiv getestet wurde (sie ist der 10. Fall), hat der Bürgermeister die Schulschließung für die gesamte Woche angeordnet. Der Standort Beggendorf der Grengracht-Schule ist nicht betroffen.

 

 

01.03.2020, 17.50 Uhr ACHTUNG - Eilmeldung: 

 

Standort Grengracht schließt vorsorglich am Montag 02.03.2020

 

Eine Lehrkraft des Standortes Grengracht wird aktuell untersucht, ob eine Infizierung vorliegt. Da der Verdacht besteht, dass Kontakt mit einer infizierten Person stattgefunden hat.

Das Ergebnis der Testung wird voraussichtlich in der Nacht von Sonntag auf Montag (im Eilverfahren) vorliegen.
Daher schließt der Schulträger auf Empfehlung und in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt und im persönlichen Austausch mit mit als Schulleiter vorsorglich und zur Sicherheit den Standort Grengracht am Montag, den 02.03.2020 vom laufenden Schulbetrieb vollständig.
Es findet auch keine Betreuung, OGS o.ä am Standort Grengracht statt!
Der Standort Beggendorf ist davon nicht betroffen, da kein Verbindungskontakt bestand.
Diese Maßnahme ist nötig, da im Falle einer positiven Testung eine zwangsweise Schließung nötig wäre - dies erfahre ich erst im Laufe der Nacht. 
Ist der Test negativ, kann ab Dienstag wieder der Schulbetrieb aufgenommen werden. 
Ist der Test positiv, werden weitere Maßnahmen am Montag beschlossen. Darüber werde ich im Laufe des Montags alle auf den bekannten Informationswegen (Homepage, eMail, soziale Nachrichtenwege) in Kenntnis setzten.
Sobald ich mehr weiß, melde ich mich wieder.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe
Axel Schiffer
- Rektor -

Baesweiler, den 29.02.2020

Liebe Eltern,

 

diese Woche musste ich einige kranke Kinder von der Schule abholen lassen.

 

Wir haben als große Schule sehr viele Kontakte, Heinsberg ist sehr nah und unabhängig davon wird der neuartige Corona Virus grundsätzlich nicht aufzuhalten sein. Auch wenn gottseidank der Krankheitsverlauf einhellig bei Kindern als mild und nicht so schlimm beschrieben wird, gilt unser Schutzgedanke darüber hinaus den Angehörigen. Erwachsene Menschen, besonders ältere und die mit Vorerkrankungen, sind besonders gefährdet.

 

Also gilt auch für uns ... die Ansteckungsmöglichkeiten zu verlangsamen. Dies wird ausdrücklich durch das Robert Koch Institut empfohlen.

 

Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) verfolgen bislang das Ziel, einzelne Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus dadurch so weit wie möglich zu verzögern.

Ziel dieser Strategie ist es, in Deutschland Zeit zu gewinnen, um sich bestmöglich vorzubereiten und mehr über die Eigenschaften des Virus zu erfahren, Risikogruppen zu identifizieren, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen vorzubereiten, Behandlungskapazitäten in Kliniken zu erhöhen, antivirale Medikamente und die Impfstoffentwicklung auszuloten. Auch soll ein Zusammentreffen mit der aktuell in Deutschland laufenden Influenzawelle soweit als möglich vermieden werden, da dies zu einer maximalen Belastung der medizinischen Versorgungsstrukturen führen könnte.

Sobald in Deutschland mehr Fälle auftreten, die nicht mehr auf einen bereits bekannten Fall zurückgeführt werden können und deutlich würde, dass die Verbreitung auch in Deutschland auf Dauer nicht zu vermeiden ist, wird die Bekämpfungsstrategie schrittweise angepasst. Dann konzentriert sich der Schutz stärker auf Personen und Gruppen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe aufweisen (Protection, Schutz-Strategie vulnerabler Gruppen).

Quelle rki Homepage 28.02.2020, 23.03 Uhr: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html

 

Es gilt ab sofort und bis auf weiteres "Hygiene und Gesundheit" Wochen an der Grengracht:

  • wir bleiben weiterhin unaufgeregt
  • Handhygiene: üben wir jeden Morgen in den Klassen und erinnern, mit großer Aufmerksamkeit immer wieder ... z.B. nach jedem WC Besuch.
  • Einhalten der Nies Etikette: Niesen in die Armbeuge (nicht in die Hände!) üben wir auch jeden Morgen und erinnern uns gegenseitig.
  • Kinder mit grippeähnlichen Symptomen (inkl. Schnupfen & Husten) lassen wir abholen bzw. kommen erst gar nicht in die Schule.
    Wir empfehlen bei Bedarf die telefonische Beratung durch einen Arzt.

Hier danke ich Ihnen in der kommenden Zeit für Ihre Hilfe und Ihr Verständnis, dass wir mit noch größerer Sensibilität Kinder mit grippeähnlichen Symptomen nach Hause schicken werden. Dies soll Ansteckungen vermeiden, da Kinder aufgrund ihres Alters ein anderes Kontaktverhalten an den Tag legen als Erwachsene.

 

Für den Obst-Schneide-Dienst werden ab Montag, 02.03.2020 verpflichtend Einmalhandschuhe genutzt. Auch habe ich vieeel Flüssigseife zur Reserve besorgt.

 

Mit diesen Maßnahmen bin ich zuversichtlich, dass wir als Grengrachtschule einen Beitrag zur Verlangsamung der Virus Infektionen beitragen können.

 

Es wäre toll und hilfreich, wenn Sie als Eltern uns dabei unterstützen können. Bleiben Sie unaufgeregt, achten Sie bei sich und den Kindern auf häufiges Hände waschen und wenn Niesen, dann in die Armbeuge.

 

Vielen Dank und allen Gesundheit & Wohlbefnden!

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer
   - Rektor -

 

 

Baesweiler, 26.02.2020, 16.47 Uhr

Aktualisierung: Coronavirus Covid-19

 

 

Bürgermeister Dr. Linkens hat gerade mitgeteilt, dass sich die Bürgermeister der städteregionsangehörigen Kommunen und der Stadt Aachen bei einer gemeinsamen Bürgermeisterkonferenz darauf verständigt haben, in der Städteregion und der Stadt Aachen weder Schulen und Kindertageseinrichtungen noch Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen zu schließen. Auch alle Veranstaltungen sollen wie geplant stattfinden.  

 

Herzliche Grüße

Axel Schiffer

  - Rektor -

Baesweiler, den 26.02.2020, 12.15 Uhr

Liebe Eltern,

wie Sie sicher aus Rundfunk, Presse und TV erfahren haben, sind in Deutschland erwartungsgemäß Infektionsfälle des neuen Coronavirus (Covid-19) aufgetreten. Dies sogar im Kreis Heinsberg, unserer „schulischen“ Nachbarschaft.

Hat dies aktuell Auswirkungen auf unseren Schulbetrieb?

Nein. Die Grengrachtschule ist regulär für den Schulbetrieb geöffnet. Der Unterricht findet wie gewohnt statt. Ich stehe dazu als Rektor der Grengrachtschule mit der Stadt Baesweiler als Schulträger im ständigen Kontakt. Sollten erweiterte Maßnahmen erfolgen, informieren wir Sie unverzüglich.

Auf der Homepage des NRW Ministeriums Arbeit.Gesundheit.Soziales (www.mags.nrw) erfahren Sie den jeweils aktuellen Stand der Entwicklung für das Land NRW. Dort ist zu lesen:

https://www.mags.nrw/coronavirus (vom 26.02.2020, 12.03 Uhr)

Vorbeugung durch Beachtung von Hygieneregeln

Das Coronavirus Covid-19 wird durch eine sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, also etwa durch Niesen oder Husten. Zur Vorbeugung können daher jene Hygienemaßnahmen helfen, die auch bei anderen, klinisch ähnlichen Infektionskrankheiten angeraten sind. Dazu gehören: regelmäßiges Waschen der Hände, Nutzung von Einweg-Taschentüchern beim Husten, Niesen und Naseputzen und das Meiden von größeren Personenansammlungen.

Presseerklärung zum ersten bestätigten Corona-Fall in Nordrhein-Westfalen  (25. Februar 2020)

„Die zuständigen Behörden gehen den Fällen nun mit Hochdruck nach, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus so gut es geht zu verhindern. Es ist nicht auszuschließen, dass es weitere Fälle im Land geben kann. Aber unser Gesundheitswesen ist für solche Erkrankungen gut vorbereitet und aufgestellt“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

NRW bleibt wachsam und besonnen ist zudem auf der Homepage zu lesen. Wir als Grengrachtschule bleiben ebenfalls wachsam und besonnen, u.a. indem wir uns regelmäßig auf den Internetseiten des verlässlichen Robert-Koch-Institutes informieren. (www.rki.de). Die Informationen des RKI sind unaufgeregt zuverlässig und verlässlich.

Bedenken Sie bitte, dass Zeitungen aber vor allem Mitteilungen über öffentliche soziale Netzwerke (Twitter, Facebook etc.) zumindest immer auch das Ziel der Auflagen-/ Quotensteigerung haben. Lassen Sie sich bitte nicht ängstigen oder durch die verwendete Wortwahl „anstecken“. Dies ist ein bisschen wie ein „Sprach“-Virus ;-).

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

 

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schiffer
   [Rektor]

Frau van Eys (Schulsozialarbeiterin)

 

https://padlet.com/jvaneys/cn1zutprjg5oxj9n